Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.06.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00   

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https://dejure.org/2000,984
BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00 (https://dejure.org/2000,984)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00 (https://dejure.org/2000,984)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 (https://dejure.org/2000,984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch nach 15 Monaten noch verhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 357
  • DAR 2000, 565
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
    Die fachgerichtliche Einschätzung, dass der Antragsteller weiterhin ungeeignet zum Führen vom Kraftfahrzeugen ist, stellt eine Würdigung des Sachverhalts dar, die der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist; das Bundesverfassungsgericht kann nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
    Im Hinblick auf die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung ist für deren Erlass aber kein Raum, wenn davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen sein wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1998 - DAR 1998, S. 466).
  • BVerfG, 04.09.1981 - 2 BvR 908/81

    Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung nach § 111a StPO

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
    Demgegenüber müssen Nachteile, die einem Beschuldigten in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen, in Kauf genommen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, a. a. O.; Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 4. September 1981, NStZ 1982, S. 78).
  • LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94
    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein von Verfassungs wegen zu berücksichtigendes schützenswertes Vertrauen des Antragstellers entgegenstünde (vgl. dazu Molketin, Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Hagen vom 5. April 1994, NZV 1994, S. 334 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Vor diesem Hintergrund bewegt sich die Entscheidung innerhalb des fachgerichtlichen Wertungsspielraums und ist deshalb vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris, Rn. 7 und vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, S. 1767 ).

    b) Ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht ersichtlich (zu den sich daraus ergebenden Anforderungen vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris, Rn. 4 vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, S. 1767 und vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 401/05 -, NStZ-RR 2005, S. 276).

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    a) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, NJW 2001, S. 357).

    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).

    Gemessen an dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts begründet es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Fachgerichte mit Blick auf die im Überfahren der mit Warnbaken gekennzeichneten Sperrfläche zutage tretende grobe Verkehrswidrigkeit des Fahrverhaltens und bei Annahme der Verwirklichung zweier Alternativen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB der Sicherheit des Straßenverkehrs den Vorrang gegenüber dem eingetretenen Zeitablauf und der bei der Staatsanwaltschaft zu beobachtenden Verfahrensverzögerung einräumen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O., der eine vorläufige Einziehung nach 15 Monaten betraf), zumal der Auszug aus dem Verkehrszentralregister für den Beschwerdeführer seit Ende 2002 die Begehung einer Verkehrsstraftat und vier Ordnungswidrigkeiten - in zwei Fällen mit einem Fahrverbot sanktioniert - ausweist.

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, NJW 2001, S. 357).

    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99   

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https://dejure.org/2000,1561
BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99 (https://dejure.org/2000,1561)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - LwZR 13/99 (https://dejure.org/2000,1561)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99 (https://dejure.org/2000,1561)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Hof - Verzicht - Abwicklungsbefugnis - Kreispacht - Streitverkündung - Unterbrechung - Verjährung - Schriftsatz - Kopie

  • Judicialis

    LwAnpG § 51; ; ZPO § 73 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LwAnpG § 51; ZPO § 73 S. 1
    Voraussetzungen für eine verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 51; ZPO § 73 S. 1
    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 51 LwAnpG; § 73 Satz 1 ZPO
    Landwirtschaftsanpassung/Forderung aus Kreispachtvertrag/Streitverkündung/Verjährungsunterbrechung

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1271
  • NJ 2000, 607 (Ls.)
  • VersR 2001, 253
  • WM 2000, 1764
  • BB 2000, 1964
  • DAR 2000, 565
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Der Landkreis ist nicht Rechtsnachfolger des Rates des Kreises geworden (Senat, BGHZ 127, 285).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Bei Zugrundelegung der Auslegung des Berufungsgerichts käme der Verzichtsregelung daher keinerlei Bedeutung zu, was im Zweifel keiner interessegerechten Auslegung entspricht und daher rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    bb) Der mangelhaften Streitverkündung kann auch nicht unter Hinweis darauf eine verjährungsunterbrechende Wirkung zuerkannt werden, daß es für die Unterbrechung durch Klageerhebung (§ 209 Abs. 1 BGB) anerkannt ist, daß auch eine unzulässige Klage die Verjährung unterbricht (BGHZ 78, 1, 5), soweit es sich um solche Zulässigkeitsmängel handelt, die nicht zur Unwirksamkeit der Klage schlechthin führen (vgl. nur Staudinger/Peters, § 209 Rdn. 32).
  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 130/73

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Denn die Wirkungen der Streitverkündung sind davon abhängig, daß sie zulässig ist (vgl. BGHZ 65, 127, 130) und den Formerfordernissen des § 73 ZPO genügt.
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Der Gesetzgeber hat sie vielmehr als fortbestehend fingiert und die "zuständige Kreisbehörde" (BGHZ 121, 88, 90), hier also den Landkreis Q. , mit deren Abwicklung betraut, § 51 LwAnpG (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312).
  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Diese Ansprüche aus einem Kreispachtverhältnis sind nicht anders zu behandeln als die Ansprüche des Rates des Kreises gegen die nutzende Genossenschaft wegen Vernachlässigung der Werterhaltungspflicht (dazu Senat, BGHZ 129, 282).
  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Daß die Klägerin - eine wirksame Abtretung seitens des Landkreises vorausgesetzt - grundsätzlich von dem Eigentümer eine durch bauliche Veränderungen verursachte und bei Rückgabe des Kreispachtbetriebes noch vorhandene Erhöhung seines Verkehrswerts ersetzt verlangen kann, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 134, 170).
  • BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91

    Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99
    Der Gesetzgeber hat sie vielmehr als fortbestehend fingiert und die "zuständige Kreisbehörde" (BGHZ 121, 88, 90), hier also den Landkreis Q. , mit deren Abwicklung betraut, § 51 LwAnpG (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt und die Zulässigkeit der Streitverkündung für erforderlich, aber auch ausreichend gehalten (BGHZ 36, 212, 214; 65, 129, 130 f; 70, 187, 189; 100, 257, 259; 160, 259, 263; BGH, Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764 ff; v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, WM 2002, 1078, 1081).

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben, wird die Verjährung nicht gehemmt (BGH, Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764; Staudinger/Peters, aaO Rn. 77).

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben, wird die Verjährung nicht unterbrochen oder gehemmt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765; vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 28).
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).
  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08

    Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung;

    Auf Ansprüche, die von den Angaben in der Streitverkündungsschrift nicht umfasst sind, erstreckt sich die Hemmungswirkung nicht (BGHZ 175, 1, 10 Rn. 28; vgl. ferner BGH, Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765; v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, WM 2002, 1078, 1081).
  • KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03

    Werklohnprozess: Interventionswirkung der Streitverkündung bei einem Vergleich;

    dd) Auch aus der weiteren von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99 - ergibt sich nichts anderes.

    Der BGH stellt darin fest, dass der Zweck des § 73 ZPO, bezogen auf die verjährungsunterbrechende Wirkung, darin besteht sicherzustellen, dass der Streitverkündete mit der Zustellung der Streitverkündungsschrift Kenntnis davon erlangt, welchen Anspruchs sich der Streitverkündende gegen ihn berühmt und dass es ausreichend sein kann, wenn sich der Grund der Streitverkündung nicht schon aus dem Schriftsatz selbst, wohl aber aus beigefügten Schriftsätzen, etwa der Klageschrift und der Klageerwiderungsschrift, ergibt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08

    Bedeutung des Zeitpunkts der Kündigung des Bauherrn gegenüber dem Architekten und

    Genügt eine Streitverkündung den Anforderungen des § 73 ZPO nicht, so wird die Verjährung nicht gehemmt (BGH, Urt. v. 06.12.2007, Az.: IX ZR 143/06; ebf. Urt. v. 16.06.2000, Az.: LwZR 13/99).

    Der Zweck des § 73 ZPO besteht dabei bezogen auf die verjährungsunterbrechende Wirkung darin, sicherzustellen, dass der Streitverkündete mit der Zustellung der Streitverkündungsschrift Kenntnis davon erlangt, welchen Anspruchs sich der Streitverkündende gegen ihn berühmt (BGH, Urt. v. 16.06.2000, Az.: LwZR 13/99; ebf. Urt. v. 06.12.2007, Az.: IX ZR 143/06).

    Im Einzelfall kann dabei ausreichend sein, dass sich der Grund der Streitverkündung nicht schon aus dem Schriftsatz selbst, sondern aus beigefügten Schriftsätzen, etwa der Klageschrift oder der Klageerwiderungsschrift ergibt (BGH, Urt. v. 16.06.2000, Az.: LwZR 13/99; ähnlich Peters, in: Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2004, § 204, Rn. 77).

  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01

    Auslegung einer Vereinbarung über die "Mitnahme" einer Milchquote nach Beendigung

    Unter Beachtung des Gebots der interessengerechten Vertragsauslegung (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, WM 1999, 2513, 2514; Senatsurt. v. 16. Juni 2000, LwZR 13/99, WM 2000, 1764) kann der wirtschaftliche Sinn der Vereinbarung deswegen nur darin liegen, daß der Klägerin und ihrem Ehemann die Möglichkeit eröffnet werden sollte, die von ihnen erarbeitete Milchquote durch Übertragung an Dritte zu verwerten.
  • OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01

    Arztvertrag: Vergütung einer medizinisch nicht notwendigen Heilbehandlung;

    Der BGH hat (VersR 2001, 253 ff) die Einhaltung der strengen Formerfordernisse der §§ 72 und 73 ZPO im Blick auf die Angabe der Lage des Rechtsstreits gerade für die Interventionswirkung des § 68 ZPO für bedeutsam erachtet und hat es nur hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung der Streitverkündung genügen lassen, dass sich der Grund der Streitverkündung lediglich aus beigefügten Schriftsätzen ergibt.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben, wird die Verjährung nicht gehemmt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, VersR 2001, 253; Grothe, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 204 Rn. 45).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben, wird die Verjährung nicht gehemmt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, VersR 2001, 253; Grothe, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 204 Rn. 45).
  • OLG Hamm, 29.11.2012 - 28 U 188/11

    Anwaltsregress; Steuerberaterhaftung; Verjährung; Streitverkündung;

  • OLG Jena, 07.05.2014 - 2 U 70/13

    Ansprüche auf Minderung, Kostenvorschuss und Schadenersatz: Einordnung des

  • LG Düsseldorf, 09.01.2007 - 16 O 99/06

    Verjährungseintritt trotz Beweisverfahren?

  • KG, 03.08.2006 - 16 U 12/06
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