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   EuG, 18.04.2012 - T-323/10 DEP   

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https://dejure.org/2012,5504
EuG, 18.04.2012 - T-323/10 DEP (https://dejure.org/2012,5504)
EuG, Entscheidung vom 18.04.2012 - T-323/10 DEP (https://dejure.org/2012,5504)
EuG, Entscheidung vom 18. April 2012 - T-323/10 DEP (https://dejure.org/2012,5504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Chabou / OHMI - Chalou (CHABOU)

    Verfahren - Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung des Kostenantrags der Streithelferin bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des Kostenantrags der Streithelferin bei offensichtlicher Unzulässigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 DEP und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 18, und Beschluss vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).

  • EuG, 09.04.2003 - T-224/01

    Durferrit / OHMI - Kolene (NU-TRIDE)

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 02.03.2012 - T-270/09

    PVS / OHMI - MeDiTA Medizinische Kurierdienst (medidata) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13, und vom 2. März 2012, PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst [medidata], T-270/09 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • EuG, 19.03.2009 - T-333/04

    House of Donuts / OHMI - Panrico (House of donuts)

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 DEP und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 25.10.2010 - T-33/08

    Bastos Viegas / OHMI - Fabre Médicament (OPDREX)

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 18, und Beschluss vom 25. Oktober 2010, Bastos Viegas/HABM - Fabre médicament [OPDREX], T-33/08 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9).
  • EuG, 28.09.2009 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV)

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 01.02.2006 - T-206/04

    Rodrigues Carvalhais / OHMI - Profilpas (PERFIX)

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Das Fehlen näherer Angaben über die Stundensätze und die für jeden der in der Honorarnote genannten Posten aufgewendete Zeit macht es besonders schwierig, die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen zu überprüfen, was das Gericht notwendigerweise zu einer strengen Beurteilung der im vorliegenden Fall erstattungsfähigen Kosten veranlasst (Beschlüsse des Gerichts vom 9. März 2005, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, vom 7. Januar 2008, Rodrigues Carvalhais/HABM - Profilpas [PERFIX], T-206/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. September 2009, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 16.12.2009 - T-239/01

    SGL Carbon / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Ein derartiger Antrag hat nämlich rein administrativen Charakter und gehört nicht zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits, der die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten der Streithelferin betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2009, SGL Carbon/Kommission, T-239/01 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuG, 18.04.2007 - T-334/04

    House of Donuts International (George Town, Grand Cayman) / Harmonisierungsamt

    Auszug aus EuG, 18.04.2012 - T-323/10
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Randnr. 10 angeführt, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 19. März 2009, House of Donuts/HABM - Panrico [House of donuts], T-333/04 DEP und T-334/04 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 13.05.2015 - T-47/13

    Goldsteig Käsereien Bayerwald / OHMI - Vieweg (goldstück) - Verfahren -

    Daher ist zu prüfen, ob hier eine Streitigkeit über die erstattungsfähigen Kosten vorliegt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1993, Blackman/Parlament, T-33/89 DEP und T-74/89 DEP, Slg, EU:T:1993:68, Rn. 5, und vom 18. April 2012, Chabou/HABM - Chalou [CHABOU], T-323/10 DEP, EU:T:2012:185, Rn. 9).

    Insoweit genügt die Feststellung, dass aus dem Akteninhalt nicht hervorgeht, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Streithelferin das Gericht um eine Entscheidung ersucht hat, eine Streitigkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich des Betrags der erstattungsfähigen Kosten oder ihrer Liquidierung vorlag (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse CHABOU, oben in Rn. 11 angeführt, EU:T:2012:185, Rn. 10, und vom 13. Januar 2015, Marsza?‚kowski/HABM - Mar-Ko Fleischwaren [WALICHNOWY MARKO], T-159/11 DEP, EU:T:2015:21, Rn. 12).

  • EuG, 14.11.2016 - T-492/12

    von Storch u.a. / EZB - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorare -

    Ein solcher Antrag hat nämlich rein administrativen Charakter und gehört nicht zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits, der die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten der EZB betrifft (Beschluss vom 23. Oktober 2012, Chabou/HABM - Chalou [CHABOU], T-323/10 DEP II, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:185, Rn. 21).
  • EuG, 13.01.2015 - T-159/11

    Marszalkowski / OHMI - Mar-Ko Fleischwaren (WALICHNOWY MARKO)

    Il découle de cette disposition la nécessité d'examiner, en l'espèce, l'existence d'une contestation sur les dépens récupérables [voir, en ce sens, ordonnances du 17 mars 1999, NTN/Conseil, T-163/94 (92), EU:T:1999:60, point 13, et du 18 avril 2012, Chabou/OHMI, T-323/10 DEP, EU:T:2012:185, points 9 et 10 et jurisprudence citée].
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