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   BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10   

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https://dejure.org/2011,3327
BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10 (https://dejure.org/2011,3327)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - V ZB 116/10 (https://dejure.org/2011,3327)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 (https://dejure.org/2011,3327)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 427 FamFG
    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der einstweiligen Anordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines außerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gestellten Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer nach § 427 Familienverfahrensgesetz (FamFG) vorläufig angeordneten Ingewahrsamnahme

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 427, FamFG § 62, FamFG § 58 Abs. 1, FamFG § 51 Abs. 3 S. 1, FamFG § 70 Abs. 4, FamFG § 52
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Italien, Niederlande, einstweilige Anordnung, Beschwerde, Ingewahrsamnahme, Rechtsschutzinteresse, Analogie

  • rewis.io

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62; FamFG § 427
    Zulässigkeit eines außerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gestellten Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer nach § 427 FamFG vorläufig angeordneten Ingewahrsamnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsweg bei einstweiliger Ingewahrsamnahme nach FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz gegen eine vorläufige Ingewahrsamnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 143
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08

    Abschiebehaft: Zulässigkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, einem Betroffenen, der es unterlassen hat, um Rechtsschutz in einem bereits anhängigen Verfahren nachzusuchen, eine weitere - hier unbefristete - Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen (vgl. KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277).

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, einem Betroffenen, der es unterlassen hat, um Rechtsschutz in einem bereits anhängigen Verfahren nachzusuchen, eine weitere - hier unbefristete - Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen (vgl. KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277).

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03

    Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Es wäre dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Verfassungsgut der Rechtssicherheit höchst abträglich, wenn noch lange nach Abschluss des Ausgangsverfahrens die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme auf den Prüfstand gestellt werden könnte, obwohl deren Klärung durch Einlegung eines Rechtsmittels zeitnah hätte herbeigeführt werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18).

  • BGH, 11.11.2010 - V ZB 123/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Danach ist zwar die Rechtsbeschwerde gegen eine im Verfahren über die Anordnung einer einstweiligen Anordnung ergangene Beschwerdeentscheidung ausgeschlossen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Zwar ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung zu stellen sind, ein Rechtschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (BVerfGE 104, 220, 234; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
    Zwar ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung zu stellen sind, ein Rechtschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (BVerfGE 104, 220, 234; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    § 62 FamFG ist auch im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011, V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, juris Rn. 6; MüKo FamFG/A. Fischer, 3. Aufl. 2018, FamFG § 62 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    § 62 Abs. 1 FamFG wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur in Hauptsacheverfahren, sondern auch bei Beschwerden gegen richterliche Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren für anwendbar gehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 -, juris, Rn. 6; Fischer, in: MüKo, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang hat sich das Gericht im Vorlagebeschluss nicht mit der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinandergesetzt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer im Eilrechtsschutzverfahren richterlich genehmigten Maßnahme mittels eines isolierten Fortsetzungsfeststellungsantrags außerhalb des für einstweilige Anordnungen vorgesehenen Beschwerdeverfahrens nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 -, juris, Rn. 5 f.; und Beschluss vom 10. Oktober 2012 - XII ZB 660/11 -, juris, Rn. 15; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 62 Rn. 6; Göbel, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 62 Rn. 5; Kretz, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 7. Aufl. 2023, § 62 FamFG, Rn. 4).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Das gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 70 Abs. 4 FamFG klar zum Ausdruck gebracht hat, dass einstweilige Anordnungen keiner rechtlichen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterworfen sein sollen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 7).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    aa) Zwar ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung zu stellen sind, ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (siehe nur BVerfGE 104, 220, 234; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, juris Rn. 8 mwN).

    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrags losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen; besteht eine solche Möglichkeit, kann von dem Betroffenen erwartet werden, dass er diese wahrnimmt (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, juris aaO).

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

    Das gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 70 Abs. 4 FamFG klar zum Ausdruck gebracht hat, dass einstweilige Anordnungen keiner rechtlichen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterworfen sein sollen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Die Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG ist im Beschwerdeverfahren zu klären (im Anschluss an BGH Beschluss vom 20. Januar 2011, V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 6).

    Aus dieser Regelung folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im Beschwerdeverfahren und damit in dem bereits anhängigen Verfahren zu klären ist (vgl. BGH Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 - FGPrax 2011, 143 Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21

    Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren

    Ausgehend von diesem eindeutigen Gesetzeswortlaut entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus der Regelung des § 62 FamFG folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nicht unabhängig von einem Beschwerdeverfahren zu klären ist und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht insoweit nicht zur Verfügung steht(vgl. etwa BGH FGPrax 2011, 143; NJW-RR 2012, 1350 und InfAuslR 2016, 56 - jeweils von der Beschwerde in Bezug genommen - InfAuslR 2016, 240; NJW-RR 2019, 450; NVwZ 2019, 1694; Beschluss vom 22.08.2019, V ZB 179/17; Beschluss vom 26.01.2021, XIII ZB 68/19; OLG Düsseldorf NZG 2018, 755; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2019, 2 UF 124/19, alle zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 5. Aufl., § 62 Rz. 11; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 62 Rz. 7; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 62 FamFG Rz. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 3;Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 5; Münchener Kommentar/Fischer, FamFG, 3. Aufl., § 62 Rz. 11;Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 6; Jox/Fröschle/Bartels, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl., § 62 FamFG Rz. 4; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 62 FamFG Rz. 3; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Kap. 14 Rz. 215).

    Um einen dieserart beschriebenen wirkungsvollen Rechtsschutz gegen eine gerichtliche Entscheidung bei prozessualer Überholung (vgl. BGH FGPrax 2011, 143 unter Hinweis auf BVerfGE 104, 220 und m. w. N.) geht es hier aber gerade nicht.

  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 11 UF 113/15

    Einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Familiensache: Rechtsmittel gegen die

    Die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens nach § 52 FamFG setzt voraus, dass sich die Hauptsache noch nicht erledigt hat; die Frage der Rechtswidrigkeit der angeordneten Maßnahme ist in Fäller der fehlenden Fortwirkung gemäß § 62 FamFG im Beschwerdeverfahren zu prüfen (BGH FGPrax 2011, 143).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10

    Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der

    Diesen Antrag kann er, allerdings nur gleichzeitig mit dem Aufhebungsantrag und damit innerhalb der Beschwerdefrist, auch dann stellen, wenn die Haftanordnung durch das Beschwerdegericht aufgehoben wird (Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, AuAS 2011, 8 Rn. 12 f. und vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 Rn. 6, z. Veröff. best.).

    Seinen Feststellungsantrag verfolgt der Antragsteller nicht in einem eigenständigen Hauptsacheverfahren, was auch nicht zulässig wäre (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 Rn. 5, 8, z. Veröff. best.).

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Dies ist auch verfassungsrechtlich (Art. 19 Abs. 4 GG) unbedenklich, weil es dem Betroffenen zumutbar ist, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Rahmen einer - allerdings fristgerecht einzureichenden - Beschwerde überprüfen zu lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 8 zu der Unzulässigkeit eines isolierten Feststellungsantrags an das Amtsgericht nach Erledigung eines Verfahrens gemäß § 427 FamFG).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 108/16

    Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

  • BGH, 31.03.2011 - V ZA 3/11

    Die Rechtsbeschwerde ist für Anträge nach § 62 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 180/15

    Anordnung von Abschiebungshaft; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • BGH, 20.04.2015 - V ZB 21/15

    Beschwerde gegen die Anordnung der Abschiebungshaft

  • LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12

    Betreuung: Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträgliche Feststellung der

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 46/18

    Zulässigkeit der mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/18

    Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache vor Einlegung der

  • LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/187

    Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache (hier: Aufhebung

  • LG München I, 07.01.2013 - 13 T 24974/12

    Ablehnende Entscheidung über ein Auf- oder Wideraufnahmeersuchen bereits vor

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