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   OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83   

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https://dejure.org/1983,3173
OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83 (https://dejure.org/1983,3173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.1983 - 15 W 101/83 (https://dejure.org/1983,3173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 1983 - 15 W 101/83 (https://dejure.org/1983,3173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1, 6; GBO § 18
    Belastung von noch nicht gebildetem Wohnungseigentum mit einem Grundpfandrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Grundpfandrechts an einem (noch) nicht bestehenden Wohnungseigentumsrecht; Möglichkeit einer Umdeutung des Eintragungsantrags; Belastung eines Miteigentumsanteils am Grundstück; Voraussetzungen des Erlasses einer Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1984, 108 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83
    Dabei handelt es sich um eine eindeutige Erklärung, die einer Auslegung nicht bedürftig und auch nicht zugänglich ist ( BGHZ 32, 60, 63 = DNotZ 1960, 553 ; KEHE, a.a.O., Einl. D 13).
  • OLG Hamm, 19.02.1980 - 15 W 300/79

    Abtretungsverbot für Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83
    Eine Zwischenverfügung kann nämlich nur erlassen werden, wenn die Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht zwingend geboten ist (ständige Rechtssprechung des Senats, z. B. Beschluß vom 29.2. 1980, 15 W 300/79 = MittRhNotK 1980, 167 ; KEHE, a.a.O., § 18 GBO Rd.-Nr. 16).
  • LG Köln, 19.07.1983 - 11 T 402/82

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung nach § 12 WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83
    Heft Nr. 11 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ November 1983 10. Liegenschaftsrecht/WEG - Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung nach § 12 WEG (LG Köln, Beschluß vom 19.7. 1983 - 11 T 402/82- mitgeteilt von Justizoberamtrat Jünemann, Köln) WEG §§ 12; 23 Abs. 4 Satz 2 Ein auf die Veräußerung von Wohnungseigentum gerichtetes Rechtsgeschäft, das gemäß § 12 WEG der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist bei deren Verweigerung so lange nicht als nichtig sondern nur als schwebend unwirksam anzusehen, bis sämtliche Möglichkeiten zur Genehmigungsersetzung ausgeschöpft sind.
  • LG Düsseldorf, 16.08.1983 - 19 T 269/83

    Keine Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83
    9. Liegenschaftsrecht/WEG - Keine Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß § 12 WEG (LG Düsseldorf, Beschluß vom 16.8. 1983 - 19 T 269/83 mitgeteilt von Notar Dr. Kluge, Düsseldorf) WEG § 12 Zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß § 12 WEG bedarf es keiner Zustimmung der Gläubiger von Grundpfandrechten, mit denen das Sondereigentum belastet ist.
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Dementsprechend ist eine Zwischenverfügung unzulässig, wenn die Eintragung eines inhaltlich nicht eintragungsfähigen Rechts beantragt wird (BayObLGZ DNotZ 1982, 438; Senat Rpfleger 1983, 395).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95

    Altrechtliches Miteigentum an unvermessenen Wegeflächen

    Eine Zwischenverfügung kann jedoch nur erlassen werden, wenn ein bestimmtes Hindernis nicht zwingend zur Zurückweisung des Antrages nötigt (Senat Rpfleger 1983, 395 ; KEHE/ Herrmann, 4. Aufl., § 18 GBO , Rn. 16).

    So verhält es sich beispielsweise, wenn die Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts oder eines eintragungsfähigen Rechts mit unzulässigem Inhalt begehrt wird (Senat Rpfleger 1983, 395 ; KEHE/Herrmann, a.a.O., § 18 GBO , Rn. 20; Demharter, 21. Aufl., § 18 GBO , Rn. 6; Melkel/Böttcher, 7. Aufl., § 18 GBO , Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1985 - 3 W 134/85

    Grundschuldeintragung an noch nicht gebildetem Wohnungseigentum

    Dem steht nicht entgegen, daß bis zur Vollziehung der Teilung entgegen, daB bis zur Vollziehung der Teilung eines Grundstücks nach dem WEG ein sor)derrechtsfahiges Grundstocks WEG ein sonderrechtsfähiges und damit gesondert belastbares Teilrecht nicht besteht (so zu damit gesondert belastbares Tellrecht nicht besteht Recht OLG Hamm, Rpfleger 1983, 395 äEUR DNotZ 1984, 108 ).

    Recht OLG Hamm, Rpfleger 1983, = DNotZ 1984, 108 ).

  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 15 Wx 211/09

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung von Ansprüchen des

    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist deshalb ausgeschlossen, wenn die Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts beantragt ist (BayObLG DNotZ 1982, 438; Senat Rpfleger 1983, 395).
  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    2 Z 60/85">aaO; OLG Hamm Rpfleger 1983, 395; Horber/Demharter GBO 17.Aufl. Anm.3b, Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht 3.Aufl. RdNr.20, je zu § 18).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84

    Zum Rangrücktritt hinter einen Grundschuldteilbetrag

    Dem steht nicht entgegen, daß bis zur Vollziehung der Teilung eines Grundstücks nach dem WEG ein sonderrechtsfähiges und damit gesondert belastbares Teilrecht nicht besteht (so zu Recht OLG Hamm, Rpfleger 1983, 395 [= DNotZ 1984, 108]).
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