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   FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99   

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FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99 (https://dejure.org/2004,7788)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2004 - 7 K 393/99 (https://dejure.org/2004,7788)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2004 - 7 K 393/99 (https://dejure.org/2004,7788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Entscheidungskompetenz des konsentierten Einzelrichters auch in Verfahren von gewichtiger Bedeutung - Berücksichtigung eines Versorgungsfreibetrags nach § 19 Abs. 2 EStG bei den in Anlehnung an das Ruhegehalt gekürzten Einkünften eines "unwiderruflich" vom Dienst ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79a Abs. 3 FGO; Art. 3 Abs. 1 GG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 19 Abs. 2 S. 1 EStG
    Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand befindenden Beamten; Möglichkeit des Urteilsspruchs durch einen konsentierten Einzelrichter in Verfahren von gewichtiger Bedeutung; Gründe für die Unbedenklichkeit dieser Abweichung vom ...

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewilligung des Versorgungs-Freibetrags für vom Dienst freigestellten Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Beamtenversorgung - Versorgungsfreibetrag für freigestellten Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand befindenden Beamten; Möglichkeit des Urteilsspruchs durch einen konsentierten Einzelrichter in Verfahren von gewichtiger Bedeutung; Gründe für die Unbedenklichkeit dieser Abweichung vom ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Zwar bezweifeln Greite (Finanz-Rundschau - FR - 2003, 865) und Kanzler (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 2003, 1886) mit Hinweisen auf Entscheidungen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Vorlage- und Aussetzungsverfahren des konsentierten Einzelrichters (BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1998, 680, zur Gewerbesteuer, 1 BvL 24/97, HFR 1998, 682, zur Grunderwerbsteuer; anders Beschluss des 2. Senats des BVerfG vom 5. Juni 1998, BVerfGE 98, 145, 152 f.), ob der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO auch dann der zuständige gesetzliche Richter sein kann, wenn es, wie in der Entscheidung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) vom 16. April 2003 (7 K 723/98 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1250, FR 2003, 856), um eine Grundsatzentscheidung (dort: verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld) geht.
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Zwar bezweifeln Greite (Finanz-Rundschau - FR - 2003, 865) und Kanzler (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 2003, 1886) mit Hinweisen auf Entscheidungen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Vorlage- und Aussetzungsverfahren des konsentierten Einzelrichters (BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1998, 680, zur Gewerbesteuer, 1 BvL 24/97, HFR 1998, 682, zur Grunderwerbsteuer; anders Beschluss des 2. Senats des BVerfG vom 5. Juni 1998, BVerfGE 98, 145, 152 f.), ob der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO auch dann der zuständige gesetzliche Richter sein kann, wenn es, wie in der Entscheidung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) vom 16. April 2003 (7 K 723/98 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1250, FR 2003, 856), um eine Grundsatzentscheidung (dort: verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld) geht.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Denn auf diese Weise wird höchstrichterliche festgestelltes Unrecht nach dem Motto "das Unrecht muss nur groß genug sein, dann braucht es nicht wieder gutgemacht zu werden" (so Balke, Harzburger Steuerprotokoll, 1993, 85, 97 und BB 1995, 762) noch vertieft (umfassend gegen die grundrechtseinschränkenden Rechtsfolgenaussprüche des BVerfG: Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, 2003, vgl. auch die zustimmenden Buchbesprechungen von Tipke, Steuer und Wirtschaft - StuW - 2004, 187, und von Sangmeister, FR 2004, 857, sowie den aktuellen Vorlage- und Aussetzungsbeschluss zur Gewerbesteuer des 4. Senats des NFG vom 21. April 2004 4 K 317/91, EFG 2004, 1065 in Verbindung mit EFG 1997, 1456, 1469 f. unter IV 1. c).
  • FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01

    Anrechnungsumfang bei Jahresgrenzbeträgen; Zuständigkeit und Kompetenzen des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Nach Seer (in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Auflage 2002, 863 mit weiteren Nachweisen) drängt sich der Eindruck auf, als habe das BVerfG in den beiden zu entscheidenden Richtervorlagen nach irgend einem Unzulässigkeitsgrund gesucht, um sich zu den brisanten materiell-rechtlichen Vorlagefragen (Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer) sachlich nicht äußern zu müssen (vgl. auch Balke, Die Steuerberatung - Stbg. - 1998, 496, 497 f. mit weiteren Nachweisen und derselbe, Betriebs-Berater - BB - 1998, 779; so wie hier auch das Urteil eines anderen konsentierten Einzelrichters des NFG vom 15. August 2003 4 K 365/01, EFG 2004, 746, Revision eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: VIII R 16/04).
  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Denn auf diese Weise wird höchstrichterliche festgestelltes Unrecht nach dem Motto "das Unrecht muss nur groß genug sein, dann braucht es nicht wieder gutgemacht zu werden" (so Balke, Harzburger Steuerprotokoll, 1993, 85, 97 und BB 1995, 762) noch vertieft (umfassend gegen die grundrechtseinschränkenden Rechtsfolgenaussprüche des BVerfG: Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, 2003, vgl. auch die zustimmenden Buchbesprechungen von Tipke, Steuer und Wirtschaft - StuW - 2004, 187, und von Sangmeister, FR 2004, 857, sowie den aktuellen Vorlage- und Aussetzungsbeschluss zur Gewerbesteuer des 4. Senats des NFG vom 21. April 2004 4 K 317/91, EFG 2004, 1065 in Verbindung mit EFG 1997, 1456, 1469 f. unter IV 1. c).
  • FG Köln, 21.03.2001 - 14 K 7738/00

    Versagung der Gewährung eines Versorgungsfreibetrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Dieser mag möglicherweise auch vorliegen (a.A. offensichtlich Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. März 2001 14 K 7738/00, EFG 2001, 893, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: VI B 119/01; vgl. auch Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 23. Auflage 2004, § 19 Anm. 51).
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Zwar bezweifeln Greite (Finanz-Rundschau - FR - 2003, 865) und Kanzler (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 2003, 1886) mit Hinweisen auf Entscheidungen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Vorlage- und Aussetzungsverfahren des konsentierten Einzelrichters (BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1998, 680, zur Gewerbesteuer, 1 BvL 24/97, HFR 1998, 682, zur Grunderwerbsteuer; anders Beschluss des 2. Senats des BVerfG vom 5. Juni 1998, BVerfGE 98, 145, 152 f.), ob der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO auch dann der zuständige gesetzliche Richter sein kann, wenn es, wie in der Entscheidung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) vom 16. April 2003 (7 K 723/98 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1250, FR 2003, 856), um eine Grundsatzentscheidung (dort: verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld) geht.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, Entscheidungen des BVerfG, BVerfGE 105, 73) sind die Regelungen zur Besteuerung der Altersbezüge seit 1996 mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit einerseits Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungs-Freibetrag von höchstens insgesamt 6.000 DM zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 22 EStG nur mit Ertragsanteilen besteuert werden, deren Höhe unabhängig davon festgesetzt ist, in welchem Umfang dem Rentenbezug Beitragsleistungen der Versicherten aus versteuertem Einkommen vorangegangen sind.
  • BFH, 09.07.2003 - IX B 34/03

    Entscheidung durch Einzelrichter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Der Berichterstatter, der das Einverständnis der Prozeßbeteiligten besitzt, allein entscheiden zu dürfen, hat ein (freies) Wahlrecht, ob er wirklich allein oder zusammen mit den Kollegen entscheiden will (in der Tendenz ähnlich, sich aber nicht festlegend: Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH -, vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2003, 858, 859).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 16/04

    Ermittlung der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
    Nach Seer (in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Auflage 2002, 863 mit weiteren Nachweisen) drängt sich der Eindruck auf, als habe das BVerfG in den beiden zu entscheidenden Richtervorlagen nach irgend einem Unzulässigkeitsgrund gesucht, um sich zu den brisanten materiell-rechtlichen Vorlagefragen (Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer) sachlich nicht äußern zu müssen (vgl. auch Balke, Die Steuerberatung - Stbg. - 1998, 496, 497 f. mit weiteren Nachweisen und derselbe, Betriebs-Berater - BB - 1998, 779; so wie hier auch das Urteil eines anderen konsentierten Einzelrichters des NFG vom 15. August 2003 4 K 365/01, EFG 2004, 746, Revision eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: VIII R 16/04).
  • BFH, 04.02.2004 - VI B 119/01

    Versorgungs-Freibetrag - Altersgrenze

  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

  • FG Niedersachsen, 28.12.1994 - IX 427/90

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits

  • BFH, 12.02.2009 - VI R 50/07

    Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung

    Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Ruhegehalt aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften, wohl aber um einen "gleichartigen Bezug" aus früheren Dienstleistungen i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG (s.a. Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. März 2004 7 K 393/99, EFG 2005, 299).
  • FG Münster, 25.09.2007 - 15 K 767/04

    Ausweisung der Bezüge eines Beamten der Finanzverwaltung als Versorgungsbezüge;

    Er verweist zur Begründung auf seine Ausführungen in der EE und trägt ergänzend vor, dass der mit Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 31. März 2004 (7 K 393/99) entschiedene Fall nicht den gleichen Sachverhalt betreffe.

    Der Senat geht insoweit ebenso wie das niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 31. März 2004 - 7 K 393/99 - (EFG 2005, 299) davon aus, dass es für die steuerrechtliche Beurteilung nicht auf die Etikettierung sondern vielmehr auf den Gehalt der Regelung ankommt.

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

    Die Abweichung vom Kollegialprinzip ist unbedenklich, weil die Beteiligten es in der Hand haben (anders beim Einzelrichter durch Senatsbeschluss nach § 6 FGO ), ob sie sich mit der Entscheidung des Einzelrichters statt des Senats benügen wollen, denn den Einverstandenen geschieht kein Unrecht (dazu.U.rteile des Niedersächsischen FG vom 31.3.2004 7 K 393/99 , EFG 2005, S. 299 und vom 15.8.2003 4 K 365/01 , EFG 2004, S. 746; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, Loseblatt, § 79a FGO Anm. 17, Stand 2009, mit dem Zusatz "volenti non fit iniuria"; Buciek, StuW 1999, S. 53, 56 f.; a.A. Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO, Loseblatt, § 79a Anm. 142 ff., Stand 2009).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 2540/07

    Familienzulage des Kantons Thurgau (Schweiz) als dem deutschen Kindergeld

    Senat und Berichterstatter sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Entscheidung darüber, ob der Berichterstatter von seiner Befugnis nach § 79a Abs. 3 und 4 FGO Gebrauch macht, vom Berichterstatter nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, BFHE 202, 408, BStBl II 2003, 858, unter II.3.; a.A. Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. März 2004 7 K 393/99, EFG 2005, 299: freies Wahlrecht; demgegenüber noch strenger Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. November 2007 B 9/9a SB 3/06 R, NZS 2008, 446, unter 2.: bei grundsätzlicher Bedeutung Reduzierung des Ermessens des Berichterstatters auf Null; a.A. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2006 II ZR 43/05, BGHZ 168, 201, unter I.1., m. zust. Anm. Gehrlein, [...]: auch ein "konsentierter" Einzelrichter darf die Revision zulassen).
  • FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11

    Zahlungen während der Freistellungsphase der Altersteilzeit als Ruhegehalt oder

    Der seitens des Klägers zitierten Entscheidung des BFH vom 12.2.2009 ( VI R 50/07 ) liegt insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, denn dort stand den Zahlungen an den Beamten gerade keine aktive Tätigkeit gegenüber, vielmehr wurde dort durch die Gewährung von Sonderurlaub ab dem 58. Lebensjahr auf die Tätigkeit des Beamten verzichtet (zur Frage der Vergleichbarkeit der "58er-Regelung" mit der Altersteilzeit siehe auch Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 31.3.2004 7 K 393/99 , EFG 2005, 299 - dort unter Rz 33).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 4 K 4197/10

    Einkommensteuer 2004 bis 2008

    Die Kläger weisen darauf hin, dass aus einer Rücknahme der Revision (das Revisionsverfahren VI R 59/04 wurde durch den nichtdokumentierten BFH-Beschluss vom 12. November 2004 eingestellt, juris) durch das in der Vorinstanz unterlegene Finanzamt gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. März 2004 (7 K 393/99, EFG 2005, 299) zu schlussfolgern sei, dass die Finanzverwaltung bereits im Jahre 2004 die Auffassung vertreten habe, die Bezüge der 58er-Regelung seien steuerbegünstigte gleichartige Bezüge.
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