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   BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98   

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https://dejure.org/1998,2464
BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98 (https://dejure.org/1998,2464)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 2Z BR 152/98 (https://dejure.org/1998,2464)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 2Z BR 152/98 (https://dejure.org/1998,2464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 890; WEG § 3; GBO § 5
    Vereinigung zw eier Wohnungseigentumseinheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Vereinigung zweier ihm zustehender Wohnungseigentumsrechte durch Zusammenlegung der Miteigentumsanteile und Verbindung der Räume zu einem einheitlichen Wohnungseigentum; Keine Überprüfung des tatsächlichen Bauzustand durch das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinigung; Wohnungseigentumsrecht; Miteigentumsanteil; Abgeschlossenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 890; GBO § 5; WEG § 3
    Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 674
  • NZM 1999, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 10.01.1994 - 2 Wx 51/93

    Abgeschlossenheitsgebot nur Ordnungsvorschrift

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98
    Soweit dies von der Rechtsprechung teilweise verlangt wird (vgl. OLG Hamburg und OLG Stuttgart, jeweils aaO), wurde es an der Rechtslage hier nichts ändern, da § 3 Abs. 2 WEG nur Sollvorschrift, die Abgeschlossenheit der Wohnung kein zwingendes Erfordernis für die Begründung von Wohnungseigentum ist und die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch auch im Falle der Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte trotz fehlender Abgeschlossenheit das Grundbuch nicht unrichtig machen würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 295; BayObLGZ 1998, 2/6; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 3 Rn. 64).
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98
    a) Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß ein Wohnungseigentümer zwei ihm zustehende Wohnungseigentumsrechte in entsprechender Anwendung von § 890 Abs. 1 BGB durch Zusammenlegung der Miteigentumsanteile und Verbindung des neuen Anteils mit allen zu den bisherigen Einheiten gehörenden, im Sondereigentum stehenden Räumen zu einem einheitlichen Wohnungseigentum vereinigen kann und daß dazu die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW 1965, 1765 f.; OLG Stuttgart OLGZ 1977, 431 f.; KG NJW-RR 1989, 1360; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 5, Meikel/Böttcher GBR 8. Aufl. Rn. 14, jeweils zu § 5; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 2979; Staudinger/Rapp WEG 32. Aufl. § 6 Rn. 13; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 26; Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. § 890 Rn. 16).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98
    H.N. beabsichtigte, die beiden Wohnungen zu verbinden und dazu die Trennmauer im Bereich der Dielen auf einer Breite von 1, 20 m zu durchbrechen; auf Antrag der Beteiligten wurde ihm durch Beschluß des Senats vom 17.7.1996 (2Z BR 58/96 = WuM 1997, 288) untersagt, bauliche Veränderungen zur Verbindung seiner Wohnungen Nr. 2 und 3 vorzunehmen, insbesondere die im Dielenbereich befindliche Trennmauer zu durchbrechen.
  • OLG Stuttgart, 06.06.1977 - 8 W 357/76

    Wohnungseigentum als grundstücksgleiches Recht; Veränderung der Stimmrechte bei

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98
    a) Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß ein Wohnungseigentümer zwei ihm zustehende Wohnungseigentumsrechte in entsprechender Anwendung von § 890 Abs. 1 BGB durch Zusammenlegung der Miteigentumsanteile und Verbindung des neuen Anteils mit allen zu den bisherigen Einheiten gehörenden, im Sondereigentum stehenden Räumen zu einem einheitlichen Wohnungseigentum vereinigen kann und daß dazu die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW 1965, 1765 f.; OLG Stuttgart OLGZ 1977, 431 f.; KG NJW-RR 1989, 1360; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 5, Meikel/Böttcher GBR 8. Aufl. Rn. 14, jeweils zu § 5; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 2979; Staudinger/Rapp WEG 32. Aufl. § 6 Rn. 13; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 26; Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. § 890 Rn. 16).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98
    Soweit dies von der Rechtsprechung teilweise verlangt wird (vgl. OLG Hamburg und OLG Stuttgart, jeweils aaO), wurde es an der Rechtslage hier nichts ändern, da § 3 Abs. 2 WEG nur Sollvorschrift, die Abgeschlossenheit der Wohnung kein zwingendes Erfordernis für die Begründung von Wohnungseigentum ist und die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch auch im Falle der Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte trotz fehlender Abgeschlossenheit das Grundbuch nicht unrichtig machen würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 295; BayObLGZ 1998, 2/6; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 3 Rn. 64).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Die entsprechende Anwendung der für Grundstücke geltenden Vorschrift wird heute allgemein bejaht (Senat, Urteil vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 247; BayObLG, DNotZ 1999, 674, 676; KG, NJW-RR 1989, 1360; OLG Hamburg, NJW 1965, 1764, 1766; OLG Hamm, FGPrax 2007, 62; OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 431, 432; Böttcher, BWNotZ, 1996, 80, 89; Lemke/Schneider, Immobilienrecht, § 6 GBO Rn. 21; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 890 Rn. 2; PWW/Huhn, BGB, 8. Aufl., § 890 Rn. 3; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 257, 266; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 890 Rn. 20).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    (1) Das Abgeschlossenheitsgebot des § 3 Abs. 2 WEG ist nur eine Sollvorschrift; die rechtliche Ausgestaltung des Wohnungseigentums durch Teilungsvertrag oder -erklärung samt Aufteilungsplan wird durch nachträgliche bauliche Veränderungen nicht berührt (BayObLGZ 1998, 2/6; BayObLG NZM 1999, 277/278; OLG Köln ZMR 1994, 230/231; Staudinger/Bub § 22 Rn. 31; Bärmann/Pick § 3Rn. 37; Röll WE 1998, 367).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 6 U 23/15

    Zustimmung zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Wohnhaus

    Da es sich aber um eine Soll-Vorschrift handelt, besteht das Sondereigentum auch dann fort, wenn die Abgeschlossenheit nachträglich aufgehoben wird (BayObLG 2 Z BR 152/98 = ZMR 1999, 266; Niedenführ/Kümmel aaO. Rn 18 zu § 3 WEG).
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Selbst wenn hier ein Nachweis erneut erforderlich gewesen wäre, hindert das Fehlen weder die Entstehung von Wohnungseigentum (BayObLG NZM 1999, 277) noch die wirksame Änderung der sondereigentumsrechtlichen Zuordnung.
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    (1) Das Abgeschlossenheitsgebot des § 3 Abs. 2 WEG ist nur eine Sollvorschrift; die rechtliche Ausgestaltung des Wohnungseigentums durch Teilungsvertrag oder -erklärung samt Aufteilungsplan wird durch nachträgliche bauliche Veränderungen nicht berührt (Bay0bLGZ 1998, 2 /6; BayObLG NZM 1999, 277/278; OLG Köln ZMR 1994, 230 /231; Staudinger/Bub S 22 Rn. 31; Bärmann/Pick S 3 Rn. 37; R611 WE 1998, 367 ).
  • VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20

    Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld

    Ein Miteigentumsanteil kann insbesondere mit mehreren, in sich abgeschlossenen Sondereigentumseinheiten verbunden werden (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2Z BR 152/98 - juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 1 W 2309/89 - juris Rn. 7; VG München, a.a.O., juris Rn. 133 m.w.N.; von einer fehlenden rechtlichen Relevanz der wohnungseigentumsrechtlichen Umsetzbarkeit einer "reduzierten" Genehmigung geht das OVG Berlin-Brandenburg [Az. 6 N 8.19] in seinem Beschluss vom 9. Januar 2019 aus).
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