Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.1999 - C-422/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3405
EuGH, 02.03.1999 - C-422/98 (https://dejure.org/1999,3405)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - C-422/98 (https://dejure.org/1999,3405)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - C-422/98 (https://dejure.org/1999,3405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Colonia Versicherung u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Colonia Versicherung u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen - Fragen, die in einem Zusammenhang gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt

  • EU-Kommission

    Colonia Versicherung u.a.

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der ausreichenden Darlegung des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der Vorlagefragen im Vorabentscheidungsverfahren; Voraussetzungen für eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Gerichtshof im Rahmen des Art. 177 EGV; Verweisung des ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG-Satzung Art. 20
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen - Fragen, die in einem Zusammenhang gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt - [EG-Vertrag, Artikel 177 - ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Brüssel - Auslegung von Artikel 30 EG-Vertrag im Hinblick auf eine nationale Rechtsvorschrift, die von demjenigen, der mit Steuerbanderolen versehene Tabakwaren nach Belgien einführt, wenn sie zum Verbrauch ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-128/97

    Testa

    Auszug aus EuGH, 02.03.1999 - C-422/98
    Vorab ist festzustellen, daß das Erfordernis, zu einer Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, die für das nationale Gericht sachdienlich ist, verlangt, daß das Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihmvorgelegten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, sowie Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 30. Juni 1997 in der Rechtssache C-66/97, Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1997, I-3757, Randnr. 7, vom 30. April 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 5, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).

    Insoweit ist daran zu erinnern, daß nach Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Beteiligten nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (Beschluß Testa und Modesti, Randnr. 6).

  • EuGH, 08.07.1998 - C-9/98

    Agostini

    Auszug aus EuGH, 02.03.1999 - C-422/98
    Vorab ist festzustellen, daß das Erfordernis, zu einer Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, die für das nationale Gericht sachdienlich ist, verlangt, daß das Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihmvorgelegten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, sowie Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 30. Juni 1997 in der Rechtssache C-66/97, Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1997, I-3757, Randnr. 7, vom 30. April 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 5, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).

    Die Angaben in den Vorlageentscheidungen sollen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen einzureichen (Beschluß Agostini, Randnr. 5).

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.03.1999 - C-422/98
    Vorab ist festzustellen, daß das Erfordernis, zu einer Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, die für das nationale Gericht sachdienlich ist, verlangt, daß das Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihmvorgelegten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, sowie Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 30. Juni 1997 in der Rechtssache C-66/97, Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1997, I-3757, Randnr. 7, vom 30. April 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 5, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Es ist daran zu erinnern, dass die Angaben in den Vorlageentscheidungen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben sollen, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs Erklärungen abzugeben (vgl. insbesondere Beschluss vom 2. März 1999, Colonia Versicherung u. a., C-422/98, Slg. 1999, I-1279, Randnr. 5).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

    Außerdem müssen die Angaben in den Vorlageentscheidungen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 20 der Satzung des Gerichtshofs Erklärungen abzugeben (Beschluss vom 2. März 1999, Colonia Versicherung u. a., C-422/98, Slg. 1999, I-1279, Randnr. 5, und Urteil vom 8. November 2007, Schwibbert, C-20/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    47 Diese Anforderungen beruhen insbesondere darauf, dass die Angaben in den Vorlageentscheidungen dem Gerichtshof nicht nur sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben sollen, gemäß Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben (Beschlüsse vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-422/98, Colonia Versicherung u. a., Slg. 1999, I-1279, Randnr. 5, und Viacom, Randnr. 14, sowie Urteil Keller, Randnr. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht