Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 84, 280
  • NJW 1982, 1999
  • MDR 1982, 835
  • FamRZ 1982, 898



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Wird zitiert von ... (125)  

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99  

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Insofern gilt für Unterhaltsrückstände, die allein Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind, nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (Senatsurteil BGHZ 84, 280, 281).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05  

    Immobilienanlagen - Aufklärungspflichten der Bank bei Immobilienkauf

    Ein Recht ist nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwirkt, wenn der Berechtigte es über längere Zeit nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und auch einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen wird (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 43, 289, 292; 84, 280, 281; 105, 290, 298).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02  

    Immobilienanlagen - Anwendbarkeit des HWiG auf Gesellschaftsbeitritt

    Die Verwirkung setzt voraus, daß der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (Sen.Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 392/01, WM 2004, 1518, 1520; BGHZ 25, 47, 51 f.; 84, 280, 281).
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