Weitere Entscheidung unten: KG, 02.06.1980

Rechtsprechung
   AG München, 23.10.1980 - 4 C 9799/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1505
AG München, 23.10.1980 - 4 C 9799/80 (https://dejure.org/1980,1505)
AG München, Entscheidung vom 23.10.1980 - 4 C 9799/80 (https://dejure.org/1980,1505)
AG München, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 4 C 9799/80 (https://dejure.org/1980,1505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Grundstücksbesitzer darf sich ohne zeitliche Begrenzung der verbotenen Eigenmacht gegen die Besitzstörung durch Abstellen eines Kfz erwehren

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbsthilferecht des Besitzers; Besitzstörung; Verbotene Eigenmacht; Abschlepprecht des Grundstücksbesitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 858, 859

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 362
  • VersR 1981, 536
  • DAR 1981, 56
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Rechtsprechung
   KG, 02.06.1980 - 12 U 945/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1434
KG, 02.06.1980 - 12 U 945/80 (https://dejure.org/1980,1434)
KG, Entscheidung vom 02.06.1980 - 12 U 945/80 (https://dejure.org/1980,1434)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 1980 - 12 U 945/80 (https://dejure.org/1980,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Zur Höhe der nach einem Kraftfahrzeugunfall beanspruchten Nutzungsausfallentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 536
  • DAR 1981, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Entweder wird auf einen Abschlag von der Nutzungsausfallentschädigung für ein vergleichbares Neufahrzeug prinzipiell verzichtet oder es werden Abstriche nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls bei Vorliegen besonderer Umstände gemacht, etwa bei erheblichen Mängeln oder bei sonstigen erheblichen Einschränkungen des Nutzungswertes (vgl. OLG Celle, VersR 1973, 281; KG, VersR 1981, 536; OLG Frankfurt, DAR 1983, 165; OLG Stuttgart, VersR 1988, 851; KG, VRS 86, 24, 28 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 269, 270; OLG Schleswig, VersR 1993, 1124, 1125; OLG Naumburg, ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm, DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach, NJW-RR 1988, 1303).
  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Für eine Verminderung bei einem älteren Fahrzeug haben sich u.a. ausgesprochen: OLG Karlsruhe, VersR 1989, 59; OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 775 (776); OLG Frankfurt, StVE § 249 BGB Nr. 44 = VersR 1985, 248; LG Tübingen, DAR 1991, 184; LG Memmingen, VersR 1990, 864; Born, VersR 1978, 791; Danner/Küppersbusch, zuletzt VersR 1991, 20; Palandt/Heinrichs, 52. Aufl., Anh. § 249 Rdnr. 3. Gegen eine Kürzung bei einem älteren Fahrzeug sind: OLG Karlsruhe, VersR 1989, 269; OLG Frankfurt, VersR 1985, 294; KG, VersR 1981, 536 = DAR 1981, 56; OLG Celle, VersR 1973, 28; KG, Urt. v. 7.5.1992 - 22 U 2766/91; Grunsky, in: MK-BGB, 2. Aufl., Vorb.

    Der Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner bereits in der Entscheidung vom 2.6.1980 geäußerten Auffassung (VersR 1981, 536 = DAR 1981, 56) fest, daß das bloße Alter eines Fahrzeuges - ohne Hinzutreten anderer, den individuellen Nutzungswert spürbar mindernder Faktoren - eine Reduzierung der Nutzungsausfallentschädigung nicht rechtfertigt.

    Die gleichen Grundsätze gelten für die Ermittlung des Gebrauchswerts eines älteren Fahrzeugs, wenn der Geschädigte also auf das Mieten eines Ersatzfahrzeuges verzichtet und stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend macht (Senat, VersR 1981, 536 = DAR 1981, 56).

  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Eine Herabsetzung auf die reinen Vorhaltekosten bzw. einen noch niedrigeren Wert kann daher nur dann in Frage kommen, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs schlechterdings nicht mehr vergleichbar ist, weil es mit zahlreichen erheblichen Mängeln behaftet ist (vgl. BGH NJW 1988, 484; KG Berlin, Urteil vom 22,.Oktober 2001 - 12 U 2346/00 -, juris; KG DAR 1981, 56).
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Zwar hat allein das Alter eines Geschädigten Fahrzeugs (hier knapp neun Jahre) regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für Nutzungsausfall (KG VRS 70, 432; NZV 1993, 478, KG VersR 1981, 536 = DA 1981, 56 sowie Senat, Urteil vom 26. April 1993 - 12 U 2137/92; vom 14. Februar 2000 - 12 U 7859/98 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 12 StVG Rdnr. 44 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 28.06.1994 - 1 U 48/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug an einer

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  • LG Berlin, 01.04.1981 - 2 S 376/80
    Mit dieser Auffassung befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des KG (DAR 1981, 56, 57 [ES Kfz-Schaden F/15]).
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