Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.06.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3100
OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,3100)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2005 - 31 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,3100)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2005 - 31 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,3100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflicht nach § 316 Handelsgesetzbuch (HGB) betreffend die Jahresabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Entsprechende Anwendung des § 71 Abs. 3 GmbH - Gesetz (GmbHG) auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Prüfung durch Abschlussprüfer bei Jahresabschlüssen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB für Jahresabschlüsse hinsichtlich der Geschäftsjahre vor Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2068
  • NZI 2006, 108
  • FGPrax 2005, 271
  • DB 2005, 2013
  • Rpfleger 2006, 85
  • NZG 2006, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dresden, 22.11.1994 - 49 T 97/94

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Befreiung von der Prüfung des

    Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
    Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ).
  • AG München, 06.10.2004 - HRB 44551
    Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
    Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ).
  • LG Oldenburg, 11.11.1992 - 12 T 409/91
    Auszug aus OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05
    Die hiervon abweichenden untergerichtlichen Entscheidungen beruhen entweder auf dem Rechtszustand vor dem InKraft-Treten der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 (vgl. LG Oldenburg Rpfleger 1993, 451; LG Dresden ZIP 1995, 233 , dazu EWiR 1995, 679 (Siemon) ) oder fußen allein auf reinen Praktikabilitätserwägungen, die so nicht Maßstab systematischer Rechtsanwendung sein können (vgl. AG München ZIP 2004, 2110 , dazu EWiR 2005, 261 (Paulus) ).
  • OLG München, 09.01.2008 - 31 Wx 66/07

    GmbH & Co. KG: Befreiung von der Prüfung durch einen Abschlussprüfer trotz

    § 71 Abs. 3 GmbHG findet auch Anwendung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (Abgrenzung zu OLG München vom 10.8.2005 - ZIP 2005, 2068).

    Das Amtsgericht hat die Anwendbarkeit des § 71 Abs. 3 GmbHG im Insolvenzverfahren unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 10.8.2005 (ZIP 2005, 2068) verneint und den Antrag zurückgewiesen.

    Allerdings hat der Senat mit Beschluss vom 10.8.2005 (ZIP 2005, 2068) entschieden, dass § 71 Abs. 3 GmbHG nicht entsprechend anwendbar ist auf Jahresabschlüsse, die Zeiträume vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen.

  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des

    Soweit ersichtlich, werden in Rechtsprechung und Literatur ausschließlich diese beiden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, wobei die fast einhellige Auffassung eine Zuständigkeit der Registerabteilung des Amtsgerichts begründet sieht (vgl. Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 64 Rn. 7; Roth/Altmeppen, a.a.O., § 71 Rn. 36 ; MüKo-InsO/Füchsl/Weishäupl, § 155 InsO, Rn. 21; Kind u.a., NZI 2006, 207, jeweils auch mit Nachweisen auf die Gegenauffassung; vgl. ferner die Begründung zu § 174 des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 12/2443, S. 172; LG Oldenburg, Rpfleger 1993, 451 und LG Dresden, ZIP 1995, 233 (für das Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren); implizit auch OLG München, FGPrax 2005, 271 = GmbHR 2005, 1434).
  • LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05

    Insolvenzverfahren: Bilanzierungs- und Buchführungspflichten des

    Ab diesem Zeitpunkt treffen ihn nach § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungsführung und zwar sowohl für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch den Zeitraum davor (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 85; Münch.Komm.-Füchsl-Weishäupl, § 155 InsO, Rn. 4; Frankfurter Kommentar - Boochs, 3. Aufl., § 155 InsO, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4717
OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04 (https://dejure.org/2005,4717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2005 - 20 W 458/04 (https://dejure.org/2005,4717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 20 W 458/04 (https://dejure.org/2005,4717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AktG § 273 Abs. 4; GmbHG § 74 Abs. 1
    Bestellung eines Nachtragsliquidators nasch Löschung der GmbH im Handelsregister nach § 74 Abs. 1 GmbHG

  • Der Betrieb

    Voraussetzung der Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister nach Durchführung der Abwicklung auf Antrag des Liquidators; Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Erforschung verbliebenem Firmenvermögens auf Grund vager Anhaltspunkte; Begründung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1204
  • FGPrax 2005, 271
  • DB 2005, 2185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 8 W 99/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04
    Vielmehr muss er ein Rechtsschutzinteresse an der Bestellung des Nachtragsliquidators geltend machen und durch substantiierte Behauptungen darlegen, dass noch verteilbares Vermögen der bereits gelöschten Gesellschaft vorhanden ist, was sodann der amtswegigen Überprüfung des Registergerichts nach § 12 FGG unterliegt (vgl. BayObLG GmbHR 1985, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 329; OLG Stuttgart GmbHR 1994, 485; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 141 a Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Ein derartiger Fall kann nicht anders liegen, als grundsätzlich die sonstigen Fälle einer Nachtragliquidation, in denen das Vorhandensein von Vermögen der Gesellschaft konkret vorgetragen sein muss (vgl. insoweit bereits Senat, Beschluss vom 27.06.2005, Az. 20 W 458/04, zitiert nach juris Rn, 6, 7 u. 8).

    Selbst wenn in einem derartigen Fall bei demnach fortbestehender Prozessfähigkeit der gelöschten Gesellschaft im Hinblick auf die somit gewährleistete Prozessführung durch die Gesellschaft kein Raum für die Bestellung eines Nachtragsliquidators ist (so u.a. Senat vom 27.06.2005, a.a.O., Rn. 10, und BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 3Z BR 130/04, zitiert nach juris, Rn. 10), kann dies vorliegend nicht zu einer Zurückweisung des Antrages führen.

  • KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06

    GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer

    b) Das Landgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Bestellung der vorgeschlagenen Nachtragsliquidatorin zur Einziehung und Verteilung von Gesellschaftsforderungen des konkreten Vortrags bedarf, dass derartige Forderungen vorhanden sind (vgl. dazu OLG Frankfurt FGPrax 2005, 271 = GmbHR 2005, 1137; BayObLG GmbHR 1985, 54 = BB 1984, 446; OLG Celle OLGR 1997, 129 = GmbHR 1997, 752) und dass entsprechender Vortrag fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht