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   FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06   

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FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06 (https://dejure.org/2009,15966)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2009 - 7 K 303/06 (https://dejure.org/2009,15966)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2009 - 7 K 303/06 (https://dejure.org/2009,15966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 13 EStG; § 3c Abs. 1 EStG; § 8 Abs. 1 EStG; § 11 Abs. 1 S. 1 EStG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten; Zeitliche Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben und die Bestimmung des Besteuerungspunktes als Regelungsinhalt des § 11 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten; Zeitliche Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben und die Bestimmung des Besteuerungspunktes als Regelungsinhalt des § 11 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten auf Dienstreise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten auf Dienstreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Soldaten auf Dienstreise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH, Urteile vom 1. Oktober 1993, III R 32/92, BStBl. II 1994, 179, BFHE 172, 445 und vom 12. November 1997, XI R 30/97, BStBl. II 1998, 252, BFHE 184, 505).

    Die Form des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ist unerheblich (BFH, Urteil vom 1. Oktober 1993 (III R 32/92 a.a.O.).

  • BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Mit ihrem Einspruch machten die Kläger geltend, nach der gesetzlichen Neuregelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 4. April 2006, VI R 44/03, BStBl. II 2006, 567, BFHE 212, 571) seien bei einer Auswärtstätigkeit bis zu drei Monaten die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten - unabhängig von den tatsächlichen Verpflegungsverhältnissen, insbesondere unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mehraufwand entstanden sei - abzugsfähig.

    Es ist nicht zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH, Urteile vom 4. April 2006, VI R 44/03 a.a.O, vom 17. Februar 2009 a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 73/06

    Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Sie verweisen auf das im Verlaufe des Verfahrens ergangene Urteil des BFH vom 13. Dezember 2007 (VI R 73/06, BFH/NV 2008, 936), die zugrunde liegende Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 4. Juli 2006 (3 K 2233/03, EFG 2007, 1139) und die von ihnen in Kopie eingereichte Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 (15 K 2032/04, nicht veröffentlicht).

    Der Zufluss ist jedoch ein Merkmal des Begriffs der Einnahme (BFH, Urteil vom 13. Dezember 2007, VI R 73/06 a.a.O.).

  • BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08

    Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Auf die konkrete Verpflegungssituation am Einsatzort komme es nach dem BFH-Urteil vom 17. Februar 2009 (VIII R 21/08, BFH/NV 2009, 1172, BFHE 224, 318) nicht an.

    Es ist nicht zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH, Urteile vom 4. April 2006, VI R 44/03 a.a.O, vom 17. Februar 2009 a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 30/97

    Zufluß bei Zahlungen auf einem Stornoreservekonto

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH, Urteile vom 1. Oktober 1993, III R 32/92, BStBl. II 1994, 179, BFHE 172, 445 und vom 12. November 1997, XI R 30/97, BStBl. II 1998, 252, BFHE 184, 505).
  • FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 2233/03

    Höhe des abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwands bei der Vereinnahmung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
    Sie verweisen auf das im Verlaufe des Verfahrens ergangene Urteil des BFH vom 13. Dezember 2007 (VI R 73/06, BFH/NV 2008, 936), die zugrunde liegende Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 4. Juli 2006 (3 K 2233/03, EFG 2007, 1139) und die von ihnen in Kopie eingereichte Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 (15 K 2032/04, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.03.2011 - VI R 11/10

    Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage auf die Berücksichtigung von 198 EUR Verpflegungsmehraufwand für die Reise nach...mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 716 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. September 2009 7 K 303/06 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2004 in der Weise zu ändern, dass weitere Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 198 EUR berücksichtigt werden.

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