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   FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04   

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FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04 (https://dejure.org/2013,44505)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 4 K 791/04 (https://dejure.org/2013,44505)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 4 K 791/04 (https://dejure.org/2013,44505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7g Abs 3 EStG 1997, § 57 Abs 3 EStG 1997, § 7g Abs 2 Nr 1 EStG 1997, § 125 Abs 4 BewG 1991, § 72 Abs 2 S 3 FGO
    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet belegenen landwirtschaftlichen Betriebs mit verpachteten Flächen: Ersatzwirtschaftswert für die Prüfung der Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG 1997 - Zulässigkeit des Widerrufs einer Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung bei einem Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Größenmerkmal des § 7g Abs. 2 EStG bei land- und forstwirtschaftichen Betrieben in den neuen Bundesländern keine Einbeziehung von Pachtflächen Unwirksamkeit einer Klagerücknahme durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Größenmerkmal des § 7g Abs. 2 EStG bei land- und forstwirtschaftichen Betrieben in den neuen Bundesländern - keine Einbeziehung von Pachtflächen - Unwirksamkeit einer Klagerücknahme durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Des Weiteren wies er auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 hin (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH IV R 11/11).

    Darüber hinaus weicht der Senat vom Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Az. des BFH IV R 11/11) ab, so dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen ist.

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Die Klägerin wies demgegenüber auf die Rechtsprechung des BFH hin (Urteil vom 30.06.2011 - IV R 30/09), wonach der Wohnungswert bei der Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches des § 7g EStG nicht zu berücksichtigen sei und der Sachverständige demnach eine geeignete Vergleichsgrundlage berechnet habe.

    Letztlich ist nach dem Urteil des BFH vom 30.06.2011 (IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054, m.w.N.) der im Einheitswert enthaltene Wohnwert nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 b) EStG nicht zu berücksichtigen, wenn der Wohnteil ertragsteuerlich zum Privatvermögen gehört.

  • FG Sachsen, 02.12.2009 - 4 K 1561/06

    Ermittlung des für die Ansparabschreibung maßgeblichen Ersatzwirtschaftswerts für

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Des Weiteren wies er auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 hin (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH IV R 11/11).

    Darüber hinaus weicht der Senat vom Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Az. des BFH IV R 11/11) ab, so dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen ist.

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    b) Das BVerfG hat im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Anforderungen im Beschluss in BVerfGE 117, 1 , unter C.II.2.f bb, die durch § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG a.F. für die Bedarfsbewertung unbebauter Grundstücke angeordnete, bis Ende 2006 geltende Festschreibung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 als nicht mehr mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
  • BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht ausreichender

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    In den Urteilen vom 30.06.2010 (II R 60/08, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BStBl II 2011, 48 - Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 287/11 anhängig, jeweils m.w.N.) die sich beide auf Bewertungen in den alten Bundesländern bezogen, kommt der BFH zu folgendem Ergebnis: Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.
  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    In den Urteilen vom 30.06.2010 (II R 60/08, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BStBl II 2011, 48 - Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 287/11 anhängig, jeweils m.w.N.) die sich beide auf Bewertungen in den alten Bundesländern bezogen, kommt der BFH zu folgendem Ergebnis: Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.
  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    In den Urteilen vom 30.06.2010 (II R 60/08, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BStBl II 2011, 48 - Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 287/11 anhängig, jeweils m.w.N.) die sich beide auf Bewertungen in den alten Bundesländern bezogen, kommt der BFH zu folgendem Ergebnis: Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Der BFH betont insoweit, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. z.B. BFH Urteil vom 6.7.2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Ihm kommt in diesem Zusammenhang eine Art "prozessuale Garantenstellung" zu, nicht nur gegenüber rechtsunkundigen Steuerpflichtigen, sondern - wenn auch in eingeschränktem Umfang - ebenso gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 63/01

    Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15.05.2002 (I R 63/01, BFH/NV 2003, 82), die Rechtsauffassung vertritt, dass keine pauschale Gewerbeertragskürzung der Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz zu erfolgen habe, setzt er sich nicht mit dem Ersatzwirtschaftswert und dessen Berechnungsgrundlagen dezidiert auseinander.
  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

  • BFH, 22.06.2017 - VI R 97/13

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013  4 K 791/04 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der dagegen --mit Zustimmung des FA-- erhobenen Sprungklage (§ 45 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 430 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013  4 K 791/04 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20

    Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Ersatzwirtschaftswerte

    bb) Auch die vereinzelt geäußerten Bedenken gegen die Herleitung dieser Werte (Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013 - 4 K 791/04, EFG 2014, 430 ) sind jedenfalls im Streitfall ohne Belang.
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