Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.07.2011 - I-15 W 183/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7400
OLG Hamm, 08.07.2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung einer nach § 24 WEG erforderlichen Unterschrift eines Miteigentümers durch einen solchen als Mitglied des Verwaltungsbeirats; Änderung der Eigenschaft einer Unterschrift eines Miteigentümers durch die Beifügung des Zusatzes "Beirat" zur Unterschrift

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Unterzeichnung der Niederschrift über Eigentümerversammlung durch einen auch als Beiratsmitglied bestellten Miteigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 6; WEG § 29

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Beirat": Unterschrift als Miteigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Unterschrift als Verwaltungsbeirat ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Funktionsbezeichnung bei Protokollunterschrift nicht entscheidend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Funktionsbezeichnung bei Protokollunterschrift nicht entscheidend

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Protokoll Eigentümerversammlung: Beirat darf als Eigentümer unterschreiben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Beirat erforderliche Unterschriften unter dem Protokoll einer Eigentümerversammlung leisten? (IMR 2011, 421)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 241
  • FGPrax 2012, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11
    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    Weil das Grundbuchverfahren formalisiert ist und eine Überprüfung des Protokollinhalts als Privaturkunde nicht stattfindet, vielmehr allein die beglaubigten Unterschriften der bezeichneten Personen Gewähr für die Richtigkeit des protokollierten Inhalts sind (vgl. OLG Hamm FGPrax 2012, 11), kann von dieser Notwendigkeit nicht abgesehen werden.

    bb) Teilweise wird vertreten, dass eine fehlerhafte oder fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift unschädlich ist (OLG Hamm Rpfleger 2013, 512/513; FGPrax 2012, 11; a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174).

    Nach überwiegender und von ihm geteilter Meinung nicht erforderlich ist der Nachweis, dass die in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG bezeichneten Personen in der Versammlung anwesend waren und die dort vorgesehenen Funktionen in der Eigentümergemeinschaft haben (Demharter § 29 Rn. 10; Timme/Knop WEG 2. Aufl. § 26 Rn. 202; Bärmann/Merle WEG 12. Aufl. § 24 Rn. 128; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 26 Rn. 135; Demharter ZWE 2012, 75/77; ders. Rpfleger 2010, 499; Heggen RNotZ 2010, 455; a. A. OLG Hamm Rpfleger 2013, 512; FGPrax 2012, 11: Nachweis über die Bestellung des Beirats erforderlich).

  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 15 W 311/12

    Anforderungen an den Nachweis der Zustimmung des Verwaltungsbeirats zur

    Lässt sich jedoch feststellen, dass das Protokoll von dem Versammlungsvorsitzenden, einem Beirat und einem Miteigentümer unterschrieben worden ist, so ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 08.07.2011 - 15 W 183/11 = NZM 2012, 241) eine Zuordnung, wer in welcher Eigenschaft unterschrieben hat, entbehrlich.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4714
OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11 (https://dejure.org/2011,4714)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2011 - 34 Wx 356/11 (https://dejure.org/2011,4714)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2011 - 34 Wx 356/11 (https://dejure.org/2011,4714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1. Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung.2. Nicht kapitalisiert im Titel ausgewiesene Zinsen können im Rahmen der Zwangshypothek nicht als fester Betrag ins Grundbuch eingetragen werden.

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 866, 867
    Keine Eintragung kapitalisierter Zinsen als fester Betrag bei Zwangshypothek

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Verfügung des Grundbuchamts; Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Zulässigkeit der Eintragung von nicht kapitalisierten Zinsen i.R.d. Eintragung einer Zwangshypothek

  • notar-drkotz.de

    Grundbuch - Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer Zwangshypothek

  • rechtsportal.de

    GBO § 18; ZPO § 866; ZPO § 867
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Verfügung des Grundbuchamts; Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Zulässigkeit der Eintragung von nicht kapitalisierten Zinsen im Rahmen der Eintragung einer Zwangshypothek

  • ibr-online

    Zinsbeträge gehören nicht ins Grundbuch!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 11
  • Rpfleger 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 17.03.1982 - 2 W 1/82
    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    22 Nach Ansicht von Hellmig (Rpfleger 1982, 301 unter Hinweis auf KGJ 50, 149/155) sei es schon unzulässig, dass der Gläubiger das Wesen und die Eigenschaft der aufgrund eines Urteils einzutragenden Nebenforderung einseitig ändere, nämlich diese durch seinen Antrag auf Eintragung eines festen Betrags für die Zinsen zur Hauptforderung mache.

    23 Ebenso hat das OLG Schleswig (Rpfleger 1982, 301) die Eintragung einer gesonderten Sicherungshypothek für - kapitalisierte Zinsen - abgelehnt, da das Grundbuch nur über das Zinsrecht als ganzes, nicht aber über einzelne Zinsbeträge Auskunft zu geben bestimmt sei.

  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 15 Wx 291/08

    Sicherungshypothek; Zinsnebenforderung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Dies sei nur dann anders, wenn die Zinsen schon als Kapitalbetrag der Hauptforderung zugeschlagen worden seien und insofern schon ein Titel, der auf einen solchen Betrag laute, bestünde (OLG Köln vom 13.12.2010, 2 Wx 199/10 nach juris; OLG Hamm Rpfleger 2009, 447; Hügel/Wilsch Zwangssicherungshypothek Rn. 77; Münzberg in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 866 Rn. 6; HK-ZPO/Kindl 2. Aufl. § 866 Rn. 5; Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 866 Rn. 5).
  • BGH, 18.03.2009 - IX ZR 188/08

    Erhöhung des Streitwerts durch Zinsforderungen

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Vielmehr liegt nur dann keine Nebenforderung vor, wenn die Zinsen kapitalisierter Teil eines einheitlichen Gesamtanspruchs sind (BGH vom 18.3.2009, IX ZR 188/08 bei juris).
  • BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines Zinsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Zuzugeben ist der Beteiligten, dass Zinsen aus der Hauptforderung nicht schon dann Hauptsache sind, wenn sie kapitalisiert geltend gemacht werden (BGH vom 25.11.2004, III ZR 325/03 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Ob eine auch nach Reform des Verfahrensrechts durch das FamRG anfechtbare grundbuchrechtliche Zwischenverfügung vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt der Verfügung; ohne Bedeutung ist, ob das Grundbuchamt seine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet hat oder als solche verstehen will (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 105; BayObLG NJW-RR 1998, 737 f.; Demharter GBO 27. Aufl. § 71 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Aufgrund des Publizitätsprinzips sollen keine Eintragungen vorgenommen werden, die zur Unübersichtlichkeit des Grundbuchs führen (siehe nur OLG Hamm FGPrax 1997, 59 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 132/97

    Anfechtbarkeit einer Verfügung des Grundbuchamts, die Ausführungen zur Rechtslage

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Ob eine auch nach Reform des Verfahrensrechts durch das FamRG anfechtbare grundbuchrechtliche Zwischenverfügung vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt der Verfügung; ohne Bedeutung ist, ob das Grundbuchamt seine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet hat oder als solche verstehen will (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 105; BayObLG NJW-RR 1998, 737 f.; Demharter GBO 27. Aufl. § 71 Rn. 19).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 199/10

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Errechnung des Mindestbetrages einer

    Auszug aus OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
    Dies sei nur dann anders, wenn die Zinsen schon als Kapitalbetrag der Hauptforderung zugeschlagen worden seien und insofern schon ein Titel, der auf einen solchen Betrag laute, bestünde (OLG Köln vom 13.12.2010, 2 Wx 199/10 nach juris; OLG Hamm Rpfleger 2009, 447; Hügel/Wilsch Zwangssicherungshypothek Rn. 77; Münzberg in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 866 Rn. 6; HK-ZPO/Kindl 2. Aufl. § 866 Rn. 5; Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 866 Rn. 5).
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Nach dieser Auffassung ist es nicht zulässig, als Nebenforderung titulierte Zinsen kapitalisiert als Hauptforderung bzw. unter Hinzurechnung zu der Hauptforderung einzutragen (vgl. OLG Schleswig, JurBüro 1982, 913; OLG München, FGPrax 2012, 11; Rpfleger 2016, 556, 557 f.; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126, 2127; KG, FGPrax 2017, 99, 100; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu § 1113 Rn. 54; Stein/Jonas/Bartels, ZPO, 23. Aufl., § 866 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Bittmann, ZPO, 4. Aufl., § 866 Rn. 13; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl., § 866 Rn. 5; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl., § 866 Rn. 4; HK-ZPO/Kindl, 8. Aufl., § 866 Rn. 5; BeckOK ZPO/Riedel [1.7.2021], § 866 Rn. 8; Schuschke/Göbel in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 866 ZPO Rn. 6; Stöber/Keller, ZVG, 22. Aufl., Einleitung Rn. 321; Schumacher, JurBüro 1950, 33; Hellmig, Rpfleger 1982, 301; Löscher, JurBüro 1982, 1792, 1798; Hintzen, ZIP 1991, 474, 478 f.; ders., Rpfleger 2009, 448; Böhringer, ZfIR 2018, 373, 374; siehe auch schon KG, KGJ 50 [1919], 149, 155).

    Hieraus folgt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Zinsen, die als Nebenforderung, d.h. in Abhängigkeit von einer Hauptforderung unter Angabe des Zinssatzes und des Zinsbeginns, tituliert sind, selbst als Hauptforderung, d.h. als Betrag der Hypothek einzutragen (zutreffend OLG Schleswig, JurBüro 1982, 913; OLG München, FGPrax 2012, 11; Rpfleger 2016, 556; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126, 2127; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 54; Stöber/Keller, ZVG, 22. Aufl., Einleitung Rn. 320 f.; Hellmig, Rpfleger 1982, 301; Hintzen, Rpfleger 2009, 448).

    Es widerspräche dem im Grundbuchverfahren zu beachtenden Prinzip der Klarheit und Übersichtlichkeit, wenn Zinsen abweichend vom Titel in kapitalisierter Form als Teil der Hauptforderung eingetragen werden könnten, weil dann aus der Eintragung nicht mehr ersichtlich wäre, ob der Betrag der Hypothek allein eine Hauptforderung (das Hypothekenkapital) ausweist oder ob er auch Zinsen beinhaltet (zutreffend OLG München, FGPrax 2012, 11, 12).

    (b) Könnten jedoch als Nebenforderung titulierte Zinsen bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek als Teil des Kapitals eingetragen werden, fielen sie ab diesem Zeitpunkt bei der Zwangsversteigerung stets in die Rangklasse 4. Der Gläubiger könnte folglich eine Rangverbesserung hinsichtlich der als Nebenforderung titulierten Zinsen allein dadurch bewirken, dass er sie bei seinem Eintragungsantrag kapitalisiert und der Hauptforderung hinzurechnet (vgl. OLG München, FGPrax 2012, 11, 12; Rpfleger 2016, 556, 557; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126 f.; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 54; Hintzen, ZIP 1991, 474, 479; ders., Rpfleger 2009, 448).

  • OLG München, 26.01.2012 - 34 Wx 433/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Zwischenverfügung bei einer Grundbuchamtstätigkeit

    Deshalb sind auch, wie bisher, Zwischenverfügungen des Grundbuchamts nach § 18 GBO anfechtbar (vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 71 Rn. 1) Ob eine Zwischenverfügung vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt der Verfügung; ohne Bedeutung ist, ob das Grundbuchamt seine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet hat oder als solche verstehen will (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 105; BayObLG NJW-RR 1998, 737 f.; Demharter § 71 Rn. 19; siehe auch Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 356/11 bei juris).

    Auswirkungen hätte dies vor allem bei der Zwangsversteigerung (siehe § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG hinsichtlich wiederkehrender Leistungen; so zutreffend Hintzen Rpfleger 2009, 448; siehe ferner Senat vom 30.9.2011 34 Wx 356/11, bei juris).

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Nach nicht unumstrittener, aber vom Senat geteilter Meinung ist das Grundbuchamt trotz entsprechenden Gläubigerantrags nicht befugt, als Nebenforderung titulierte Zinsen in einer von der Titulierung abweichenden Form als kapitalisierten Betrag in die Hauptsache eingerechnet einzutragen (Senat vom 26.1.2012, 34 Wx 433/11 = ZfIR 2012, 204; und vom 30.9.2011, 34 Wx 356/11 = FGPrax 2012, 11; OLG Schleswig Rpfleger 1982, 301; OLG Hamm Rpfleger 2009, 447 mit Anm. Hintzen; OLG Köln vom 13.12.2010, 2 Wx 199/10, juris; OLG Nürnberg Rpfleger 2014, 585; Hügel/Wilsch ZwSi Rn. 86; Staudinger/Wolfsteiner BGB Neubearb.
  • OLG Nürnberg, 10.04.2014 - 15 W 665/14

    Grundbuchbeschwerde gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für

    Allerdings vertritt das OLG München die Ansicht, dass nicht kapitalisiert im Titel ausgewiesene Zinsen im Rahmen der Zwangshypothek nicht als fester Betrag ins Grundbuch eingetragen werden können (OLG München Rpfleger 2012, 138).

    Der Rang von Zinsen könne nicht ins Belieben des Gläubigers gestellt sein, wenn er selbst - soweit überhaupt zulässig - die Zinsen schon als Hauptforderung im Hauptsacheverfahren geltend hätte machen können (OLG München Rpfleger 2012, 138).

  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 15 W 4/13

    Eines Antrags des Finanzamts auf Eintragung einer Sicherungshypothek

    Das OLG München hat zwar in einer früheren Entscheidung (FGPrax 2012, 11, 12) die Eintragungsfähigkeit eines kapitalisierten Zinsbetrages als Nebenforderung verneint.
  • OLG Köln, 02.01.2012 - 2 Wx 240/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Die Rechtsbeschwerde ist indes nur dann nach § 78 Abs. 2 GBO zuzulassen, wenn die im Raum stehende Rechtsfrage auch entscheidungserheblich ist (vgl. OLG München, Beschluß vom 30. September 2011 - 34 Wx 356/11 -, Rdn. 34, juris).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    Die ergangene Zwischenverfügung kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil sie ausschließlich solche Mittel zur Beseitigung des angenommenen Eintragungshindernisses bezeichnet, die offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beigebracht werden können (vgl. Senat vom 7.11.2018, 34 Wx 395/17, juris; vom 30.9.2011, 34 Wx 356/11 = Rpfleger 2012, 138; …
  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

    Zwangsvollstreckung: Anforderungen an den Vollstreckungstitel bei Eintragung

    Ergänzend - auch zur Gegenansicht - verweist der Senat auf seinen zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom selben Tage (34 Wx 356/11).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

    a) Die ergangene Zwischenverfügung kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil sie ausschließlich solche Mittel zur Beseitigung des angenommenen Eintragungshindernisses bezeichnet, die offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beigebracht werden können (vgl. Senat vom 7.11.2018, 34 Wx 395/17, juris; vom 30.9.2011, 34 Wx 356/11 = Rpfleger 2012, 138; …
  • OLG München, 09.06.2015 - 34 Wx 157/15

    Ausweisung aller GbR-Gesellschafter als Gläubigerin bei Eintragung einer

    Nach der zitierten Entscheidung des Senats ist dies nicht zulässig (siehe ergänzend auch Senat vom 30.9.2011, 34 Wx 356/11 = Rpfleger 2012, 138; ferner OLG Nürnberg vom 10.4.2014, 15 W 665/14, juris).
  • OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21

    Grundbuch: Eintragung von Zinsen und Säumniszuschlägen im Rahmen einer

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 3 Wx 250/18

    Eintragung von Zwangssicherungshypothek wegen Verzugszinsen?

  • OLG Celle, 13.03.2018 - 18 W 11/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Meinungsäußerung des Grundbuchamts

  • KG, 14.03.2017 - 1 W 135/17

    Eintragung einer Zwangshypothek: Bestimmtheitsgrundsatz bei Beantragung der

  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Wx 38/20

    Pflegerecht als nicht beständige Reallast iSd § 54 Abs. 2 Preußisches Gesetz vom

  • KG, 07.06.2012 - 1 W 94/12

    Verfahrenskostenhilfe im Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

  • OLG Naumburg, 14.03.2023 - 12 Wx 9/23

    Zwangssicherungshypothek: Grundbucheintragung der Säumniszuschläge eines

  • OLG Jena, 26.05.2016 - 3 W 171/16

    Antrag einer Vollstreckungsbehörde auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek:

  • OLG Celle, 19.08.2019 - 18 W 52/19

    Abgrenzung anfechtbare Zwischenverfügung von nicht anfechtbarer

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