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   FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02   

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https://dejure.org/2006,9631
FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02 (https://dejure.org/2006,9631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.2006 - 7 K 71/02 (https://dejure.org/2006,9631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 2006 - 7 K 71/02 (https://dejure.org/2006,9631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlustverrechnung- und -rückübertragung bei Abführung von Schmiergeldzahlungen an den Arbeitgeber; Erlass aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de

    Verlustverrechnung- und -rückübertragung bei Abführung von Schmiergeldzahlungen an den Arbeitgeber; Erlass aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustverrechnung- und -rückübertragung bei Abführung von Schmiergeldzahlungen an den Arbeitgeber - Erlass aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei nachträglicher Abführung an den geschädigten Arbeitgeber; Voraussetzungen für einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Es sei jedoch vertretbar, die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. Januar 2000 IX R 87/85, BStBl II 2000, 396 zum Verlustverrechnungsverbot des § 22 Nr. 3 EStG im Falle des Klägers anzuwenden.

    Hierzu gehört auch das einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgeld; es ist - da es ohne Wissen und entgegen den Interessen des Arbeitgebers gezahlt wurde - nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst und deshalb kein steuerbarer Arbeitslohn, wohl aber Einnahme i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen bei den im Streitfall vorliegenden wiederkehrenden sonstigen Leistungen jedoch keine Gründe für ein Abweichen vom Zu- und Abflussprinzip (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    Eine zeitabschnittsbezogene Steuerermittlung bewirkt typischerweise bei progressiven Steuersätzen Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den verschiedenen Abschnitten (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

    cc) Es kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob es der Gesichtspunkt der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gebietet, die Zahlungen an die B AG in den Jahren 2000 und 2001 im Zeitpunkt des jeweiligen Abflusses der Beträge unter Außerachtlassung der einschränkenden Regelungen des § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG zum Verlustausgleich und Verlustabzug auch mit anderen Einkunftsarten zuzulassen (bejahend für den Fall, dass der Schmiergeldempfänger diese in einem späteren Veranlagungszeitraum an den die Schmiergelder Leistenden zurückbezahlt, BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 73/96

    Wiederkehrende Einkünfte; Zurückzahlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) erkenne in seinemUrteil vom 31. Mai 2000 IX R 73/96 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 25; unter II.1.c) dies für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt an.

    dd) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BFH vom 31. Mai 2000 IX R 73/96, BFH/NV 2001, 25 berufen.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Gleichwohl kann das Finanzgericht ausnahmsweise eine Verpflichtung des FA zum Erlass aussprechen (vgl. § 101 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur sog. Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3).

    Danach ist die Festsetzung einer Steuer dann sachlich unbillig, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Falle derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Schließlich ist auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des BVerfG vom 23. Januar 19901 BvL 4, 5, 6, 7/87, BStBl II 1990, 483 nicht einschlägig, da dort über die steuerliche Behandlung einer Geldbuße (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG) unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu befinden war.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92 - BStBl II 1993, 897, 901) richtet sich die Beantwortung der Frage, wann einem bestimmten Ereignis Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zukommt, nach den materiell-rechtlichen Bestimmungen des jeweils einschlägigen (Einzel-)Steuergesetzes, im vorliegenden Fall also nach § 22 Nr. 3 EStG i.V. mit § 11 EStG.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Dies folgt aus der auf den jährlichen Besteuerungsabschnitt bezogenen steuerlichen Ermittlungstechnik für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer in ihrer Ausgestaltung als Jahressteuer (BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 - BStBl II 1997, 518).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt -, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    In gleicher Weise hat der BFH in seinen neueren Urteilenvom 4. Mai 2006 (VI R 17/03 BFH/NV 2006, 1744; VI R 19/03 BFH/NV 2006, 1577) entschieden, dass zurückgezahlter Arbeitslohn erst im Zeitpunkt seinen Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, rechtfertigen dagegen einen Billigkeitserlass nicht (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
    Das Gericht ist im Ermessenbereich grundsätzlich weder zu eigenen Tatsachenermittlungen noch zur eigenen Ermessensausübung befugt, weil es letztlich seine Erwägungen an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessenserwägungen der Verwaltung setzten würde (BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als

  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG

  • BFH, 03.06.1992 - X R 91/90

    Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )

  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den

  • BFH, 17.04.1996 - I R 78/95

    Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten

  • BFH, 16.09.1966 - III 138/65

    Versagung der weiteren Stundung rückständiger Hypothekengewinnabgabe-Leistungen

  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1137, veröffentlichten Urteil entschied das FG, die Ablehnung des beantragten Erlasses durch abweichende Festsetzung der Einkommensteuer 1996, 1997 und 1998 aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO sei ermessensfehlerfrei.
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09

    Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte -

    Mit Urteil vom 11. November 2008 IX R 14/07 hob der BFH das erstinstanzliche Urteil des erkennenden Senats vom 13. September 2006 7 K 71/02 aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und verwies den Rechtsstreit an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurück.
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