Rechtsprechung
EuGH, 15.03.1990 - 339/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
1 . Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Voraussetzungen - Vorhandensein eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend - EU-Kommission
Kommission / Niederlande
- Wolters Kluwer
Vertragsverstoß durch nicht rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Erlass der erforderlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften ; Jagdbarkeit bestimmter Vogelarten; Suchen und Sammeln von Eiern ...
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 9; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 18
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Voraussetzungen - Vorhandensein eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1990 - 339/87
- EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 ( Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661 ) ausgeführt hat, lässt diese Vorschrift erkennen, daß die Umsetzung einer Richtlinie nicht notwendigerweise in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt. - EuGH, 27.04.1988 - 252/85
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Was speziell die Richtlinie 79/409 betrifft, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie insbesondere durch das Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 ( Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243 ) bestätigt wurde, daß die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Vorschrift erfordert, sondern daß ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden kann, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet. - EuGH, 23.02.1988 - 429/85
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85 ( Kommission/Italien, Slg. 1988, 843 ) bekräftigt hat, können blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt. - EuGH, 17.09.1987 - 412/85
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
15 Was das Vorbringen der niederländischen Regierung angeht, daß die Bejagung dieser Arten im Hinblick auf die Begrenzung bedeutender Schäden gerechtfertigt sei, so ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 412/85 ( Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 3503 ) entschieden hat, eine solche Ausnahme sich auf zumindest einen der in Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie abschließend aufgezählten Gründe stützen und den Anforderungen von Absatz 2 dieses Artikels entsprechen muß, mit denen die Ausnahmen auf das strikt Notwendige begrenzt und der Überwachung durch die Kommission zugänglich gemacht werden sollen. - EuGH, 13.10.1987 - 236/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
36 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85 ( Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3989 ) ausgeführt hat, müssen die Voraussetzungen, unter denen das Abhalten von Jagdhundwettbewerben oder die Abrichtung solcher Hunde genehmigt werden können, in normativen Bestimmungen festgelegt werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Verwaltungspraxis mit den Schutzgeboten der Richtlinie übereinstimmt.
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache 339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen. - BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08
Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler …
Derartige Anhaltspunkte ergeben sich auch nicht aus den von den Klägern herangezogenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 15. März 1990 - Rs. C-339/87 - Slg. 1990, I-851 , vom 17. Mai 2001 - Rs. C-159/99 - Slg. 2001, I-4007 , vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017 und vom 10. Mai 2007 - Rs. C-508/04 - Slg. 2007, I-3787).In sämtlichen genannten Entscheidungen ging es um nationale Rechtsvorschriften, die - anders als § 6a HENatG - vom Schutzregime der FFH-Richtlinie abwichen, weil sie Ausnahmen von den grundsätzlichen Verboten zuließen, obwohl nicht alle gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen hierfür vorlagen (Urteile vom 15. März 1990 a.a.O. Rn. 28…, vom 17. Mai 2001 a.a.O. Rn. 31…, vom 20. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 106 ff. …und vom 10. Mai 2007 a.a.O. Rn. 57 ff., 126 ff.).
- EuGH, 28.02.1991 - 131/88
Kommission / Deutschland
So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25) festgestellt, daß die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen.
- BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08
Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos
Derartige Anhaltspunkte ergeben sich auch nicht aus den vom Kläger herangezogenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 15. März 1990 Rs. C-339/87 Slg. 1990, I 851, vom 17. Mai 2001 Rs. C-159/99 Slg. 2001, I 4007, vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 Slg. 2005, I 9017 und vom 10. Mai 2007 Rs. C-508/04 Slg. 2007, I 3787).In sämtlichen genannten Entscheidungen ging es um nationale Rechtsvorschriften, die - anders als § 6a HENatG - vom Schutzregime der FFH-RL abwichen, weil sie Ausnahmen von den grundsätzlichen Verboten zuließen, obwohl nicht alle gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen hierfür vorlagen (Urteile vom 15. März 1990 a.a.O. Rn. 28…, vom 17. Mai 2001 a.a.O. Rn. 31…, vom 20. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 106 ff. …und vom 10. Mai 2007 a.a.O. Rn. 57 ff., 126 ff.).
- EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen. - EuGH, 12.07.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …
Der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass die betreffenden Verbote in zwingende gesetzliche Bestimmungen aufgenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande, C-339/87, Slg. 1990, I-851, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
Dies setzt jedoch voraus, daß diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden gewährleisten und daß die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage, soweit die Richtlinie Ansprüche der einzelnen begründen soll, hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen" (Randnr. 23 des Urteils; siehe auch das Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnrn.Der Gerichtshof kann damit meines Erachtens nicht sagen wollen, daß jede Verwaltungsvorschrift unzureichend ist, da sie zu leicht von den Behörden geändert werden kann und nicht ausreichend veröffentlicht .st. Eine solche Auslegung würde nicht mit den häufigen Ausführungen des Gerichtshofs übereinstimmen, daß es grundsätzlich Fälle geben kann, in denen Rechtsnormen (im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften) nicht erforderlich sind (siehe die Urteile in den Rechtssachen 29/84, Kommission/Deutschland, und C-339/87, Kommission/Niederlande, a. a. O.).
Es ist klar, daß kein grundsätzlicher Einwand gegen die Durchführung z. B. im Wege einer ministeriellen Entscheidung oder Regelung besteht (siehe Urteil in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, a. a. O., Randnr. 24, und insbesondere Ausführungen des Generalanwalts Van Gerven, 867 f.).
Es macht keinen Unterschied, daß die fraglichen Behörden unmittelbar durch die Richtlinie gebunden sind und sie in der Praxis tatsächlich verwirklichen (siehe Urteil in der Rechtssache 97/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819).
- EuGH, 08.06.2006 - C-60/05
WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG …
38 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass im Bereich der Erhaltung der wild lebenden Vogelarten die Kriterien, aufgrund deren die Mitgliedstaaten von den in der Richtlinie ausgesprochenen Verboten abweichen dürfen, in genaue innerstaatliche Bestimmungen übernommen werden müssen (Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 131/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
28-35.9 - Siehe zum Beispiel Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, und Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85, Kommission/Italien, Slg. 1988, 849.10 - Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, insbesondere Randnrn.18 und 19, und Urteil in der Rechtssache C-339/87, in der vorhergehenden Fußnote zitiert, Randnrn.
15 - Siehe Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15 (bezüglich Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie); siehe auch Randnrn.
- EuGH, 28.02.1991 - 360/87
Kommission / Italien
13 Was das Vorbringen der Italienischen Republik angeht, daß ihre Rechtsvorschriften die Gefahr einer indirekten Ableitung praktisch ausschlössen, ist darauf hinzuweisen, daß die Mitgliedstaaten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25) festgestellt hat, um die volle Anwendung der Richtlinie in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen.26 Die Bestimmungen, auf die sich die Italienische Republik beruft, sehen aber nur unbestimmte und allgemeine Maßnahmen vor, so daß man nicht davon ausgehen kann, daß durch sie die obengenannte Vorschrift mit der Eindeutigkeit und Klarheit durchgeführt wird, deren es bedarf, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit voll zu genügen (siehe Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15).
- EuGH, 16.11.2000 - C-214/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-60/05
WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Geschützte Arten …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98
Kommission / Griechenland
- EuGH, 07.03.1996 - C-118/94
Associazione Italiana per il WWF u.a.
- EuGH, 14.01.2010 - C-343/08
Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- EuGH, 09.09.1999 - C-102/97
Kommission / Deutschland
- EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
- EuGH, 14.06.2007 - C-422/05
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18
Irgita
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2017 - C-206/16
Marco Tronchetti Provera u.a. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 2004/25/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2008 - C-227/07
Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Elektronische …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2010 - C-41/09
Kommission / Niederlande - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Lieferung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-159/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99
Kommission / Frankreich
- EuGH, 08.07.2004 - C-214/03
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-372/00
Kommission / Irland
- EuGH, 02.08.1993 - C-366/89
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-254/00
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-9/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- EuGH, 26.05.2005 - C-287/04
Kommission / Schweden
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-95/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …