Weitere Entscheidung unten: KG, 15.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95   

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https://dejure.org/1995,2870
OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95 (https://dejure.org/1995,2870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1995 - 3 Wx 413/95 (https://dejure.org/1995,2870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 3 Wx 413/95 (https://dejure.org/1995,2870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 184; GBO §§ 39, 53
    Verfügungen eines nicht im Grundbuch eingetragenen Zessionars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 184 Abs. 1; GBO § 39 § 53
    Voraussetzung für die Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 4 T 226/95
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 559
  • FGPrax 1996, 46
  • Rpfleger 1996, 194
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95
    Daß der Beteiligte zu 1) am 12.6.1995 - im übrigen gleichzeitig mit der Eintragung des Pfändungspfandrechtes zugunsten der Beteiligten zu 3) - im Grundbuch kraft Abtretung als Inhaber der (Eigentümer-) Grundschuld Nr. 8 eingetragen worden ist, hat allerdings, weil sich der Rechtserwerb erst nachträglich mit der Eintragung vollendet hat, nicht die mit einer Genehmigung verbundene Rückwirkungsfolge aus § 184 Abs. 1 BGB (vgl. BGH WM 1978, 1406; RGZ 135, 383).
  • RG, 09.05.1903 - V 493/02

    Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95
    Jedoch hat schon das Amtsgericht mit Recht darauf abgestellt, daß die Abtretungserklärung der eingetragenen Grundschuldgläubigerin in Verbindung mit der Umschreibungsbewilligung im allgemeinen eine Einwilligung zu Verfügungen des Abtretungsempfängers enthält, die dieser noch vor der Umschreibung des Grundpfandrechtes vornehmen wird (so u.a. RGZ 54, 362 ff., 369).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 107/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsbewilligung durch einen nicht

    Der Zedent gibt damit zu erkennen, dass er keine Rechte in Bezug auf das Grundpfandrecht mehr geltend macht und das Gläubigerrecht ohne Einschränkungen auf den Zessionar überträgt, so dass kein Interesse erkennbar ist, welches der Zedent noch an den von dem Zessionar getroffenen Verfügungen über das abgetretene Grundpfandrecht haben könnte (RGZ 54, 362, 369; OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 559, 561; LG Detmold Rpfleger 2001, 299; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 19 Rdn. 73; Meikel/Böttcher, aaO).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines

    Zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümergrundschuld gilt dies jedoch nicht (OLG Hamm Rpfleger 1990, 157; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 194; Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 48 und § 39, Rdnr. 19 m. w. H.; KEHE-Herrmann, aaO., § 39 Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 3 Wx 94/10

    Öffentlich beglaubtigte Abtretungserklärung enthält grundsätzlich konkludente

    Hiernach kann die in öffentlich beglaubigter Form gemäß § 29 Abs. 1 GBO erfolgte Abtretungserklärung der Buchgrundschuldgläubigerin Bank an die Kreissparkasse vom 15. August 2003 - prinzipiell die konkludente Ermächtigung im Sinne des § 185 Abs. 1 BGB dazu enthalten, dass der Erwerber mit der Grundschuld nach Belieben verfährt, also frei über sie verfügt und demnach das Grundpfandrecht ohne eigene Eintragung weiter überträgt und auch dessen Löschung bewilligt (Senat FGPrax 1996, 46; LG Detmold, NJOZ 2001, 1756; Demharter, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2022 - 3 Wx 127/22

    1. Die Übertragung einer Buchgrundschuld kann nur nach §§ 1192 Abs. 1, 1154 Abs.

    Der Zedent gibt damit zu erkennen, dass er keine Rechte in Bezug auf das Grundpfandrecht mehr geltend macht und das Gläubigerrecht ohne Einschränkungen auf den Zessionar überträgt, so dass kein Interesse erkennbar ist, welches der Zedent noch an den von dem Zessionar getroffenen Verfügungen über das abgetretene Grundpfandrecht haben könnte (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 107/10, Rn. 15 f., juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 Wx 413/95, Rn. 5, juris).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

    6. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verfügungen eines nicht Im Grundbuch eingetragenen Zessionars (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.12.1995 - 3 Wx 413/95 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Hünxe) BGB § 184 Abs. 1 GBO §§ 39; 53 1. Zur Eintragung von Verfügungen im Grundbuch über eine aus einer Fremdhypothek oder einer Fremdgrundschuld hervorgegangene Eigentümergrundschuld bedarf es der Voreintragung des Eigentümers nicht.
  • LG Konstanz, 15.09.1999 - 6 T 38/99

    Verletzung der sich aus dem Amt des Konkursverwalters ergebenden Treuepflichten;

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Rechtsprechung
   KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3990
KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94 (https://dejure.org/1995,3990)
KG, Entscheidung vom 15.09.1995 - 24 W 5988/94 (https://dejure.org/1995,3990)
KG, Entscheidung vom 15. September 1995 - 24 W 5988/94 (https://dejure.org/1995,3990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 465
  • FGPrax 1996, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94
    Diesen Ansprüchen gleichgestellt sind unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung von gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsträgern (Senatsbeschluß vom 29.3.95 - 24 W 4812/94 - in NJW-RR 1995, 975 = DWE 1995, 78 = ZMR 1995, 264; und Beschluß vom 7.2.90 - 24 W 6163/88 und 7140/89 -).

    Zwar kann ein Jahresabrechnungsbeschluß im Einzelfall nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung darüber befinden, ob solche Guthaben ausgezahlt, mit laufenden Vorschüssen verrechnet werden oder wie Sonderumlagen zunächst bei dem Verwaltungsvermögen verbleiben (vgl. Senatsbeschluß vom 29.3.1995 - 24 W 4812/94 - in NJW-RR 1995, 975 = DWE 1995, 78 = ZMR 1995, 264).

  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94
    Weitergehende Einschränkungen können sich aus einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel ergeben, wie der Senat mit Beschluß vom 6. Februar 1995 - 24 W 7149/93 - (WE 1995, 211 = ZMR 1995, 218 = NJW-RR 1995, 719 = KGR 1995, 98) entschieden hat, ist in solchen Fällen die Aufrechnung mit einem alten Aufwendungserstattungsanspruch gegen neue Verbindlichkeiten nur dann zulässig, wenn der Wohnungseigentümer "... die Aufwendungen gerade.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Denn gegenüber einem Anspruch auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten einschließlich der Ansprüche auf Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan kann ein Wohnungseigentümer nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Gegenforderungen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung im Sinne des 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit 5 683 BGB aufrechnen (BayObLG FG-Prax 1996, 98; KG FG-Prax 1996, 46,47; KG FG-Prax 1995, 103, 104; Senat, Beschlüsse vom 20.9.1995 - 3 Wx 520/94 und 17.7.1995 - 3 Wx 147/95; Staudinger-Bub BGB 12. Aufl. 1997 § 28 WEG Rdz. 228 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997 § 16 Rdz. 99; § 28 Rdz. 131).
  • KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01

    Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband

    Die Bedenken des Landgerichts gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung in früheren Jahren mit Wohngeldansprüchen aus 1999 ergeben sich aus dem mehrfachen Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres 1999 und der früheren Rechtsprechung des Senats zum Haftungsverband (NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465).
  • KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der

    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 49/96

    Haftung des Erwerbers eines Wohnungseigentums "für rückständige Beträge des

    c) Gegenüber einem Anspruch auf Zahlung einer Sonderumlage ist ebenso wie gegen Wohngeldforderungen eine Aufrechnung nach § 387 BGB nur möglich mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder solchen aus einer Notgeschäftsführung im Sinn des § 21 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1986, 128, 133; BayObLG WE 1989, 106, 107; KG NJW-RR 1996, 465).
  • OLG Köln, 12.11.1999 - 16 Wx 162/99

    Aufrechnung der Wohngeldforderungen eines Wohneigentumsverwalters gegen den

    (vgl. z.B. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 28 Rz. 131 m. w. N.; OLG Stuttgart, NJW-RR 89, 841; KG NJW-RR 96, 465 ).
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 680/00

    Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch den teilenden Eigentümer vor

    Der vom Landgericht ferner angeführte Grundsatz, die Aufrechnung mit einem alten Aufwendungserstattungsanspruch gegen neue Verbindlichkeiten sei nur zulässig, wenn der Wohnungseigentümer die Aufwendungen gerade für solche Gemeinschaftsverbindlichkeiten erbracht habe, welche die Verwaltung sonst aus dem in derselben Wirtschaftsperiode fällig gewordenen Hausgeld zu erfüllen gehabt hätte (KG NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465), könnte im vorliegenden Fall deshalb eine Einschränkung erfahren, weil die in den Jahren 1995 und 1996 eingetragenen Wohnungseigentümer auch noch im Jahre 1997 der Gemeinschaft angehört haben und sich der erstattungspflichtige Personenkreis insoweit nicht verändert hat.
  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98

    Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen

    Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG ) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88] ; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99; Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
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