Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 883 Abs 2 Satz 1 BGB
Löschung einer Auflassungsvormerkung nach zwischenzeitlicher Teilung in Wohnungseigentum - Deutsches Notarinstitut
BGB § 883 Abs. 2 S. 1
Keine Einzelfreigabe von Wohnungen aus einer Vormerkung nach Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum
- notar-drkotz.de
Löschung Auflassungsvormerkung nach Grundstücksteilung in Wohnungseigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Einzelfreigabe von Wohnungen aus einer Vormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 2022, 69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Soll, wie vorliegend, eine einzelne Wohnung aus der Vormerkung "freigegeben" werden, so muss aufgrund der strengen Akzessorietät der Vormerkung (vgl. dazu BGHZ 221, 229 Rn. 12) der von der Vormerkung gesicherte Anspruch entsprechend geändert werden. - BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18
Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Eine Löschung der Vormerkung nur in dem Wohnungsgrundbuch der verkauften Wohnung, nicht aber in denen der weiteren Wohnungen wäre inhaltlich unzulässig (vgl. für Grunddienstbarkeit BGH NJW-RR 2019, 914 Rn. 9). - KG, 03.09.2019 - 1 W 161/19
Löschung einer Eigentumsvormerkung im Wohnungsgrundbuch: Nachweis der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Nachdem der Notar nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, in wessen Namen er im Rahmen der Vollmacht nach § 15 GBO die Beschwerde eingelegt hat, ist davon auszugehen, dass Beschwerdeführer sämtliche Antragsberechtigte im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO sind, also hier die Beteiligten (…vgl. OLG Frankfurt v. 17.04.2018 - 20 W 12/18 , Juris- Rn. 7 ; KG NJW-RR 2019, 1413; OLG Köln FGPrax 2019, 253).
- OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 20 W 12/18
Grundbuch: Eigentümerzustimmung nach § 12 WEG
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Nachdem der Notar nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, in wessen Namen er im Rahmen der Vollmacht nach § 15 GBO die Beschwerde eingelegt hat, ist davon auszugehen, dass Beschwerdeführer sämtliche Antragsberechtigte im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO sind, also hier die Beteiligten (vgl. OLG Frankfurt v. 17.04.2018 - 20 W 12/18 , Juris- Rn. 7 ; KG NJW-RR 2019, 1413; OLG Köln FGPrax 2019, 253). - OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
Grundbuchverfahren: Wirksamkeit der unter einer Bedingung erklärten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Dies gilt auch im Falle verminderten Vormerkungsschutzes, insbesondere im Fall einer Verminderung des Anspruchsziels, etwa des Bezugs nur noch auf eine Teilfläche statt auf das gesamte Grundstück bei einer Auflassungsvormerkung (…Assmann, in: BeckOGK, Std. 01.11.2020, § 883 BGB Rn. 80.1, § 885 BGB Rn. 15;… Herrler, in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 885 Rn. 20; Kohler, DNotZ 2011, 808, 829; stillschweigend vorausgesetzt von OLG München NJW-RR 2014, 976, 978). - OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Nachdem der Notar nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, in wessen Namen er im Rahmen der Vollmacht nach § 15 GBO die Beschwerde eingelegt hat, ist davon auszugehen, dass Beschwerdeführer sämtliche Antragsberechtigte im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO sind, also hier die Beteiligten (…vgl. OLG Frankfurt v. 17.04.2018 - 20 W 12/18 , Juris- Rn. 7 ; KG NJW-RR 2019, 1413; OLG Köln FGPrax 2019, 253). - BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83
Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19
Entgegen dem äußeren Anschein handelt es sich trotz der Verteilung auf alle Wohnungsgrundbuchblätter nicht um jeweils einzelne die jeweilige Wohnung betreffende Vormerkungen, sondern weiterhin um eine einzige Vormerkung, die sich über das gesamte Grundstück und damit über alle Wohnungen erstreckt (vgl. für Grunddienstbarkeit als weiterhin "einheitliches Recht" BayObLG Rpfleger 1983, 434).