Rechtsprechung
OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungspflicht nach § 316 Handelsgesetzbuch (HGB) betreffend die Jahresabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Entsprechende Anwendung des § 71 Abs. 3 GmbH - Gesetz (GmbHG) auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Befreiung von der Prüfung durch Abschlussprüfer bei Jahresabschlüssen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB für Jahresabschlüsse hinsichtlich der Geschäftsjahre vor Insolvenzeröffnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 16.06.2005 - 1 HKT 1940/05
- OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 2068
- NZI 2006, 108
- FGPrax 2005, 271
- DB 2005, 2013
- Rpfleger 2006, 85
- NZG 2006, 69
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Dresden, 22.11.1994 - 49 T 97/94
Gesamtvollstreckungsverfahren; Befreiung von der Prüfung des …
Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ). - AG München, 06.10.2004 - HRB 44551
Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ). - LG Oldenburg, 11.11.1992 - 12 T 409/91
Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ).
- OLG München, 09.01.2008 - 31 Wx 66/07
GmbH & Co. KG: Befreiung von der Prüfung durch einen Abschlussprüfer trotz …
§ 71 Abs. 3 GmbHG findet auch Anwendung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (Abgrenzung zu OLG München vom 10.8.2005 - ZIP 2005, 2068).Das Amtsgericht hat die Anwendbarkeit des § 71 Abs. 3 GmbHG im Insolvenzverfahren unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 10.8.2005 (ZIP 2005, 2068) verneint und den Antrag zurückgewiesen.
Allerdings hat der Senat mit Beschluss vom 10.8.2005 (ZIP 2005, 2068) entschieden, dass § 71 Abs. 3 GmbHG nicht entsprechend anwendbar ist auf Jahresabschlüsse, die Zeiträume vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen.
- OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des …
Soweit ersichtlich, werden in Rechtsprechung und Literatur ausschließlich diese beiden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, wobei die fast einhellige Auffassung eine Zuständigkeit der Registerabteilung des Amtsgerichts begründet sieht (…vgl. Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 64 Rn. 7;… Roth/Altmeppen, a.a.O., § 71 Rn. 36 ;… MüKo-InsO/Füchsl/Weishäupl, § 155 InsO, Rn. 21; Kind u.a., NZI 2006, 207, jeweils auch mit Nachweisen auf die Gegenauffassung;… vgl. ferner die Begründung zu § 174 des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 12/2443, S. 172; LG Oldenburg, Rpfleger 1993, 451 und LG Dresden, ZIP 1995, 233 (für das Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren); implizit auch OLG München, FGPrax 2005, 271 = GmbHR 2005, 1434). - LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
Insolvenzverfahren: Bilanzierungs- und Buchführungspflichten des …
Ab diesem Zeitpunkt treffen ihn nach § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungsführung und zwar sowohl für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch den Zeitraum davor (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 85;… Münch.Komm.-Füchsl-Weishäupl, § 155 InsO, Rn. 4;… Frankfurter Kommentar - Boochs, 3. Aufl., § 155 InsO, Rn. 19).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 74 Abs 1 GmbHG, § 273 Abs 4 AktG
Löschung einer GmbH: Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators - Judicialis
- rechtsportal.de
AktG § 273 Abs. 4; GmbHG § 74 Abs. 1
Bestellung eines Nachtragsliquidators nasch Löschung der GmbH im Handelsregister nach § 74 Abs. 1 GmbHG - Der Betrieb
Voraussetzung der Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestellung eines Nachtragsliquidators nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister nach Durchführung der Abwicklung auf Antrag des Liquidators; Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Erforschung verbliebenem Firmenvermögens auf Grund vager Anhaltspunkte; Begründung ...
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 72 HRB 6130
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2004 - 16 T 23/04
- OLG Frankfurt, 14.09.2004 - 20 W 458/04
- OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1204
- FGPrax 2005, 271
- DB 2005, 2185
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 8 W 99/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04
Vielmehr muss er ein Rechtsschutzinteresse an der Bestellung des Nachtragsliquidators geltend machen und durch substantiierte Behauptungen darlegen, dass noch verteilbares Vermögen der bereits gelöschten Gesellschaft vorhanden ist, was sodann der amtswegigen Überprüfung des Registergerichts nach § 12 FGG unterliegt (vgl. BayObLG GmbHR 1985, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 329; OLG Stuttgart GmbHR 1994, 485;… Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 141 a Rn. 16).
- OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12
Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator
Ein derartiger Fall kann nicht anders liegen, als grundsätzlich die sonstigen Fälle einer Nachtragliquidation, in denen das Vorhandensein von Vermögen der Gesellschaft konkret vorgetragen sein muss (vgl. insoweit bereits Senat, Beschluss vom 27.06.2005, Az. 20 W 458/04, zitiert nach juris Rn, 6, 7 u. 8).Selbst wenn in einem derartigen Fall bei demnach fortbestehender Prozessfähigkeit der gelöschten Gesellschaft im Hinblick auf die somit gewährleistete Prozessführung durch die Gesellschaft kein Raum für die Bestellung eines Nachtragsliquidators ist (so u.a. Senat vom 27.06.2005, a.a.O., Rn. 10, und BayObLG…, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 3Z BR 130/04, zitiert nach juris, Rn. 10), kann dies vorliegend nicht zu einer Zurückweisung des Antrages führen.
- KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06
GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer …
b) Das Landgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Bestellung der vorgeschlagenen Nachtragsliquidatorin zur Einziehung und Verteilung von Gesellschaftsforderungen des konkreten Vortrags bedarf, dass derartige Forderungen vorhanden sind (vgl. dazu OLG Frankfurt FGPrax 2005, 271 = GmbHR 2005, 1137; BayObLG GmbHR 1985, 54 = BB 1984, 446; OLG Celle OLGR 1997, 129 = GmbHR 1997, 752) und dass entsprechender Vortrag fehlt.