Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 27.05.1993 - C-290/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1108
EuGH, 27.05.1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,1108)
EuGH, Entscheidung vom 27.05.1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,1108)
EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,1108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

    Verordnung Nr. 804/68, Artikel 5c in der Fassung der Verordnung Nr. 856/84
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Milch und Milcherzeugnisse; Zusätzliche Abgabe für Milch; Erlaß aus Billigkeitsgründen; Anwendung des nationalen Rechts; Voraussetzungen und Grenzen

  • EU-Kommission

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ; Durchführung der Milchquotenregelung

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 4; ; VO Nr. 804/68/EWG Art. 5c; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Erlaß aus Billigkeitsgründen - Anwendung des nationalen Rechts - Voraussetzungen und Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2078 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 27.05.1993 - C-290/91
    Ausserdem dürfen diese Bestimmungen nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich wird (siehe in diesem Sinne Urteil vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633, Randnrn.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht - soweit diesem nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1994 - BVerwG 3 B 23.94 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 128, S. 14, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - Rs C-290/91 - NVwZ 1993, 973).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-61/98

    De Haan

    (40) - Siehe z. B. Urteil vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-290/91 (Peter, Slg. 1993, I-2981, Randnr. 8).

    (43) - Urteil Peter (zitiert in Fußnote 40, Randnrn. 11 und 14).

    (44) - Urteil Peter (zitiert in Fußnote 40; siehe Nr. 16 der Schlussanträge).

  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 22.1861

    Anfechtungsklage, Rückforderung und Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen,

    Auch soweit Zuwendungen auf der Grundlage von Unionsrecht gewährt und aus Unionsmitteln kofinanziert werden, richtet sich die Aufhebung der Zuwendungsbescheide wegen Fehlens einer umfassenden unionsrechtlichen Rücknahmeregelung grundsätzlich nach nationalem Recht, wobei jedoch die durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen zu beachten sind (EuGH, U.v. 21.9.1983 - Rs. C-215/82 - Slg. 1983, 2633; U.v. 17.5.1993 - Rs. C-290/91 - NVwZ 1993, 973; BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 - juris; VGH BW, U.v. 7.4.2014 - 10 S 870/13 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 19.11.2013 - 10 LB 57/12 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23440
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,23440)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,23440)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - C-290/91 (https://dejure.org/1993,23440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,23440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Johannes Peter gegen Hauptzollamt Regensburg.

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Erlass aus Billigkeitsgründen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    In ihren schriftlichen Erklärungen verweist die Kommission insbesondere auf die verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633).

    Ich glaube aber nicht, daß die Begründung des Gerichtshofes im Urteil Deutsche Milchkontor so eng auszulegen ist, wie die Kommission dies offenbar vorschlägt.

    Außerdem darf die Erzwingung der Zahlung nicht auf der Ausübung eines Ermessens in der Frage, ob die Erzwingung zweckmäßig ist, beruhen, vgl. den letzten Satz des oben zitierten Abschnitts aus dem Urteil Deutsche Milchkontor.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Deutsche Milchkontor jedoch ausgeführt hat, sind solche Unterschiede beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts unvermeidlich und wird das Ausmaß dieser Unterschiede durch die Grenzen vermindert, die für die Anwendung der nationalen Vorschriften bestehen.

    Wie wir gesehen haben, dürfen die Mitgliedstaaten unter solchen Umständen ihre innerstaatlichen Vorschriften über die Einziehung von Schulden gegenüber den Finanzbehörden unter der Voraussetzung anwenden, daß diese Vorschriften in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden und ein wirksames Mittel zur Einziehung der Abgabe darstellen, vgl. die oben in Nr. 21 zitierten Abschnitte aus dem Urteil Deutsche Milchkontor.

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Die Kommission weist außerdem auf die verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen, Slg. 1991, I-415) hin, in denen sich der Gerichtshof mit dem Umfang der Befugnis eines nationalen Gerichts, die Vollziehung eines in Durchführung einer Gemeinschaftsverordnung ergangenen nationalen Verwaltungsakts auszusetzen, für den Fall auseinandergesetzt hat, daß die Gültigkeit der Verordnung in Zweifel gezogen wurde.

    Ich glaube jedoch, daß die Frage, um die es im Urteil Zuckerfabrik Süderdithmarschen ging, von derjenigen unterschieden werden kann, mit der wir vorliegend befaßt sind.

    Die Schlußfolgerung des Gerichtshofes im Urteil Zuckerfabrik Süderdithmarschen kann daher nicht auf die Frage übertragen werden, die sich im vorliegenden Fall stellt.

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Es sei daran erinnert, daß die freie Berufsausübung nach dem Gemeinschaftsrecht keinen Vorrang genießt, vgl. Urteil in der Rechtssache 44/79 (Hauer, Slg. 1979, 3727, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Auch nationale Strafrechtsvorschriften sind anwendbar, zum Beispiel im Fall der betrügerischen Hinterziehung von Gemeinschaftsabgaben; auch hier lautet der Grundsatz, daß Betrug zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts mit der gleichen Wachsamkeit geahndet wird wie in einem vergleichbaren Fall der Hinterziehung nationaler Steuern, wenngleich zu bemerken ist, daß die verhängten Strafen jedenfalls wirksam, angemessen und abschreckend sein müssen, vgl. Urteil in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 24 f.).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, können solche Folgen aber im Interesse der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften über die Quoten gerechtfertigt sein, die ihrerseits durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sind, den Milchmarkt zu stabilisieren, vgl. Urteil in der Rechtssache 84/87 (Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 30), Urteil in der Rechtssache C-311/90 (Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 14) und Urteil vom 22. Oktober 1992 in der Rechtssache C-85/90 (Dowling, Slg. 1992, I-5305, Randnr. 23).
  • EuGH, 28.06.1977 - 118/76

    Balkan Import Export / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Die Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export, Slg. 1977, 1177) betraf die Anwendung des früheren § 131 der Reichsabgabenordnung, der mit § 227 der Abgabenordnung nahezu wörtlich übereinstimmt.
  • EuGH, 14.11.1985 - 299/84

    Neumann / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, daß die allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze keinen allgemeinen Grundsatz der sachlichen Billigkeit enthalten, vgl. Urteile in der Rechtssache 299/84(Neumann, Slg. 1985, 3663, Randnrn. 23 bis 25 und 33) und in der Rechtssache C-174/89 (Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.10.1992 - C-85/90

    Dowling / Irland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, können solche Folgen aber im Interesse der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften über die Quoten gerechtfertigt sein, die ihrerseits durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sind, den Milchmarkt zu stabilisieren, vgl. Urteil in der Rechtssache 84/87 (Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 30), Urteil in der Rechtssache C-311/90 (Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 14) und Urteil vom 22. Oktober 1992 in der Rechtssache C-85/90 (Dowling, Slg. 1992, I-5305, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.11.1972 - 18/72

    Granaria / Produktschap voor Veevoeder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    In ähnlicher Weise hat der Gerichtshof entschieden, daß eine nationale Billigkeitsvorschrift nicht angewendet werden darf, um die Anwendung einer Verordnung zu beeinträchtigen, die eine gemeinschaftliche Einfuhrabschöpfung vorschreibt, vgl. Urteil in der Rechtssache 18/72 (Granaria, Slg. 1972, 1163, 1171).
  • EuGH, 17.05.1983 - 168/82

    ECSC / Ferriere Sant'Anna

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
    Nationale Vorschriften über die Rangfolge von Gläubigeransprüchen im Konkursverfahren sind, zumindest bei Fehlen entgegenstehender Gemeinschaftsvorschriften, ebenfalls anwendbar, vgl. zu Abgaben, die unmittelbar von der Gemeinschaft eingezogen werden, Urteile in der Rechtssache 168/82 (Fernere Sant'Anna, Slg. 1983, 1681, Randnr. 15) und in der Rechtssache C-221/88 (Busseni, Slg. 1990, I-495).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht