Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6676
OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94 (https://dejure.org/1994,6676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.1994 - 6 U 85/94 (https://dejure.org/1994,6676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 1994 - 6 U 85/94 (https://dejure.org/1994,6676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Bewertung der Eindringtiefe seitlicher Fahrzeugschäden und zur Haftungsabwägung bei Alkoholisierung eines Unfallbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Bei Zunehmen der Eindringtiefe seitlicher Schäden von vorn nach hinten spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das von der Seite kommende Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung war

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Kollision; Rechter Winkel; Eindringungstiefe; Bewegung; Streifberührung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287
    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs; Nachweis der Missachtung des Vorrangs des fließenden Verkehrs durch das ausfahrende Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 1995, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.11.1993 - 6 U 154/93

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Kupplungsschaden liegen gebliebenes

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94
    Das gilt jedenfalls nach der h.M. in Lit. und Rspr., der der Senat folgt auch für den Fall der Alkoholbeeinflussung (vgl. Senat, NZV 1994, 319 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7718
OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92 (https://dejure.org/1994,7718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.1994 - 3 U 203/92 (https://dejure.org/1994,7718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 3 U 203/92 (https://dejure.org/1994,7718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 249 ff.
    Nutzungsausfallkosten bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1995, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, kann der Eigentümer eines beschädigten Kfz vom Schädiger Ersatz der Mietwagenkosten trotz nicht beabsichtigter eigener Nutzung verlangen, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person (z.B. Schwager, Verlobter, Freund) angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person während der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. dazu im einzelnen BGH, NJW 1974, 33 ; 1975, 22 [ES Kfz-Schaden E/11 und ES Kfz-Schaden E/12].
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Es genügt für einen ersatzfähigen Schaden, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person wahrend der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 16. Juni 1994, DAR 1995, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht