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   FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 K 1605/04   

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https://dejure.org/2007,13672
FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 K 1605/04 (https://dejure.org/2007,13672)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 5 K 1605/04 (https://dejure.org/2007,13672)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 5 K 1605/04 (https://dejure.org/2007,13672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrages im Falle der Zahlung einer Steuer, einer Steuervergütung, eines Haftungsbetrages oder einer steuerlichen Nebenleistung ohne rechtlichen Grund; Rechtsgrundlose Zahlung oder Rückzahlung einer Steuer; ...

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 38; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2 S. 1; InsO § 131
    Rückforderung einer ohne rechtlichen Grund an den Insolvenzverwalter zurückgezahlten Steuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung einer ohne rechtlichen Grund an den Insolvenzverwalter zurückgezahlten Steuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 14.12.2005 - 2 U 89/05

    Rückzahlungsanspruch des Insolventverwalters nach erklärter Anfechtung ;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 K 1605/04
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14.12.2005 (2 U 89/05).

    Auf die vom OLG Köln im Beschluss vom 14.12.2005 (2 U 89/05) erörterte Frage, ob eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft generell zu einer Insolvenzgläubigerschaft des Finanzamtes im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Organgesellschaft führt, kommt es damit nicht an.

  • FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 169/99

    Vorsteuerrückforderungsnspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei Uneinbringlichkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 K 1605/04
    Das Finanzgericht des Landes Brandenburg habe mit Urteil vom 16.10.2000 (1 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1006) entschieden, dass Schuldner eines Vorsteuerrückforderungsanspruchs, um den es hier gehe, der Organträger sei und nicht die Organgesellschaft.
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZR 473/00

    Anfechtbarkeit der Befriedigung einer fremden Schuld

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 K 1605/04
    Da der Insolvenzschuldner dem Empfänger gegenüber nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist der Empfänger nicht Insolvenzgläubiger, so dass eine Anfechtung nach § 131 InsO ausscheidet; es kommt nur eine Anfechtung nach §§ 132 ff in Betracht (ausdrücklich Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 05.02.2004 IX ZR 473/00, Monatsschrift des deutschen Rechts -MDR- 2004, 904; Rogge in Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl. Münster 2007, § 130 Tz. 3).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 481 veröffentlicht.
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