Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6601
OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03 (https://dejure.org/2003,6601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2003 - 20 W 171/03 (https://dejure.org/2003,6601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 20 W 171/03 (https://dejure.org/2003,6601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe des Schonvermögens bei der Betreuervergütung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 72
  • FamRZ 2004, 836 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).

    Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10).

  • BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01

    Vergütung des Betreuers - einzusetzendes Vermögen des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Zweibrücken (BtPrax 2000, 264) und vom BayObLG (FamRZ 2002, 701) vertretenen Auffassung an, wonach die erhöhte Vermögensfreigrenze nach § 25 f BVG nicht auf die Betreuervergütung anzuwenden ist (ebenso Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F 190; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Damit wird jedoch erkennbar, dass betreuungsbedürftige Personen insgesamt dem Personenkreis gleichgestellt werden sollen, die auf Hilfe in besonderen Lebenslagen angewiesen sind (vgl. BGH NJW 2002, 366).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
  • LG Duisburg, 12.11.1992 - 2 T 243/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Die in § 25 f Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 1 a Bundesversorgungsgesetz - BVG - für die Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge dort vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge können deshalb seit Inkrafttreten des BtÄndG für die Ermittlung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung nicht mehr herangezogen werden (abweichend zum alten Recht noch LG Duisburg Rpfleger 1993, 196 und LG Osnabrück Nds. Rpflege 1994, 188).
  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00

    Sozialhilfe Betreuter - Schonvermögen - Belassung des Höchstbetrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01

    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht