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   BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03   

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BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 1 B 33.03 (https://dejure.org/2003,1758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 124 a Abs. 3, § 124 a Abs. 6
    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Bezugnahme auf Zulassungsantrag.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124 a Abs. 3, § 124 a Abs. 6
    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Bezugnahme auf Zulassungsantrag; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung; Rüge der unterlassenen Einholung einer amtlichen Auskunft im Berufungszulassungsverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 a Abs. 3; VwGO § 124 a Abs. 6
    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsbegründung, Rechtliches Gehör, Berufungszulassungsantrag, Bezugnahme

  • Judicialis

    VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 3 § 124a Abs. 6
    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf erfolgreichen Zulassungsantrag - Berufungsbegründungspflicht; Berufungsbegründungsschriftsatz; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Bezugnahme auf Zulassungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 220
  • DVBl 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Für eine Entscheidung nach § 130 a VwGO fehlt es an der erforderlichen Anhörung; die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO war - abgesehen davon, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten nicht zugestimmt hatte - durch die Anhörung nach § 125 VwGO wohl "verbraucht" (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24 und Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 = NVwZ - Beilage 4/1996, 26).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    Für eine Entscheidung nach § 130 a VwGO fehlt es an der erforderlichen Anhörung; die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO war - abgesehen davon, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten nicht zugestimmt hatte - durch die Anhörung nach § 125 VwGO wohl "verbraucht" (vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - BVerwG 8 B 105.98 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24 und Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 = NVwZ - Beilage 4/1996, 26).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 491.99
    Auszug aus BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
    So genügt in asylrechtlichen Streitigkeiten eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie zu einer entscheidungserheblichen Frage ihre von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrags und auf den Zulassungsbeschluss geschehen kann (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2003 - BVerwG 1 B 33.03 - DVBl 2004, 125 unter Hinweis auf Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 - juris).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Die Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann allerdings auch durch eine grundlegend geänderte Prozesslage infolge einer Entscheidung des Gerichts, z.B. durch eine Anhörung nach § 125 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 - InfAuslR 2004, 130 ), einen Auflagen- oder Beweisbeschluss (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 9) oder die Einführung neuer Erkenntnismittel durch das Gericht (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 S. 3), "verbraucht" werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Denn eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllt das gesetzliche Erfordernis der Berufungsbegründung nach § 124a Abs. 6 VwGO, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.2003 - 1 B 33.03 -, juris; Beschluss vom 18.09.2013 - 4 B 41.13 -, juris; Stuhlfauth in: Bader, VwGO, 6. Aufl. § 124a Rn. 121 m.w.N.).
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