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   EuGH, 04.10.1995 - C-291/92   

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https://dejure.org/1995,55
EuGH, 04.10.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2 Nr. 1, 17 Absatz 2 und 20 Absatz 2
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Sechste Richtlinie; Geltungsbereich; Verkauf eines teilweise der privaten Nutzung vorbehaltenen Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen; Nichteinbeziehung des vorbehaltenen Teils in das ...

  • EU-Kommission

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • Simons & Moll-Simons
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerbarer Umsatz

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a; UStG § 9
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Geltungsbereich - Verkauf eines teilweise der privaten Nutzung vorbehaltenen Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen - Nichteinbeziehung des vorbehaltenen Teils in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Berichtigung der Vorsteuerabzüge; Steuerpflichtigkeit, wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines Gegenstandes einen Teil seiner privaten Nutzung vorbehält

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 41
  • NVwZ 1996, 368 (Ls.)
  • BB 1995, 2630
  • BB 1996, 75
  • DB 1995, 2352
  • BStBl II 1996, 392
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
    Die genannte Wahlmöglichkeit steht auch nicht der Anwendung eines anderen, vom Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795) herausgearbeiteten Grundsatzes entgegen, wonach Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, gleichwohl als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden können, hinsichtlich deren die Mehrwertsteuer grundsätzlich voll abzugsfähig ist.
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits darauf hingewiesen, daß das mit der Richtlinie verfolgte Ziel, das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auf eine einheitliche Definition der steuerbaren Umsätze zu gründen, gefährdet wäre, wenn die Feststellung, daß eine Lieferung von Gegenständen vorliegt, die einen der drei steuerbaren Umsätze darstellt, von der Erfuellung von Voraussetzungen abhinge, die von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich wären (Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Ein Steuerpflichtiger handelt beim Verkauf eines Gegenstands, von dem er einen Teil nicht seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hatte, hinsichtlich dieses Teils grundsätzlich nicht als Steuerpflichtiger (vgl. EuGH-Urteil Armbrecht vom 4. Oktober 1995 C-291/92, EU:C:1995:304, BStBl II 1996, 392, Rz 24).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Hinzu kommt, dass die Aufteilung zwischen dem vom Steuerpflichtigen unternehmerisch und privat genutzten Teil eines Gebäudes prozentual und nicht räumlich vorzunehmen ist (vgl. EuGH-Urteil Armbrecht vom 4. Oktober 1995 C-291/92, EU:C:1995:304, BStBl II 1996, 392 Rz 21; BFH-Urteil vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, Abschn. 15.17 Abs. 7 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Diese Frage sei durch das Urteil vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92 (Armbrecht, Slg. 1995, I-2775) noch nicht abschließend geklärt.

    Zur Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Sinne dieser Bestimmung gehörten nur die mit Vorsteuer belasteten Kosten (vgl. Urteil Armbrecht).

    Folglich könnten Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet würden, gleichwohl als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, hinsichtlich deren die Mehrwertsteuer grundsätzlich voll abzugsfähig sei (Urteil Armbrecht, Randnr. 20).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht (Urteile Armbrecht, Randnr. 20, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, Randnr. 25).

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