Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.2005 - C-452/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9117
EuGH, 14.07.2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,9117)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,9117)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,9117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete , Landwirtschaft , Zucker

  • Wolters Kluwer

    Verstoß von Schutzmaßnahmen gegen Art. 109 Abs. 1 des Beschlusses 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 263, S. 1) (Überseeische Länder und Gebiete der EU ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 der Kommission vom 15. November 1999 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Zucker des KN-Codes 1701 und Zucker-Kakao-Mischungen der KN-Codes 1... 806 10 30 und 1806 10 90 mit Ursprung in den überseeischen Ländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Netherlands v Commission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Niederlande / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 2081/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus den überseeischen Ländern und Gebieten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    48 Hinsichtlich der einzuhaltenden Verpflichtungen im Rahmen der WTO sei auf Randnummer 56 des Urteils vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675) zu verweisen.

    55 Die Beschränkung der Kontrolle durch den Gemeinschaftsrichter ist insbesondere dann geboten, wenn sich die Gemeinschaftsorgane wie im vorliegenden Fall veranlasst sehen, widerstreitende Interessen gegeneinander abzuwägen und im Rahmen der in ihrem Verantwortungsbereich zu treffenden politischen Entscheidungen eine bestimmte Wahl zu treffen (in diesem Sinne Urteil Emesa Sugar, Randnr. 53).

    67 Insoweit genügt der Hinweis, dass die Gemeinschaft - was die niederländische Regierung nicht bestreitet - mehr Zucker erzeugt als verbraucht und überdies nach den WTO-Übereinkünften eine bestimmte Zuckermenge aus Drittländern einführen muss (Urteil Emesa Sugar, Randnr. 56).

    69 Gerade wegen der bestehenden Überschusssituation erhöht jede zusätzliche Einfuhr mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG den auf dem Gemeinschaftsmarkt bestehenden Zuckerüberschuss und damit die subventionierten Ausfuhren (Urteil Emesa Sugar, Randnr. 56).

    Überdies belaufe sich das auf einer jährlichen Basis von 11 635 Tonnen festgelegte Kontingent, obgleich die ÜLG keinen Zucker erzeugten, auf nahezu das Vierfache des Kontingents, das der Beschluss 97/803 für Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG vorsehe und das der Gerichtshof im Urteil Emesa Sugar nicht als rechtswidrig betrachtet habe.

    98 Soweit die niederländische Regierung zweitens rügt, die Kommission habe ihre Pflicht zu vorherigen Ermittlungen über drohende negative Auswirkungen der Schutzmaßnahme auf die Wirtschaft der betroffenen ÜLG und die betroffenen Unternehmen verletzt, ist festzustellen, dass zu der Zeit, als die angefochtene Verordnung erlassen wurde, schon sowohl beim Gerichtshof als auch beim Gericht Klagen erhoben worden waren, die die Regelung für Zuckerimporte aus den Niederländischen Antillen und Aruba betrafen (vgl. u. a. Urteil Emesa Sugar zur gleichen Problematik im Hinblick auf Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG, Urteile C-26/00 und C-180/00, Niederlande/Kommission, sowie Urteil vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache T-47/00, Rica Foods/Kommission, Slg. 2002, II-113, zu Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    53 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).

    54 Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob den Gemeinschaftsorganen bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten haben (Urteile Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 48, C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 62, und C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 74).

    102 Was die gerichtliche Kontrolle angeht, ob dieser Grundsatz eingehalten wurde, so kann angesichts des weiten Ermessens, über das die Kommission insbesondere beim Erlass einer Schutzmaßnahme verfügt, deren Rechtmäßigkeit nur beeinträchtigt sein, wenn sie zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet ist (in diesem Sinne Urteil C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 135 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Auch wenn die Sicherheit nämlich gestellt werden muss, um die Einfuhrlizenz zu erlangen, so wird doch nach Durchführung der Einfuhr der Sicherheitsbetrag dem Unternehmen zurückerstattet (in diesem Sinne Urteil C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 132).

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    32 Mit am 19. und 25. April 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenen Schreiben haben die Kommission und das Königreich der Niederlande mitgeteilt, dass sie gegen eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Gerichtshof bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission) keine Einwände haben; diese Rechtssachen betrafen ebenfalls die Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung.

    33 Mit Beschluss vom 5. Juni 2001 hat der Präsident des Gerichtshofes nach Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 82a § 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verfahrensordnung des Gerichtshofes das Verfahren bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 ausgesetzt.

    34 Das Gericht hat die Klagen in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 mit Urteil vom 14. November 2002 (Slg. 2002, II-4755) als unbegründet abgewiesen.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    114 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt ein Ermessensmissbrauch vor, wenn ein Gemeinschaftsorgan von seinen Kompetenzen ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder speziell mit dem Ziel Gebrauch macht, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (u. a. Urteile vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    101 Soweit die niederländische Regierung drittens geltend macht, es hätte, um die von der Kommission verfolgten Ziele zu erreichen, eine besser geeignete und mildere Maßnahme als die angefochtene Verordnung gegeben - so etwa die Festsetzung eines Mindestverkaufspreises -, ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, Randnr. 81).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    101 Soweit die niederländische Regierung drittens geltend macht, es hätte, um die von der Kommission verfolgten Ziele zu erreichen, eine besser geeignete und mildere Maßnahme als die angefochtene Verordnung gegeben - so etwa die Festsetzung eines Mindestverkaufspreises -, ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, Randnr. 81).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (u. a. Urteile vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    53 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    101 Soweit die niederländische Regierung drittens geltend macht, es hätte, um die von der Kommission verfolgten Ziele zu erreichen, eine besser geeignete und mildere Maßnahme als die angefochtene Verordnung gegeben - so etwa die Festsetzung eines Mindestverkaufspreises -, ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, Randnr. 81).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-452/00
    114 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt ein Ermessensmissbrauch vor, wenn ein Gemeinschaftsorgan von seinen Kompetenzen ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder speziell mit dem Ziel Gebrauch macht, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (u. a. Urteile vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52).
  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 04.02.1997 - C-9/95

    Belgien und Deutschland / Kommission

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 30.04.1999 - T-44/98

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-452/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,42941
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,42941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,42941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - C-452/00 (https://dejure.org/2005,42941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,42941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht