Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.2000 - C-470/98   

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https://dejure.org/2000,3877
EuGH, 15.06.2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,3877)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,3877)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,3877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 90/675/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Drittländern; Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

  • Judicialis

    Richtlinie 90/675/EWG Art. 3 Ziff. ii; ; Richtlinie 90/675/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtliche 90/675/EWG des Rates vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.10.1998 - C-326/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-470/98
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um dieNichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    26: - Z. B. Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657).

    30: - U. a. Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-185/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-6601, Randnr. 18).

  • EuGH, 21.06.2001 - C-119/00

    Kommission / Luxemburg

    Zum anderen kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11).

    Schließlich besteht auch dann, wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, das Rechtsschutzinteresse an der Klage fort, mit der die Grundlage für die Haftung geschaffen werden soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-450/00

    Kommission / Luxemburg

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-423/99, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-11167, Randnr. 10).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-460/00

    Kommission / Griechenland

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-423/99, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-11167, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-83/00

    Kommission / Niederlande

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-423/99

    Kommission / Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11).
  • EuGH, 30.11.2000 - C-422/99

    Kommission / Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zurechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11).
  • EuGH, 23.11.2000 - C-319/99

    Kommission / Frankreich

    Hierzu ist zum einen festzustellen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 11).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-528/10

    Kommission / Griechenland

    Il importe également de rappeler qu'il est de jurisprudence constante qu'un État membre ne saurait exciper de dispositions, de pratiques ou de situations de son ordre juridique interne pour justifier l'inobservation des obligations et des délais prescrits par une directive (voir arrêts du 15 juin 2000, Commission/Grèce, C-470/98, Rec.
  • EuGH, 05.04.2001 - C-494/99

    Kommission / Griechenland

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-470/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-4657 Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-119/00

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-460/00

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-254/00

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-370/99

    Kommission / Irland

  • EuGH, 22.05.2014 - C-339/13

    Kommission / Italien

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Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,25984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,25984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2000 - C-470/98 (https://dejure.org/2000,25984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 90/675/EWG

Verfahrensgang

 
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