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   OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05   

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https://dejure.org/2005,4538
OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05 (https://dejure.org/2005,4538)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2005 - 2 W 185/05 (https://dejure.org/2005,4538)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2005 - 2 W 185/05 (https://dejure.org/2005,4538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grund für die Entlassung eines Betreuers; Nichterfüllung seiner Berichtspflicht und Rechnungslegungspflicht trotz Aufforderungen sowie einer Fristsetzung mit Entlassungsandrohung ; Verweigerung jedweder Kooperation mit dem Vormundschaftsgericht über einen langen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung als Entlassungsgrund

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1837; ; BGB § 1840

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem Vormundschaftsgericht - Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Vormundschaftsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berichts- und Rechnungslegungspflicht nicht erfüllt - Entlassung!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 74
  • FamRZ 2006, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
    Maßstab für die Entlassungsentscheidung nach dieser Vorschrift ist stets das Wohl des Betreuten (BayObLG BtPrax 2002, 218).

    Eine Verletzung der Berichtspflicht kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Verpflichtung verstößt und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 218; FamRZ 1996, 509).

    Der Senat hat dabei auch berücksichtigt, dass gerade bei geistig schwer behinderten Volljährigen ein Betreuer aus dem engeren Familienkreis gegenüber einem Berufsbetreuer grundsätzlich vorzuziehen ist (vgl. auch BayObLG BtPrax 2002, 218).

  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99

    Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
    Doch selbst wenn man im Hinblick auf §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1807, 1811 BGB eine Fehleinschätzung des Rechtspflegers bezüglich der spekulativen Anlage unterstellen wollte (zur Anlage von Betreuten-Vermögen in Renten- und Aktienfonds vgl. Senatsentscheidung vom 03.11.1999 - 2 W 154/99, Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87), so ist das in der Folgezeit von dem Beteiligten zu 2. an den Tag gelegte, in den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung im Einzelnen aufgeführte Verhalten - namentlich sein Umgang mit den Verfahrensbeteiligten - im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen nicht hinnehmbar.
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
    Er hat zu keiner Zeit - jedenfalls nicht bis zu dem für die Tatsachenfeststellung maßgeblichen Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung (vgl. BGHZ 14, 398, 399 = NJW 1954, 1803 f.; Keidel/Kunze/Winkler/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42) - eine Übersicht über den Bestand des Vermögens des Betroffenen vorgelegt.
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01

    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
    Dann aber ist seine Entlassung nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorgesehen; die Vorschrift eröffnet dem Gericht kein Ermessen (BayObLG BtPrax 2001, 253, 254; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908b Rn. 1).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
    Eine Verletzung der Berichtspflicht kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Verpflichtung verstößt und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 218; FamRZ 1996, 509).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • LG Würzburg, 03.05.2021 - 3 T 354/21

    Entlassung des Betreuers wegen Eignungsmangels

    Aber auch Angehörige sind im Falle ihrer Ungeeignetheit als Betreuer gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB zu entlassen (OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2005 - 2 W 185/05).
  • LG Neuruppin, 17.01.2007 - 5 T 357/06

    Betreuung: Entlassung eines Betreuers wegen Verstoßes gegen die Berichts- und

    Das Wohl des Betroffenen ist regelmäßig dann gefährdet, wenn das Vormundschaftsgericht infolge des Verhaltens des Betreuers seine Aufsichts- und Kontrollfunktion (§§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 2 BGB) nicht mehr sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 74).
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