Rechtsprechung
EuGH, 15.06.2000 - C-470/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 90/675/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Drittländern; Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
- Judicialis
Richtlinie 90/675/EWG Art. 3 Ziff. ii; ; Richtlinie 90/675/EWG Art. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtliche 90/675/EWG des Rates vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98
- EuGH, 15.06.2000 - C-470/98
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.10.1998 - C-326/97
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-470/98
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um dieNichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99
Kommission / Spanien
26: - Z. B. Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657).30: - U. a. Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-185/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-6601, Randnr. 18).
- EuGH, 21.06.2001 - C-119/00
Kommission / Luxemburg
Zum anderen kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11).Schließlich besteht auch dann, wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, das Rechtsschutzinteresse an der Klage fort, mit der die Grundlage für die Haftung geschaffen werden soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
- EuGH, 04.10.2001 - C-450/00
Kommission / Luxemburg
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-423/99, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-11167, Randnr. 10).
- EuGH, 25.10.2001 - C-460/00
Kommission / Griechenland
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-423/99, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-11167, Randnr. 10). - EuGH, 15.03.2001 - C-83/00
Kommission / Niederlande
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11). - EuGH, 07.12.2000 - C-423/99
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11). - EuGH, 30.11.2000 - C-422/99
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zurechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11). - EuGH, 23.11.2000 - C-319/99
Kommission / Frankreich
Hierzu ist zum einen festzustellen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11). - EuGH, 08.11.2012 - C-528/10
Kommission / Griechenland
Il importe également de rappeler qu'il est de jurisprudence constante qu'un État membre ne saurait exciper de dispositions, de pratiques ou de situations de son ordre juridique interne pour justifier l'inobservation des obligations et des délais prescrits par une directive (voir arrêts du 15 juin 2000, Commission/Grèce, C-470/98, Rec. - EuGH, 05.04.2001 - C-494/99
Kommission / Griechenland
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657 Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-119/00
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-460/00
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-254/00
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-370/99
Kommission / Irland
- EuGH, 22.05.2014 - C-339/13
Kommission / Italien
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 90/675/EWG
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98
- EuGH, 15.06.2000 - C-470/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.07.1995 - C-259/94
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98
(5) - Vgl. insbesondere Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5) und vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7). - EuGH, 15.10.1998 - C-326/97
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98
(5) - Vgl. insbesondere Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5) und vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7).