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   BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82   

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BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 (https://dejure.org/1985,1754)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 (https://dejure.org/1985,1754)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 (https://dejure.org/1985,1754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines Arbeitnehmers bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalls - Berechnung einer Versorgungsanwartschaft nach der ratierlichen Berechnungsmethode des Gesetzes zur ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BGB § 242; ZPO § 256

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 135
  • VersR 1985, 998
  • BB 1985, 1536
  • DB 1985, 1948
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78

    Versorgungsanwartschaft - Ratierliche Methode - Versorgungsplan für

    Auszug aus BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82
    Diese Berechnung ist auch dann maßgebend, wenn der Arbeitnehmer nach dem Leistungsplan der Versorgungseinrichtung im Zeitpunkt seines Ausscheidens die zahlbare Höchstrente bereits verdient hat (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG m. zust. Anm. von Höfer/Kemper; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 2 Rz 19; Höhne bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 2 Rz 107 ff.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 2 Rz 9).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82
    Insoweit enthält die Versorgungsordnung einen Vertrag (§ 328 BGB) zu ihren Gunsten (BAG 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09

    Auslegung einer Einzelzusage einer Altersrente

    Insbesondere ist nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer die "fehlende Betriebstreue" zu verantworten hat oder - wie im vorliegenden Fall - auf Grund einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschieden ist (vgl. BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135, 136).

    Diese Grundwertungen sind auch dann heranzuziehen, wenn für die vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente durch bis zum Versorgungsfall betriebstreue Arbeitnehmer eine aufsteigende Berechnung vorgesehen, aber keine eigenständige Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthalten ist (BAG vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR 2007, 434, 437 Rn. 36 für eine Versorgungsordnung) und der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der konkreten Versorgungsordnung bereits die Höchstrente verdient hat (BAG vom 2. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135 f., Schaub/Vogelsang , Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl. 2009, § 83 Rn. 125).

    Die abweichende Vereinbarung, für deren Vorliegen der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135; BGH vom 13. Januar 2003 - II ZR 254/00 - NJW 2003, 2908, 2909; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18) muss deutlich (BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 216/94 - NZA 1995, 788, 789; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18), nicht aber unbedingt ausdrücklich getroffen werden.

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft (Verzicht auf zeitanteilige Kürzung) kann in der Regel nur dann angenommen werden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wurde (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG , zu II 3 b der Gründe).".

    Die Zusage einer von "§ 2 Abs. 1 BetrAVG und von § 17 Abs. 2 der Pensionsordnung abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft hätte deutlich zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG , zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00

    Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft

    Der Verzicht auf eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene, zeitanteilige Kürzung kann regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, wofür der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - AP BetrAVG § 2 Nr. 9 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 6; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - AP BetrAVG § 2 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Denn die Betriebsrente wird für die rechtlich mögliche Gesamtdauer der Beschäftigungs- oder Pflichtversicherungszeit geleistet (vgl. - zu § 2 BetrAVG - etwa BAG DB 1985, 1948 unter II 3 a m.w.N. sowie Höfer, BetrAVG, Rn. 3088).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Denn die Betriebsrente wird für die rechtlich mögliche Gesamtdauer der Beschäftigungs- oder Pflichtversicherungszeit geleistet (vgl. - zu § 2 BetrAVG - etwa BAG DB 1985, 1948 unter II 3 a m.w.N. sowie Höfer, aaO Rn. 3088).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche

    (1) Eine derartige Zusage, die sich als Verzicht auf zeitanteilige Kürzungen darstellt, kann jedoch in der Regel nur angenommen werden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird (BAG 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 - EZA § 2 BetrAVG Nr. 6).

    Unter Einbeziehung des Grundsatzes, der Verzicht auf die ratierliche Rentenkürzung müsse eindeutig erkennbar sein (BAG 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 - EZA § 2 BetrAVG Nr. 6) ist im Sinne obiger Anforderungen ausreichende subjektive Überzeugung vom Gegenteil des Inhaltes der Aussagen der Zeugen auch unter Einbeziehung der Anhörung des Klägers nicht erzielbar.

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer

    Diese ist aber ungeachtet des Erreichens des maximal möglichen Versorgungssatzes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Versorgungsfalles kürzer (BAG, 12.03.1985, 3 AZR 450/82, AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2022 - 2 Sa 369/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung eines Rentenzuschusses wegen vorzeitigen

    Diese Berechnung ist auch dann maßgebend, wenn der Arbeitnehmer nach dem Leistungsplan der Versorgungseinrichtung im Zeitpunkt seines Ausscheidens die zahlbare Höchstrente bereits verdient hat (BAG 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - Rn. 18).

    Die Berechnung der Höhe der aufgrund des Gesetzes unverfallbaren Versorgungsanwartschaft richtet sich nach § 2 BetrAVG, sofern keine für den Arbeitnehmer günstigeren Regelungen getroffen worden sind (vgl. BAG 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - Rn. 17).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 396/12

    Höhe der Betriebsrentenanwartschaft - "Kappungsgrenze"

    Diese ist aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles kürzer (BAG v. 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 - AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG; BAG v. 21.06.1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG; Steinmeyer, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsgericht, 11. Auflage, § 2 BetrAVG Rz. 14).

    Für das Bestehen einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden, günstigeren Zusage ist der Arbeitnehmer allerdings darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 - AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 546/06

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer

  • LAG Niedersachsen, 21.04.2009 - 3 Sa 957/08

    Höchstbegrenzung der anrechenbaren Dienstzeit in Versorgungsordnung

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 521/82

    Anrechnung von Untertagedienstzeiten auf die Wartezeit - Vermeidung von

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 19 Sa 33/98

    Streitigkeit über die Berechnung einer Betriebsrente; Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 5 Sa 321/00

    Höhe einer unverfallbaren Ruhegeldanwartschaft; Berechnung nach der ratierlichen

  • OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 5 U 88/99

    Unverfallbarkeit einer Altersvorsorge; Festsetzung der ruhegehaltsfähigen

  • LG Hamburg, 20.12.2018 - 413 HKO 81/18

    Anspruch eines ehemaligen Vorstandsmitglieds auf Ruhegeld aus einem

  • LAG Köln, 15.01.2004 - 6 (10) Sa 1134/03

    Betriebliche Altersversorgung, weitergehende Zusage, Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 26.06.1996 - 2 (17) Sa 533/96

    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung der Betriebsrente

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