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   OLG Karlsruhe, 05.04.1979 - 5 UF 171/78   

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OLG Karlsruhe, 05.04.1979 - 5 UF 171/78 (https://dejure.org/1979,1486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.1979 - 5 UF 171/78 (https://dejure.org/1979,1486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 1979 - 5 UF 171/78 (https://dejure.org/1979,1486)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Titulierung einer Unterhaltsforderung; Unterhaltstitel; Klageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93, § 258, § 794 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1464 (Ls.)
  • MDR 1979, 677
  • FamRZ 1979, 630
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual

    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1982 - 3 WF 208/82

    Unterhaltsschuldner; Unterhaltsgläubiger; Titulierung; Vollstreckungsurkunde;

    a) Für eine Unterhaltsklage besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt zwar freiwillig und regelmäßig zahlt, jedoch der Aufforderung des Unterhaltsberechtigten, den Unterhalt auf einem billigeren und kostengünstigeren Weg (z.B. durch Errichtung einer gebührenfreien vollstreckbaren Urkunde des Jugendamtes, §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 50 JWG) titulieren zu lassen, nicht nachgekommen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, und fast allgemeine Meinung, vgl. u.a. OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 30, 39 ff, jeweils mwN).

    b) Es ist streitig, ob der Unterhaltspflichtige dann, wenn er der Aufforderung des Unterhaltsberechtigten, den Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde titulieren zu lassen, nicht nachkommt, zur Klage Veranlassung gegeben hat (verneinend OLG Hamburg FamRZ 1981, 583; OLG Koblenz FamRZ 1978, 826; LG Flensburg FamRZ 1974, 541; Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 93 Rdn. 16; Baumbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 93 Anm. 5 Stichwort "Schuldrechtliche Klage«; bejahend OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630; OLG Schleswig SchlHA 1979, 51; OLG Bamberg FamRZ 1979, 537 [Ls]; LG Dortmund FamRZ 1968, 328; AmtsG Freiburg FamRZ 1978, 437; Göppinger/Wax, aaO Rdn. 3126; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 93 Anm. 3a; Schneider in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 93 Anm. II 4a; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 93 Rdn. A II c 3; Winter, NJW 1978, 706).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.1980 - 9 WF 22/80
    Im Gegensatz zu der Meinung des Erstrichters ist ein Anspruch des Klägers auf Titulierung auch der freiwillig erbrachten Unterhaltsleistungen nach § 258 ZPO schon im Interesse der Schaffung klarer Verhältnisse und der vereinfachten Anpassung der Unterhaltsrente an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse nach § 641l ZPO zu bejahen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. April 1980 - 9 WF 14/80 - n.v.; OLG Karlsruhe MDR 1979, 677; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 258 Anm. II; Hensen, NJW 1966, 920).

    Vorliegend hat der Beklagte indessen dadurch zur Klage Anlaß gegeben, daß er der Aufforderung des Klägers, an der kostenfreien Titulierung seiner Unterhaltsverpflichtung bei dem Jugendamt gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 JWG mitzuwirken, nicht nachgekommen ist; der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (MDR 1979, 677) an.

  • OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 18 UF 161/79

    Änderung eines Bemessungsfaktors; Berücksichtigung im voraus; Erreichen der

    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Titulierung ihrer Unterhaltsforderung auch insoweit, als der Beklagte seine Unterhaltsverpflichtung regelmäßig erfüllt hat (h.M.; vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW 1979, 1464 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 14.11.1980 - 11 WF 2582/80

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Unterhaltsverzicht für die Vergangenheit;

    Daß der Antragsteller den verlangten Unterhalt freiwillig regelmäßig bezahlt, steht dem Antragsbegehren in dem vorliegenden Falle nicht entgegen: Schon im Interesse der Schaffung klarer Verhältnisse und der Möglichkeit einer Vereinfachten Anpassung der Unterhaltsrente an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse nach § 641 ZPO ist in der Regel ein Anspruch auf Titulierung auch in den Fällen der freiwilligen regelmäßigen Unterhaltszahlung geboten (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1979, 677; OLG Saarbrücken DAVorm 1980, 795; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1980 - 16 UF 131/79
    Das gilt entsprechend für die Errichtung einer Urkunde gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, durch die ein Unterhaltsprozeß vermieden werden soll (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630).
  • OLG Koblenz, 28.02.1986 - 15 WF 970/85
    Ebenso gibt derjenige Unterhaltsschuldner Anlaß zu der Klage, der den Unterhalt zwar regelmä- ßig zahlt, aber sich weigert, an der Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde iSv § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bzw. §§ 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 50 JWG mitzuwirken (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 mwN; OLG Frankfurt NJW 1982, 946 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1985 - 18 WF 33/85
    Der Unterhaltsgläubiger hat deshalb die Verfahrenskosten zu tragen, wenn er, ohne den Schuldner aufgefordert zu haben, ihm außergerichtlich einen solchen Unterhaltstitel zu verschaffen, diesen gleich klageweise auf Unterhalt in Anspruch nimmt, und der Schuldner den Anspruch sofort anerkennt (Senatsurteil vom 30. Dezember 1982 - 18 UF 58/82 - n.v.; Senatsbeschluß FamRZ 1984, 584; vgl. auch OLG Karlsruhe [5. ZS] FamRZ 1979, 630).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83

    Aufnahme des Kindes; Haushalt

    Die von dem Kläger genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 16. Juli 1980 (DAVorm 1980, 746), die der Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 5. April 1979 (FamRZ 1979, 630) entspricht, steht dem gewonnenen Ergebnis nicht entgegen, denn beide Entscheidungen haben die Unterhaltsklage eines ehelichen Kindes zum Gegenstand, und somit einen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • OLG Frankfurt, 01.07.1980 - 5 WF 108/80

    Titulierung der Unterhaltsansprüche; Unterhaltsberechtigte; Schutzwürdiges

    Nach heute herrschender Auffassung (OLG Karlsruhe NJW 1979, 1464 mwN), die sich vor allem auf den Wortlaut des § 258 ZPO stützt, und der sich auch die Frankfurter Senate für Familiensachen angeschlossen haben, hat ein Unterhaltsberechtigter immer ein schutzwürdiges Interesse an der Titulierung seiner Ansprüche in voller Höhe.
  • OLG Hamburg, 07.01.1981 - 2 WF 135/80
  • OLG Frankfurt, 28.04.1980 - 5 WF 40/80
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