Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.11.2011

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,707
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11.OVG (https://dejure.org/2011,707)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2011 - 8 A 11101/11.OVG (https://dejure.org/2011,707)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG (https://dejure.org/2011,707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 81 S 1 BauO RP
    Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung des Urteils des Verwaltungsgerichts bei Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme als Endurteil i.R.e. Beseitigungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellung des Urteils des Verwaltungsgerichts bei Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme als Endurteil i.R.e. Beseitigungsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzbau: Beseitigungsanordnung trotz sog. Amnestie?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzbau: Beseitigungsanordnung trotz sog. Amnestie? (IBR 2012, 1021)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 250
  • DÖV 2012, 248
  • BauR 2012, 543
  • BauR 2012, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 8 A 11031/06

    Wegfall des Vertrauensschutzes der "Pirmasenser Amnestie"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Im Beschluss vom 26. September 2006 - 8 A 11031/06.OVG -, ESOVGRP, hat der Senat verdeutlicht, dass die Pirmasenser Amnestie für Schwarzbauten keine gleichsam "ewige" Bestandsgarantie begründet.

    Umfangreichere Maßnahmen, die im Verhältnis zur amnestierten Bausubstanz eine Substanzverbesserung bewirken, erweisen sich mithin als amnestieschädlich, und zwar auch dann, wenn die zum bloßen Ersatz der ursprünglichen Bausubstanz erforderlichen Materialien heute - etwa aufgrund der aktuellen Anforderungen an Baustoffe - nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. den Beschluss des Senats vom 26. September 2006, a.a.O., S. 4 d.U.).

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Die Behörde ist an dem Erlass der Beseitigungsverfügung auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes infolge langjähriger Untätigkeit gehindert (vgl. zu den Voraussetzungen einer "aktiven" Duldung: OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324 [326]; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008, NVwZ-RR 2009, 364; zur [ausgeschlossenen] Verwirkung polizeilicher Befugnisse: VGH BW, Urteil vom 1. April 2008, NVwZ-RR 2008, 696).

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (s. z.B. AS 15, 324 [325]) handelt die Bauaufsichtsbehörde angesichts ihres gesetzlichen Auftrages zur Gewährleistung rechtmäßiger Zustände gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 LBauO grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt.

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Allenfalls dann, wenn eine Funktionsverbesserung auf einer geringfügigen, leicht rückgängig zu machenden baulichen Veränderung beruht, kann sich das öffentliche Interesse an der Beseitigung illegaler Bauten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Rückgängigmachung der funktionsverbessernden Maßnahme beschränken (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1860/02 -, NVwZ 2005, 203f. und Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - 8 A 10757/05.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06

    Entfallen des Vertrauensschutzes für geduldeten Baubestand bei Arbeiten am Bau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zur Pirmasenser Amnestie im Urteil vom 20. April 2006 - 8 A 10119/06.OVG -, ESOVGRP, wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Die Behörde ist an dem Erlass der Beseitigungsverfügung auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes infolge langjähriger Untätigkeit gehindert (vgl. zu den Voraussetzungen einer "aktiven" Duldung: OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324 [326]; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008, NVwZ-RR 2009, 364; zur [ausgeschlossenen] Verwirkung polizeilicher Befugnisse: VGH BW, Urteil vom 1. April 2008, NVwZ-RR 2008, 696).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Für das Vorliegen eines - zur Anwendbarkeit des § 34 BauGB führenden - Bebauungszusammenhangs ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007, ZfBR 2007, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Die Behörde ist an dem Erlass der Beseitigungsverfügung auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes infolge langjähriger Untätigkeit gehindert (vgl. zu den Voraussetzungen einer "aktiven" Duldung: OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324 [326]; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008, NVwZ-RR 2009, 364; zur [ausgeschlossenen] Verwirkung polizeilicher Befugnisse: VGH BW, Urteil vom 1. April 2008, NVwZ-RR 2008, 696).
  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Da das Anwesen des Klägers seit seiner Errichtung nicht genehmigungsfähig war, stehen der Beseitigungsverfügung auch die Grundsätze des Bestandschutzes nicht entgegen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2000 -1 BvR 151/99-, NVwZ 2001, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Die nächstgelegene Bebauung an der Sonnenstraße befindet sich jedoch in einem Abstand von über 250 m und damit deutlich jenseits eines Bereichs, der noch als dem Innenbereich zugehörige Baulücke bezeichnet werden kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 14. November 2006 - 5 S 330/06 -, BauR 2007, 1378 [1380] und juris, Rn. 25 - Baulücke bei einer Freifläche von ca. 100 m bzw. der Ausdehnung von zwei bis drei Bauplätzen -).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
    Stets muss sich daraus aber der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Klägers an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 B 9.07

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des

  • BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des

  • VGH Hessen, 21.11.1994 - 13 UZ 1572/94

    Fiktive Klagerücknahme nach AsylVfG 1992 § 81 bei Nichtbetreiben des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12

    Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes

    So ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anerkannt, dass eine Bauaufsichtsbehörde dann am ermessensfehlerfreien Erlass einer Beseitigungsverfügung gehindert sein kann, wenn sie durch ihr vorangegangenes positives Tun einen Vertrauenstatbestand beim Bauherrn geschaffen und dieser im Vertrauen darauf nicht unerhebliche und nur schwer rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen hat (sog. "aktive Duldung", vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -, AS 15, 324 [326]; Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, DVBl. 2012, 250; ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008 -7 A 103/08-, NVwZ-RR 2009, 364 und juris, Rn. 48 f; Decker, in: Simon/Busse, BayBauO, 107. Ergänzungslieferung 2012, Art. 76, Rn. 227 m.w.N.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 53, Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Das Erfordernis der Systemgerechtigkeit würde aber missverstanden, wenn man darin die Pflicht der Baubehörde verankert sähe, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder baulicher Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

    Es ist deshalb anerkannt, dass Duldungen in der einen oder anderen Weise rechtliche Relevanz zukommen kann (vgl. insbesondere OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - "Pirmasenser Amnestie").

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Das Erfordernis der Systemgerechtigkeit würde aber missverstanden, wenn man darin die Pflicht der Baubehörde verankert sähe, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder baulicher Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

    Es ist deshalb anerkannt, dass Duldungen in der einen oder anderen Weise rechtliche Relevanz zukommen kann (vgl. insbesondere OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - "Pirmasenser Amnestie").

  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Als Bebauungszusammenhang kennzeichnet die Rechtsprechung eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, BauR 2007, 1383; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, juris und Beschluss vom 29. Januar 2013 - 8 A 11093/12.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

    Das Erfordernis der Systemgerechtigkeit würde aber missverstanden, wenn man darin die Pflicht der Baubehörde verankert sähe, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder baulicher Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -. DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

    Es ist deshalb anerkannt, dass Duldungen in der einen oder anderen Weise rechtliche Relevanz zukommen kann (vgl. insbesondere OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - "Pirmasenser Amnestie").

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

    Das Erfordernis der Systemgerechtigkeit würde aber missverstanden, wenn man darin die Pflicht der Baubehörde verankert sähe, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder baulicher Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

    Es ist deshalb anerkannt, dass Duldungen in der einen oder anderen Weise rechtliche Relevanz zukommen kann (vgl. insbesondere OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise

    Als Bebauungszusammenhang kennzeichnet die Rechtsprechung eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, BauR 2007, 1383; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, juris und Beschluss vom 29. Januar 2013 - 8 A 11093/12.OVG -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11

    Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der

    Solche Änderungen lassen deshalb grundsätzlich den Vertrauensschutz für die gesamte bauliche Anlage entfallen und rechtfertigen ihre bauaufsichtlich Behandlung als "reguläre" Schwarzbauten (so OVG Koblenz, U. v. 22.11.2011 - 8 A 11101/11 - BauR 2012, 631).
  • VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12

    Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant

    Als Bebauungszusammenhang kennzeichnet die Rechtsprechung eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (s. z.B. BVerwG, BauR 2007, 1383; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, juris und Beschluss vom 29. Januar 2013 - 8 A 11093/12.OVG -).
  • BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    VG Neustadt a. d. Weinstraße - 08.06.2011 - AZ: VG 3 K 346/11.NW OVG Rheinland-Pfalz - 22.11.2011 - AZ: OVG 8 A 11101/11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 9 A 2047/18

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren;

  • VG Neustadt, 15.12.2011 - 4 K 857/11

    Gartenpavillon innerhalb der Abstandsfläche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 7 AS 476/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9920
VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 7 Abs. 7 ROG, Art. 13, 14 BayLplG
    Planungs- und Raumordnungsrecht: Normenkontrolle gegen eine Änderung des Regionalplans | Normenkontrolle gegen eine Änderung des Regionalplans; Vorbehaltsgebiet für Windkraft im Regionalplan; Abwägungsausfall; Fehlgewichtung von Belangen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 250
  • DÖV 2012, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    An die Vollständigkeit der Ermittlung des Abwägungsmaterials sowie an die Tragfähigkeit der in den Abwägungsprozess einfließenden Aspekte und Überlegungen können in einer derartigen Fallgestaltung höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG vom 20.5.2010 Az. 4 C 7/09 RdNr. 17 zu einer Reduzierung von Konzentrationsflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung).
  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Welche Belange im Einzelnen in die Abwägung einzustellen sind, bestimmt sich demzufolge nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung (vgl. BVerwG vom 18.1.2011 Az. 7 B 19.10, NWVBl 2011, 382 ff.; ThürOVG vom 19.3.2008 Az. 1 KO 304/06 RdNr. 75).
  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Welche Belange im Einzelnen in die Abwägung einzustellen sind, bestimmt sich demzufolge nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung (vgl. BVerwG vom 18.1.2011 Az. 7 B 19.10, NWVBl 2011, 382 ff.; ThürOVG vom 19.3.2008 Az. 1 KO 304/06 RdNr. 75).
  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Nachdem im vorliegenden Fall von einem Abwägungsausfall mit der Folge der Unwirksamkeit der Herausnahme des WK 17 auszugehen ist, ist die weiter von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob das Konzept der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft im Gebiet des betreffenden Regionalplanes überhaupt noch als auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhend angesehen werden kann (so noch BayVGH vom 24.9.2007 Az. 14 B 05.2149 ), nicht entscheidungsrelevant.
  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Vorbehaltsgebiet für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bayerischen VGH vom 9. November 2011 (- 4 N 10.1322 -, DVBl. 2012, 250, juris) führt ebenfalls nicht weiter.
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

    Aber selbst wenn insoweit keine (teilweise) Aufhebung, sondern eine Änderung der bisherigen Flächennutzungsplanung der Beigeladenen und auch eine Darstellung der betreffenden Rechtswirkungen angenommen würde, wäre es im Rahmen des durchgeführten Verfahrens ausgehend vom Aufstellungsbeschluss zu den zwischenzeitlich erfolgten Billigungs- und Festsetzungsbeschlüssen erforderlich gewesen, gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ermittlung und gerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander vorzunehmen, § 1 Abs. 7 BauGB, weil dieses Abwägungsgebot auch für die Aufhebung von Bauleitplänen gilt, § 1 Abs. 8 BauGB (zur Reduzierung von Konzentrationsflächen in der Flächennutzungsplanung BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - juris, zur Planung bei einer Verkleinerung von bisherigen Konzentrationsflächen BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 und zu den Anforderungen an die Planung bei Herausnahme einer Vorbehaltsfläche im Regionalplan VG Ansbach, U.v. 10.5.2010 - AN 11 K 09.01401 und BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht