Rechtsprechung
BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; GewStDV (a. F.) § 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Bruchteilsgemeinschaften - Drei-Objekt-Grenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbebetrieb
- Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
- Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Gesellschaft als Grundstückshändler
- Gewinnermittlung und Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 01.06.1990 - I 5415/86
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Papierfundstellen
- BFHE 180, 121
- NJW-RR 1997, 284
- BB 1996, 1365
- DB 1996, 1382
- BStBl II 1996, 369
Wird zitiert von ... (140) Neu Zitiert selbst (34)
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (z. B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
Entscheidend ist, daß sich der Verkäufer insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
Danach liegt die Grenze, ab der gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, beim Verkauf von vier Objekten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m. w. N.).
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in der Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Kauf oder Errichtung und Verkauf nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m. w. N.).
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Das FA macht geltend, nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1990 X B 124/88 (…BFH/NV 1990, 640) und vom 16. April 1991 VIII R 74/87 (BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844) hätten die Kläger mit dem Grundstücksgeschäft in E die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten.Unerheblich ist, ob die Kläger mehrere oder nur ein Grundstück erworben haben (BFH-Urteil in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
Es genügt, wenn beim Erwerb die Ausnutzung des Vermögenswertes (Veräußerung) selbst nur in Erwägung gezogen wurde, ggf. neben der Absicht, das Grundstück z. B. durch Vermietung zu nutzen (BFH-Urteile in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
Weil zusammen mit den Verkäufen in B und G die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, bedarf es auch keiner Entscheidung, ob die von den Klägern bezüglich des Grundbesitzes in E entfalteten Aktivitäten sich wirtschaftlich deshalb als Veräußerung mehrerer "Objekte" darstellen, weil den vier neu aufgenommenen Gesellschaftern einzelne, genau bestimmte Wohnungseigentumsrechte zugeordnet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 II R 86/86, BFHE 156, 523, BStBl II 1989, 628 zur Grunderwerbsteuer; BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 640, und BFH-Urteil in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844 zur Veräußerung von Miteigentumsanteilen an die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft).
- BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Besteht ein solcher zeitlicher Zusammenhang, zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung, daß bei dem Kauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293;… vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057).Es genügt, wenn beim Erwerb die Ausnutzung des Vermögenswertes (Veräußerung) selbst nur in Erwägung gezogen wurde, ggf. neben der Absicht, das Grundstück z. B. durch Vermietung zu nutzen (BFH-Urteile in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
Angesichts des Umstandes, daß bereits ein Zeitraum von fünf Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung die Vermutung einer von Anfang an bestehenden - zumindest bedingten - Verkaufsabsicht begründet (BFH-Urteil in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293) muß im Streitfall davon ausgegangen werden, daß die Kläger neben einer Nutzung durch Fruchtziehung (Vermietung) von vornherein zumindest als weitere Möglichkeit die Ausnutzung des Vermögenswertes erwogen haben.
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) entschieden, daß Grundstücksgeschäfte einer vermögensverwaltenden Personenmehrheit in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der eigenen Tätigkeit der einzelnen Gesellschafter oder Gemeinschafter einbezogen werden und den Tatbestand der Gewerblichkeit mitbegründen können (unter C. IV. 1.).Der Große Senat hat in seinem auf die Vorlage des XI. Senats ergangenen Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 zu der Frage jedoch nicht Stellung genommen.
Insbesondere ist nicht der vom Großen Senat (in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C. IV. 4.) erwähnte Fall gegeben, daß eine zu einem anderen Zweck gegründete Gesellschaft (hier die Architektengemeinschaft) im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs aus spezifisch betriebsbezogenen Gründen Grundstücke veräußert.
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Für das zuletzt genannte Abgrenzungsmerkmal stellt die Rechtsprechung bei Tätigkeiten auf dem Bau- und Grundstücksmarkt darauf ab, ob die Grundstücksgeschäfte noch als Nutzung des Grundbesitzes durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz angesehen werden können, oder ob die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Vermögensumschichtung in den Vordergrund tritt (z. B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).Veräußert er dagegen Grundbesitz, um Substanzwertsteigerungen auszunutzen, wird er gewerblich tätig (BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).
Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung in der Regel zu bejahen (BFH-Urteile in BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621).
- BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Zwar hat der XI. Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 unter A. 1.) die Auffassung vertreten, daß es auf Wert, Größe und insbesondere die Nutzungsart des jeweiligen Grundbesitzes nicht ankommen könne.Die Drei-Objekt-Grenze ist demgegenüber nicht am Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches orientiert, sondern dient dazu, festzustellen, ob die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige auf dem Grundstücksmarkt entfaltet, die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (BFH-Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668).
- BFH, 14.09.1989 - IV R 85/88
Nichtigkeit eines Gewerbesteuermeßbescheids
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Der erkennende Senat hat sich dem angeschlossen (Urteil vom 14. September 1989 IV R 85/88, BFH/NV 1990, 591).Der zusätzliche Hinweis auf die Bruchteilsgemeinschaft ist unschädlich (Senats-Urteil in BFH/NV 1990, 591).
- BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher …
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Das FA macht geltend, nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1990 X B 124/88 (BFH/NV 1990, 640) und vom 16. April 1991 VIII R 74/87 (BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844) hätten die Kläger mit dem Grundstücksgeschäft in E die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten.Weil zusammen mit den Verkäufen in B und G die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, bedarf es auch keiner Entscheidung, ob die von den Klägern bezüglich des Grundbesitzes in E entfalteten Aktivitäten sich wirtschaftlich deshalb als Veräußerung mehrerer "Objekte" darstellen, weil den vier neu aufgenommenen Gesellschaftern einzelne, genau bestimmte Wohnungseigentumsrechte zugeordnet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 II R 86/86, BFHE 156, 523, BStBl II 1989, 628 zur Grunderwerbsteuer; BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 640, und BFH-Urteil in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844 zur Veräußerung von Miteigentumsanteilen an die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Das gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft/Gemeinschaft gewerblich tätig ist (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. V. 3. a, bb), oder ob sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 180 AO 1977 Tz. 12 a, m. w. N.).Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft Grundstücke veräußert, ist nach der Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob die Gesellschafter oder Gemeinschafter die oben genannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (BFH-Urteile vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283; vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 538 unter Berufung auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, 425, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 17, 22, 23, BStBl II 1991, 691, 699).
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90
Gewerblicher Grundstückshandel?
Auszug aus BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft Grundstücke veräußert, ist nach der Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob die Gesellschafter oder Gemeinschafter die oben genannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (BFH-Urteile vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283; vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 538 unter Berufung auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, 425, 439, BStBl II 1984, 751, 768, und vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 17, 22, 23, BStBl II 1991, 691, 699).In diesem Sinne hat der BFH auch bisher schon in den Fällen entschieden, in denen mehrere Personen mehrere Grundstücke veräußerten, die ihnen jeweils in Bruchteilsgemeinschaft gehörten (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 538).
- BFH, 06.04.1990 - III R 28/87
Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und …
- BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83
Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …
- BFH, 09.07.1986 - I R 85/83
Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich …
- BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht …
- BFH, 04.10.1990 - X R 148/88
Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen …
- BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn …
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 03.06.1987 - III R 209/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine …
- BFH, 21.02.1980 - I R 95/76
Keine Unternehmenseinheit zwischen Personengesellschaften bei der Gewerbesteuer
- BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
- BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 24.01.1990 - X R 44/88
Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das …
- BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus …
- BFH, 10.05.1989 - II R 86/86
Zur Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertragung von GbR-Anteilen
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
- BFH, 09.09.1993 - IV R 31/92
Abgrenzung zwischen schlichter Bruchteilsgemeinschaft und einer Gesellschaft …
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
- BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84
Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz …
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89
1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
- BFH, 10.11.1983 - IV R 86/80
Einkünfte einer Personengesellschaft aus gewerblicher Brennerei und aus …
- BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen
- BFH, 24.03.1983 - IV R 123/80
Personenhandelsgesellschaft - Typisches Fremdgeschäft - Gewinnermittlung - …
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Der BFH habe im Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) die Veräußerung von Bruchteilen der Gesellschaftsanteile an einer Bauherrengemeinschaft in den gewerblichen Grundstückshandel einbezogen, obwohl die GbR nicht die Veräußerung, sondern nur die Bebauung der Grundstücke bezweckt habe und obwohl eine Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft typischerweise der privaten Vermögensanlage diene.Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften fehle eine gesellschaftsrechtliche Organisationsform, die das Steuerrecht zu respektieren habe (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
Dies habe der BFH in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 ebenso entschieden.
Dem vom FA angeführten Urteil des BFH in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, I. 2. der Gründe, m.w.N.).
b) Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft Grundstücke veräußert, ist zunächst darauf abzustellen, ob die Gesellschafter die vorgenannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, und in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.umf.N.).
e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
Der IV. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 die Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft als Verkauf mindestens eines Objektes beurteilt, allerdings dahingestellt gelassen, ob auch auf die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte abgestellt werden könnte.
Da bei Annahme des Kaufs und Verkaufs von nur drei Beteiligungen entscheidend ist, daß es um Miteigentumsanteile bzw. Miterbbaurechten an vier Grundstücken ging, bedarf es ferner im Revisionsverfahren keiner abschließenden Klärung, ob auf die Art der durch die Anteile repräsentierten Objekte abzustellen ist und ob schließlich mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 9) davon auszugehen ist, daß die Drei-Objekt-Grenze u.a. nicht für --wie im Streitfall-- gewerblich genutzte Grundstücke gilt (vgl. dazu auch Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, aa der Gründe, m.w.N.;… offengelassen auch im Urteil des BFH vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535, 536, m.w.N.;… vgl. ferner Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1997, 229, unter Ziff. 2. der Gründe, m.w.N.;… bejahend für den in der Form einer Bauunternehmung betriebenen gewerblichen Grundstückshandel, BFH-Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter Ziff. 2. c der Gründe, und zustimmend für den gewerblichen Grundstückshandel in der Form des Handels, BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608).
Aus der Tatsache, daß der Erblasser aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile insgesamt einen beträchtlichen Gewinn erzielt hat, ist darauf zu schließen, daß seine Tätigkeit im ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet gewesen ist (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c der Gründe;… BFH/NV 1994, 20, 22).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b;… in BFH/NV 1994, 20, 21).
cc) Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe;… Urteile des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, 608; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vgl. auch Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, unter Ziff. 2, m.w.N., und dort auch zum Verkauf von Anteilen).
Der BFH hat es insoweit ausreichen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --u.U. auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird, der Verkäufer aber damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
Es genügt, wenn der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter Ziff. 2. b der Gründe, m.w.N.; BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe; BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.w.N.).b) Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft Grundstücke veräußert, ist zunächst darauf abzustellen, ob die Gesellschafter die vorgenannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, und in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.umf.N.).
e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 20. Dezember 1990 IV B 2 -S 2240- 61/90, BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
Der IV. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 die Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft als Verkauf mindestens eines Objektes beurteilt, allerdings dahingestellt gelassen, ob auch auf die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte abgestellt werden könnte.
In Anbetracht der Zahl von vier Beteiligungen des Erblassers bedarf es auch im Streitfall keiner abschließenden Klärung, ob letztlich die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte maßgebend ist, ob auf die Art der durch die Anteile repräsentierten Objekte abzustellen ist und ob schließlich mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 9) die Drei-Objekt-Grenze u.a. nicht --wie im Streitfall-- für gewerblich genutzte Grundstücke gilt (vgl. dazu auch Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, aa der Gründe, m.w.N.;… offengelassen auch im Urteil des BFH vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535, 536, m.w.N.;… vgl. ferner Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1997, 229, unter Ziff. 2 der Gründe, m.w.N.;… bejahend für den in der Form einer Bauunternehmung betriebenen gewerblichen Grundstückshandel BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter Ziff. 2 c der Gründe, und zustimmend für den gewerblichen Grundstückshandel in der Form des Handels, BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608).
Aus der Tatsache, daß der Erblasser aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile insgesamt einen beträchtlichen Gewinn erzielt hat, ist darauf zu schließen, daß seine Tätigkeit im ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet gewesen ist (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c der Gründe;… BFH/NV 1994, 20, 22).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b;… in BFH/NV 1994, 20, 21).
cc) Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe;… Urteile des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, 608; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
Der BFH hat es insoweit ausreichen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --u.U. auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird, der Verkäufer aber damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146;… vgl. auch Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, unter Ziff. 2., m.w.N., und dort auch zum Verkauf von Anteilen).
Es genügt, wenn der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter Ziff. 2. b der Gründe, m.w.N.; BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
Die Erzielung von Veräußerungsverlusten bei einzelnen Objekten schließt das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs (= Zeitpunkt der Begründung der Betriebsvermögenseigenschaft des Grundstücks) nicht aus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c).Anhaltspunkte dafür, dass die Objekte (ohne Gewinn) an Verwandte oder Bekannte veräußert oder verschenkt worden und deshalb nicht in die Gesamtbetrachtung des gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, unter 3.), hat das FG --jedenfalls bislang-- nicht festgestellt.
An der gebotenen Nachhaltigkeit der Betätigung des Klägers bestehen daher keine Zweifel, auch wenn --bei Beachtung der vorstehend dargelegten Grundsätze-- nicht alle (potenziellen) Objekte in den Grundstückshandel einzubeziehen sein sollten (…zu den ohnehin nicht strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeit vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. a; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c; vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. c; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b).
b) Auch die übrigen in § 15 Abs. 2 EStG für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs und damit auch für den hier in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I. der Gründe) vorausgesetzten Merkmale (Selbständigkeit;… Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr --vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. b; in BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. e; in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. b; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d-- und Gewinnerzielungsabsicht --vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2., …und vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, unter 1. b--) dürften im Streitfall erfüllt sein.
- BFH, 12.05.2016 - II R 56/14
Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung
der Gründe; BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, und vom 28. Oktober 2015 X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95). - FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
Tatsächlich habe der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) nur eine verfahrensrechtliche Zusammenfassung gebilligt, die mittlerweile durch die Entscheidung des Großen Senats vom 11. April 2005 (GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679) überholt sei.Die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnete Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist (…vgl. BFH, Urteile vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266; vom 19. Februar 2009 IV R 72/07, DB 2009, 991), nachdem er in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien (insb. BFH, Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369;… vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221;… Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) ist zu verneinen.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) hat weder den ihm vom Beklagten beigelegten Inhalt, noch ist das vom Beklagten favorisierte Urteilsverständnis mit der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Großen Senats (Beschluss des Großen Senats vom 11. April 2005 GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679) vereinbar.
3.3.1 Der Bundesfinanzhof hat in dem genannten Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) nicht ausgesprochen, dass zur Beurteilung der Frage, ob eine Personengesellschaft selbst die Schwelle zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten hat, auch die Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaften in die Betrachtung einzubeziehen seien.
3.3.2 Die vom Beklagten vorgenommene Auslegung des genannten Urteils vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) steht auch im Widerspruch zur zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Großen Senats.
Der Bundesfinanzhof stützt im Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) die Ansicht, die Aktivitäten der verschiedenen Grundstücksgemeinschaften und einer GbR seien bereits auf der Ebene der Gesellschaft zusammenzurechnen im Kern auf das Argument, dies sei durch Sinn und Zweck der Verfahrensvorschriften in §§ 179 ff. Abgabenordnung -AO- geboten.
Darüber hilft auch das weitere im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) genannte Argument nicht hinweg, die Zusammenfassung sei bei vermögensverwaltenden Gesellschaften zulässig, weil es hier keine gesellschaftsrechtliche Organisationsform gebe, die das Steuerrecht zu respektieren habe.
- BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des …
Im Zeitpunkt der Veräußerung würden sie aber regelmäßig wieder zu Umlaufvermögen (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.4.).In einer späteren Entscheidung hat der IV. Senat des BFH ausgeführt, es sei denkbar, dass zum Betriebsvermögen eines Grundstückshändlers gehörende Grundstücke während der Zeit ihrer Vermietung zum Anlagevermögen gehörten und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung zu Umlaufvermögen würden (Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.4.).
Indes kann die zitierte Formulierung aus dem BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 nicht in dem vom FA angenommenen Sinne verstanden werden.
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
"Nachhaltig" i.S. des § 15 Abs. 2 EStG ist eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen; bei einer Mehrzahl von Handlungen ist die Nachhaltigkeit zu bejahen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b).Dies ist gerechtfertigt im Hinblick auf die Funktion der sog. "Drei-Objekt-Grenze", mit der diejenigen Aktivitäten des Steuerpflichtigen konkretisiert werden, welche die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
e) Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Gewinnerzielungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn Objekte mit Verlust veräußert werden (…BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369;… vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766); dies vor allem dann, wenn im Einzelfall keinerlei Anzeichen dafür vorhanden sind, dass der Steuerpflichtige das Grundstück zum Zwecke freigebiger Zuwendungen erworben und veräußert hätte (…Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457). - BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Aus der Tatsache, dass die Klägerin aus ihrer Tätigkeit insgesamt erheblichen Gewinn erzielte, ist darauf zu schließen, dass ihre Tätigkeit im Ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.3.c der Gründe, …und vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20). - BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
Das FA missversteht den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) sowie das Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369), wenn es aus diesen Entscheidungen herleiten will, für die Frage, ob eine Personengesellschaft, die selbst weniger als vier Objekte veräußert, den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, seien auch Grundstücksverkäufe seitens einer gesellschafteridentischen Grundstückshandelsgesellschaft heranzuziehen.Hiervon ist auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 ausgegangen.
Es kann daher dahinstehen, ob die im Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 aufgestellten Grundsätze nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 11. April 2004 GrS 2/02 (BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679) insoweit überholt sind, als ein einheitliches Feststellungsverfahren für sämtliche (vermögensverwaltenden) Objektgesellschaften nur (noch) dann in Betracht kommen kann, wenn die Beteiligungen an diesen Gesellschaften durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind (…BFH-Beschluss vom 29. September 2005 VIII B 301/04, BFH/NV 2006, 14).
- BFH, 28.11.2002 - III R 1/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Anteilsveräußerungen
- BFH, 04.10.2012 - IV B 99/11
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen nur bei Entscheidungserheblichkeit
- BFH, 23.08.2017 - X R 7/15
Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten - …
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
- BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
- FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung eines Gesellschaftsanteils
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis
- FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96
"3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen; …
- BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
- FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12
Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte
- BFH, 22.08.2012 - X R 24/11
Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von …
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14
Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betrieb und Veräußerung einer …
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
- FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12
Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
- BFH, 05.06.2008 - IV R 81/06
Gewerblicher Grundstückshandel infolge der kurzfristigen Veräußerung von mehr als …
- BFH, 26.07.2001 - X B 5/01
Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen - …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation
- BFH, 06.08.1998 - III R 227/94
Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03
Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09
Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen …
- BFH, 26.11.2008 - X R 23/05
Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem …
- BFH, 15.12.1999 - I R 16/99
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
- BFH, 29.09.2005 - VIII B 301/04
Feststellungsverfahren bei verschiedenen aber gesellschaftsrechtlich verbundenen …
- BFH, 18.04.2012 - X R 34/10
Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden …
- FG Düsseldorf, 14.03.2000 - 12 K 2737/96
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Veräußerung an …
- FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. …
- BFH, 26.04.2000 - III B 47/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und …
- BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
Erstrecken der Nachlassinsolvenzmasse auf einen sich im Privatvermögen der Erben …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94
Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Münster, 28.11.2001 - 8 K 118/99
Gesellschafter bzw. Gemeinschafter nicht Dritter i.S. des § 174 Abs. 5 AO im …
- FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …
- FG Münster, 21.01.2020 - 6 K 1384/18
Gewerbesteuer - Ist der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im …
- BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- FG Köln, 31.01.2007 - 12 K 4095/03
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses zwischen einer …
- BFH, 16.10.2001 - X R 128/97
Erledigung des Rechtsstreits - Kostenentscheidung - Hauptsachenerledigung - …
- BFH, 10.07.1996 - X R 103/95
Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei …
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener …
- BFH, 06.11.2003 - IV ER -S- 3/03
Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich …
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
- BFH, 30.01.2017 - X B 83/16
Gewinnzuschlag bei Reinvestitionsrücklage
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- BFH, 10.06.2008 - IV B 52/07
Gewerbliche Personengesellschaften als selbständige Steuersubjekte - …
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 28/03
Einbeziehung eines Grundstücks mit einer Besitzdauer von 7 ½ Jahren in den …
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 10 K 639/93
Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsvermögen/Privatvermögen; Einkommensteuer …
- FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97
Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand …
- FG München, 30.09.1997 - 2 K 315/96
Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von …
- BFH, 28.06.2006 - III B 119/05
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen …
- BFH, 07.02.2008 - X B 140/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen - …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98
Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze …
- FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen
- VG Neustadt, 14.12.2009 - 3 K 278/09
Rückforderung von Versorgungsbezügen infolge einer Anrechnung von Einkünften aus …
- BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- BFH, 10.05.2012 - IV R 48/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier …
- BFH, 20.03.2003 - III B 174/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung
- FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der …
- BFH, 10.05.2012 - IV R 50/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften
- FG Berlin, 19.03.2002 - 9 K 9102/01
Sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92
- BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- BFH, 25.10.2005 - VIII B 174/03
Rechtliches Gehör
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen …
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5364/03
Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …
- BFH, 01.03.2005 - X B 148/04
Veräußerungs- oder Aufgabegewinn aus dem Verkauf der zum Umlaufvermögen …
- BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
Bedingte Veräußerungsabsicht
- BFH, 27.03.1998 - X B 175/97
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen …
- BFH, 06.02.1997 - III B 122/94
Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 6413/03
Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …
- LAG Nürnberg, 15.12.1998 - 7 Sa 152/98
Zulässigkeit der Anrechnung von Kurtagen auf den tariflichen Zusatzurlaub
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01
Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- FG Münster, 28.11.2007 - 12 K 1084/07
Gewinnverteilung bei Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nach Einbringung …
- FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05
Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als …
- FG Nürnberg, 28.02.2013 - 4 K 125/12
Verwertung von Prüfungsfeststellungen auch ohne Prüfungsanordnung - …
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04
Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 14 K 140/95
Zurechnung eines den Gesellschaftern einer GbR mit gewerblichem Grundstückshandel …
- FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
Langfristig vermietetes Immobilienvermögen als abschreibbares Anlagevermögen bei …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.1999 - 9 Sa 898/98
Anrechnung von Kurtagen auf Erholungsurlaub; Verfassungskonforme Auslegung des § …
- FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
Verkauf von Anteilen an Vermietungspersonengesellschaften
- FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
Gewinnerzielungsabsicht und Bartender als nebenberufliche Tätigkeit
- BFH, 06.11.2003 - IV ER - S - 3/03
- FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter …
- FG Niedersachsen, 17.04.2002 - 4 K 581/94
Immobilien als Anlage- oder Umlaufvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel
- FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen …
- FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91
Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft; …
- FG München, 07.04.2004 - 13 K 3511/99
Klagebefugnis; Folgen der Auflösung einer GbR während des Klageverfahrens; …
- FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 3 K 1063/97
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen
- FG Münster, 01.02.2007 - 12 K 1084/07
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
- FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6412/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge