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   EuGH, 19.09.1985 - 33/82   

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https://dejure.org/1985,2035
EuGH, 19.09.1985 - 33/82 (https://dejure.org/1985,2035)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1985 - 33/82 (https://dejure.org/1985,2035)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1985 - 33/82 (https://dejure.org/1985,2035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Murri Frères / Kommission

    VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - ABKOMMEN VON JAUNDE II - PROTOKOLL NR . 6 ÜBER DIE VERWALTUNG DER HILFE DER GEMEINSCHAFT - VERGABE UND DURCHFÜHRUNG ÖFFENTLICHER AUFTRAEGE - JEWEILIGE AUFGABEN DES ASSOZIIERTEN STAATS UND DER KOMMISSION - ZUSTÄNDIGKEIT DES ASSOZIIERTEN STAATS ...

  • EU-Kommission

    Murri Frères / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz ; Erhöhung der Preise für Erdölerzeugnisse ; Anpassung von Einheitspreisen für Bitumen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 178; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2
    VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - ABKOMMEN VON JAUNDE II - PROTOKOLL NR. 6 ÜBER DIE VERWALTUNG DER HILFE DER GEMEINSCHAFT - VERGABE UND DURCHFÜHRUNG ÖFFENTLICHER AUFTRAEGE - JEWEILIGE AUFGABEN DES ASSOZIIERTEN STAATS UND DER KOMMISSION - ZUSTÄNDIGKEIT DES ASSOZIIERTEN STAATS ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 33/82
    33 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83 (STS Consorzio/Kommission, Slg. 1984, 2769) festgestellt hat, greifen die Vertreter der Kommission zur Erteilung oder zur Verweigerung der Zustimmung oder der Sichtvermerke in diesen Verfahren zur Vergabe oder Durchführung der Aufträge, die von den der Gemeinschaft assoziierten Mitgliedstaaten geschlossen und vom EEF finanziert werden, nur ein, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorliegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-440/07

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL, MIT DEM SCHNEIDER SCHADENSERSATZ FÜR

    71 - Sie führt das Urteil vom 19. September 1985, Murri Frères/Kommission (33/82, Slg. 1985, 2759, Randnrn. 37 und 38), an und in extenso mehrere Randnummern des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 19. Juli 2007, FG Marine/Kommission (T-360/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 51 bis 56 und 75 bis 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    Die Rechtsprechung zum EEF befasst sich mit den vom Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend: EEF) finanzierten öffentlichen Aufträgen aufgrund der Bestimmungen des am 29. Juli 1969 unterzeichneten Assoziierungsabkommens von Jaunde zwischen der EWG und den afrikanischen Staaten und Madagaskar oder der am 28. Februar 1975, 31. Oktober 1979 und 8. Dezember 1984 unterzeichneten ersten, zweiten und dritten Abkommen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Gemeinschaft (vgl. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83, STS/Kommission, Slg. 1984, 2769, vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC u. a./Kommission, Slg. 1985, 2325, vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri Frères/Kommission, Slg. 1985, 2759, vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 267/82, Développement und Clemessy/Kommission, Slg. 1986, 1907, vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-257/90, Italsolar/Kommission, Slg. 1993, I-9, und vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161).
  • EuG, 08.02.2010 - T-481/08

    Alisei / Kommission - Nichtigkeitsklage - Auswärtige Beziehungen und EEF -

    60 und 62 angestellten Erwägungen nicht den Rechtsschutz beeinträchtigen können, der jedem Betroffenen gegenüber der Kommission im Rahmen der durch die Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG eröffneten Verfahren zusteht (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Murri/Kommission, 33/82, Slg. 1985, 2759, Randnr. 35).
  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    58 Ausserdem ist nach der Rechtsprechung ein Zuschlagsempfänger dann, wenn ein Streit über die Vertragserfuellung zwischen ihm und dem Staat, der den Zuschlag für einen vom EEF finanzierten Auftrag erteilt hat, nicht vorher einvernehmlich oder im Schiedsverfahren beigelegt wurde, ausserstande, nachzuweisen, daß ihm durch das Verhalten der Kommission ein anderer Schaden entstanden ist als der, dessen Ersatz er auf dem zulässigen Rechtsweg gegenüber dem den Zuschlag erteilenden Staat geltend machen muß (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri frères/Kommission, Slg. 1985, 2759, Randnr. 38).
  • EuG, 27.06.2000 - T-72/99

    Meyer / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri frères/Kommission, Slg. 1985, 2759, Randnr. 38, und Randnr. 45 des oben in Randnr. 23 zitierten Urteils Perillo/Kommission) sei die Kommission indessen nicht für eine etwaige Verletzung vertraglicher Verpflichtungen verantwortlich, die die örtliche Behörde gegenüber dem Begünstigten eines ausgewählten Vorhabens eingegangen sei.
  • EuG, 16.11.1994 - T-451/93

    Erteilung des Zuschlags für den Entwurf und den Bau von sechs Brücken in Somalia

    Auf jeden Fall ergibt sich aus den dem Gericht vorliegenden Unterlagen, daß zwischen der Klägerin und der Kommission keine vertraglichen Beziehungen bestehen, und dies entspricht in der Tat völlig der vom Gerichtshof geäusserten Ansicht, wonach EEF-finanzierte öffentliche Bauaufträge als nationale Aufträge zu betrachten sind, die nur den AKP-Staat und den Unternehmer binden (vgl. Urteil vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri Frères/Kommission, Slg. 1985, 2759).
  • EuG, 05.10.2018 - T-475/18

    Boyer/ Wallis-et-Futuna

    Elles n'ont pas pour objet et ne sauraient avoir pour effet de porter atteinte au principe selon lequel les marchés en question demeurent des marchés nationaux (voir, en ce sens, arrêt du 19 septembre 1985, Murri/Commission, 33/82, EU:C:1985:354, point 33 et jurisprudence citée).
  • EuG, 25.06.1997 - T-7/96

    Francesco Perillo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abkommen

    45 Ausserdem ist nach gefestigter Rechtsprechung ein Auftragnehmer dann, wenn ein Streit über die Vertragserfuellung zwischen ihm und dem Auftraggeber für einen vom EEF finanzierten Auftrag nicht vorher einvernehmlich oder aber durch Schlichtung oder Schiedsspruch beigelegt wurde, ausserstande, nachzuweisen, daß ihm durch das Verhalten der Kommission ein anderer Schaden entstanden ist als der, dessen Ersatz er auf den vorgenannten Wegen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen muß (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82, Murri frères/Kommission, Slg. 1985, 2759, Randnr. 38, Urteil International Procurement Services/Kommission, a. a. O., Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90

    Italsolar SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abkommen von

    ( 17 ) Urteil vom 19. September 1985 in der Rechtssache 33/82 (Murri/Kommission, Slg. 1985, 2759).
  • EuG, 27.08.2018 - T-475/18

    Boyer/ Wallis-et-Futuna

    Elles n'ont pas pour objet et ne sauraient avoir pour effet de porter atteinte au principe selon lequel les marchés en question demeurent des marchés nationaux que seuls les États ACP ont la responsabilité de préparer, négocier et conclure (voir arrêt du 19 septembre 1985, Murri/Commission, 33/82, EU:C:1985:354, point 33 et jurisprudence citée ; arrêt du 16 novembre 1994, San Marco/Commission, T-451/93, EU:T:1994:268, point 42).
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