Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Bewertung der Eindringtiefe seitlicher Fahrzeugschäden und zur Haftungsabwägung bei Alkoholisierung eines Unfallbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Bei Zunehmen der Eindringtiefe seitlicher Schäden von vorn nach hinten spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das von der Seite kommende Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung war
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz; Kollision; Rechter Winkel; Eindringungstiefe; Bewegung; Streifberührung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs; Nachweis der Missachtung des Vorrangs des fließenden Verkehrs durch das ausfahrende Fahrzeug
Papierfundstellen
- DAR 1995, 23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 22.11.1993 - 6 U 154/93
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Kupplungsschaden liegen gebliebenes …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94
Das gilt jedenfalls nach der h.M. in Lit. und Rspr., der der Senat folgt auch für den Fall der Alkoholbeeinflussung (vgl. Senat, NZV 1994, 319 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02
Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim …
Auch diese führt gemäß § 17 StVG nur dann zur Mithaftung, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat (BGH, NZV 1995, 145 = VersR 1995, 357 = r+s 1995, 132 = DAR 1995, 196; OLG Hamm, DAR 1995, 23; Senatsurteil vom 14.10.1994, Az. 3 U 951/93-183 = NZV 1995, 23).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 249 ff.
Nutzungsausfallkosten bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 1995, 23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92
Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, kann der Eigentümer eines beschädigten Kfz vom Schädiger Ersatz der Mietwagenkosten trotz nicht beabsichtigter eigener Nutzung verlangen, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person (z.B. Schwager, Verlobter, Freund) angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person während der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. dazu im einzelnen BGH, NJW 1974, 33 ; 1975, 22 [ES Kfz-Schaden E/11 und ES Kfz-Schaden E/12].
- KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00
Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten …
Es genügt für einen ersatzfähigen Schaden, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person wahrend der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 16. Juni 1994, DAR 1995, 23).