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BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80 |
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Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Scheidung - Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Trennung - Bemessung des Anspruchs auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1870
- MDR 1982, 738
- FamRZ 1982, 576
Wird zitiert von ... (95) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80
Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sind die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung und nicht diejenigen im Zeitpunkt der Trennung der Eheleute maßgebend (im Anschluß an das Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
Da es - wie dargelegt - auf die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung ankommt, sind mithin regelmäßig die Einkommensverhältnisse in diesem Zeitpunkt maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80).
Sie lassen auch in der unterhaltsrechtlichen Beurteilung der hier vorliegenden Verhältnisse keinen Rechtsfehler erkennen und halten sich bei der Bemessung des Ergänzungsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB im Rahmen der Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in den Urteilen vom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80) und vom 20. Januar 1982 (IVb ZR 650/80, beide zur Veröffentlichung bestimmt) aufgestellt hat.
- OLG Düsseldorf, 30.06.1981 - 6 UF 255/80
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Soweit demgegenüber geltend gemacht wird, von ehelichen Lebensverhältnissen könne aus tatsächlichen Gründen seit der Trennung der Eheleute grundsätzlich nicht mehr gesprochen werden, weil in einem Zeitraum, in dem sie nicht mehr zusammenlebten, keine ehelichen Lebensverhältnisse mehr bestünden (vgl. OLG Düsseldorf, 6. Familiensenat, FamRZ 1981, 887; in der Kommentarliteratur teilweise differenzierend: Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG 1978 § 1578 Anm. 4;… Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 1578 Rdn. 2;… Palandt/Diederichsen, BGB 40. Aufl., § 1578 Anm. 2) beruht dies auf einem zu engen Verständnis des Begriffes "eheliche Lebensverhältnisse".Das Oberlandesgericht Düsseldorf (…aaO) meint hierzu zwar, dem Gesetzgeber sei in diesem Zusammenhang möglicherweise eine sprachliche Ungenauigkeit unterlaufen, wenn er für die Bewertung der ehelichen Lebensverhältnisse einerseits an den Zeitpunkt der Scheidung anknüpfe und andererseits auf eine gemeinsame Leistung der Eheleute abstelle; von einer gemeinsamen Leistung der Ehegatten könne nach deren Trennung nicht mehr gesprochen werden (FamRZ 1981, 887, 889).
Zu demselben Ergebnis gelangt im übrigen für die zuletzt genannten Fälle auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, das seine Meinung mit der Erwägung begründet, Entwicklungen der wirtschaftlichen Situation des Unterhaltspflichtigen, die mit Sicherheit oder erheblicher Wahrscheinlichkeit bei der Trennung schon erwartet werden konnten und in diesem Sinne vorprogrammiert gewesen seien, müßten mit zu dem bei der Trennung erreichten wirtschaftlichen Status gerechnet werden; soweit es hiernach angemessen sei, daß der unterhaltsbedürftige Ehegatte an Einkommensverbesserungen des anderen zwischen Trennung und Scheidung teilhabe, wirke sich dies auch für die Zeit nach der Scheidung aus (FamRZ 1981, 887, 890).
- BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt).Der - nacheheliche - Aufstockungsunterhalt des § 1573 Abs. 2 BGB ist an den in § 1578 BGB zum Maßstab für die Bestimmung des vollen Unterhalts gemachten ehelichen Lebensverhältnissen auszurichten (Senatsurteil vom 10. Dezember 1980, FamRZ 1981, 241).
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Sie lassen auch in der unterhaltsrechtlichen Beurteilung der hier vorliegenden Verhältnisse keinen Rechtsfehler erkennen und halten sich bei der Bemessung des Ergänzungsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB im Rahmen der Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in den Urteilen vom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80) und vom 20. Januar 1982 (IVb ZR 650/80, beide zur Veröffentlichung bestimmt) aufgestellt hat. - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Folge auch eintreten könnte, wenn ein getrenntlebender Ehegatte zwar einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber seinem inzwischen in außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen lebenden Ehegatten hat, ihn aber nicht geltend macht oder aus besonderen Gründen nicht durchsetzen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - NJW 1980, 2349, 2350), braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80
Grenzen des Trennungsunterhalts
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
In einem Fall etwa, in dem die Trennung der Parteien über eine längere ("geraume") Zeit hinaus (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 544/80 = FamRZ 1981, 439, 440; vom 10. Juni 1981 - IVb ZR 591/80) zu einem nachhaltigen, nicht nur vorübergehenden Absinken ihres vor der Trennung erreichten Lebensstandards führt, ohne daß sie begründete Aussicht haben, den früheren Lebenszuschnitt wieder zu erlangen, dürfte die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Trennung - und nicht nach den Umständen im Zeitpunkt der Scheidung - Bedenken auslösen. - OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 UF 10/80
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Das Berufungsgericht hat (in dem in FamRZ 1980, 687 veröffentlichten Berufungsurteil) einen Anspruch der Ehefrau auf ergänzenden Unterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB verneint, weil die Ehefrau ihren - nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Parteien bemessenen (§ 1578 BGB) - angemessenen Unterhalt durch die Einkünfte aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit decken könne. - BGH, 10.06.1981 - IVb ZR 591/80
Anspruch auf angemessenen Unterhalt nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen - …
- BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83
Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts
Diese Rechtsfrage betrifft keinen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (BGH Urteil vom 26. März 1982 - V ZR 149/81 = NJW 1982, 1535 und Urteil vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 = NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80] jew. m.w.Nachw.). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
Der Bundesgerichtshof und die ihm folgende Rechtsprechung verstehen hierunter die Verhältnisse, die für den Lebenszuschnitt in der Ehe und damit für den ehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung bestimmend gewesen sind (vgl. BGH, FamRZ 1982, S. 575 ;… FamRZ 1999, S. 367 ; stRspr). - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Maßgebend sollen deshalb regelmäßig die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung sein, es sei denn, das Einkommen eines Ehegatten hat während des Getrenntlebens bis zur Scheidung eine unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung genommen (vgl. BGH, FamRZ 1982, S. 576 ).
- BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Allerdings hat der Senat in ständiger Rechtsprechung betont, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch grundsätzlich die ehelichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (etwa Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576, 577).Von der Maßgeblichkeit des Scheidungszeitpunktes für die Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen hat der Senat dabei Ausnahmen nach zwei Richtungen zugelassen: Zum einen muß eine dauerhafte Verbesserung der Einkommensverhältnisse, die nach der Trennung der Ehegatten, aber noch vor der Rechtskraft der Scheidung eintritt, für die Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse unberücksichtigt bleiben, wenn sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruht (Senatsurteil vom 31. März 1982 aaO 578) oder trennungsbedingt ist (etwa BGHZ 89, 108, 112 und Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440).
- BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
aa) Zwar hat der Senat in ständiger Rechtsprechung betont, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch die ehelichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (etwa Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576, 577). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die für die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) maßgebenden Einkommensverhältnisse der Ehegatten seit deren Trennung eine unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung genommen haben (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576 = NJW 1982, 1870), trägt im Unterhaltsprozeß der Ehegatte, der daraus Rechte herleitet. - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Im einzelnen kann auf das Senatsurteil vom 31. März 1982 (IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576) verwiesen werden, in dem sich der Senat mit den Ausführungen in dem vorliegenden Berufungsurteil bereits auseinandergesetzt hat.Allerdings hat der Senat entschieden, daß Veränderungen in den Einkommensverhältnissen, die auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung seit der Trennung der Eheleute beruhen, nicht geeignet sind, die ehelichen Lebensverhältnisse zu bestimmen und damit die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu beeinflussen (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 a.a.O. S. 578 und IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576).
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Stets ist jedoch erforderlich, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht, über den gesondert entschieden werden könnte (BGH Urteile vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 19/79 = VersR 1980, 264 und vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80
Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten
Dabei bestimmt sich das Maß ihres Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Parteien {§ 1578 Abs. 1 BGB} im Zeitpunkt der Scheidung {Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 -FamRZ 1982, 576, 577 m.w.N.).Bei dieser Sachlage bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Frage, ob die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien überhaupt während der Dauer ihres Zusammenlebens bis zu der Trennung in irgendeiner Weise durch die Aussicht auf einen - demnächstigen - Erwerb eines Pflichtteils am Nachlass des Vaters des Ehemannes geprägt worden sind, und ob sich der Anfall des Pflichtteils zu einem Zeitpunkt nach der Trennung der Parteien etwa als außergewöhnliches, in die Vermögensdispositionen der Ehegatten nicht einbezogenes Ereignis darstellte, welches nicht als Maßstab für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse nach § 1578 BGB gewertet werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 -1982, 576, 578).
- OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S. des § 1567 Abs. 2 BGB; …
Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554;… Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird. - BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86
Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91
Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher …
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
- BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …
- BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91
Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …
- BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick …
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Frankfurt, 16.09.1985 - 5 UF 268/84
Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte aus einer angefallenen Erbschaft ; …
- KG, 13.08.1987 - 16 UF 2781/87
Unterhalt; Berücksichtigung; Vergütung; Überstunden; Vorjahr
- OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14
Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit …
- OLG Frankfurt, 31.10.1983 - 1 UF 203/81
- BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80
Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung …
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
- BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89
Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus
- BGH, 04.10.1990 - IX ZR 270/89
Ersatzaussonderung des Zessionars im Konkurs des Zedenten
- OLG Hamm, 07.03.1990 - 5 UF 438/89
Voraussetzungen und Umfang für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch; Bestimmung …
- OLG Jena, 18.11.2005 - 1 WF 436/05
Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines …
- OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 2 UF 35/95
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die berufliche Verbesserung eines …
- BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85
Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85
Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen …
- OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 10 UF 166/03
Streit über die Höhe eines Trennungsgeldanspruchs; Berufung auf grobe …
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Angemessenheit …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05
Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 232/92
Betriebsgewerkschaftsleitung - Demokratische Wahl
- OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
Zur Frage der Einbeziehung einer Beförderung des Ehegatten nach der Scheidung in …
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92
Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung
- BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92
Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Hamm, 02.10.1987 - 5 UF 121/87
- BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 673/80
Anspruch auf Unterhalt - Umfang einer Grundrente als ein für Unterhaltszwecke …
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher …
- OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
- BGH, 23.12.1987 - IVb ZR 108/86
Trennungsunterhalt bei vorübergehender Einkunftslosigkeit des …
- BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87
Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf …
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 15/82
Auswirkungen einer zwischen Trennung und Scheidung der Eheleute erstmals …
- BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse
- AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
- OLG München, 29.06.1989 - 16 UF 854/89
- OLG Hamm, 06.08.1997 - 5 UF 299/95
Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen als Einkünfte im …
- LG Braunschweig, 12.06.2001 - 8 T 605/01
Eintragung von Wohnungsrecht und Reallasten mit Löschungserleichterungsvermerken
- OLG Bamberg, 10.10.1996 - 2 UF 46/96
Umfang der eheprägenden Einkünfte - Auswärtiger Dienst
- OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08
Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht …
- BGH, 24.10.1988 - II ZR 68/88
Überweisung von Geldern aus einer Beteiligung einer stillen Gesellschaft auf ein …
- LAG Nürnberg, 03.07.1990 - 1 Ta 57/90
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
- BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 138/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
- OLG Hamm, 05.02.1996 - 6 UF 459/93
Mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit bei Alkohol- und …
- OLG Köln, 07.12.1994 - 26 UF 141/94
Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse
- OLG Karlsruhe, 14.05.1987 - 16 UF 69/86
- OLG Düsseldorf, 16.05.1986 - 3 UF 155/85
Angemessenheit ; Krankenvorsorge; Lebensbedarf
- BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81
Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine …
- OLG Hamburg, 28.04.1983 - 16 UF 2/83
Verluste aus Vermietung; Verlustzuweisungen; Beteiligung an DS-Fonds; …
- OLG Celle, 15.10.1991 - 18 UF 51/97
Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens; Wohnwert des "Eigenbewohnten Hauses" …
- OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84
Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen …
- BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
- OLG München, 04.03.1992 - 12 UF 941/90
Unbilligkeit der zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme für Ehegattenunterhalt
- BGH, 06.02.1991 - XII ZB 140/89
Versäumung der Rechtsmittelfrist in einer Verbundsache - Irrtum über den Ablauf …
- OLG Koblenz, 26.06.1989 - 13 UF 1117/88
Leichtfertigkeit des Unterhaltsberechtigten
- OLG Hamm, 01.04.1987 - 5 UF 370/86
- OLG Stuttgart, 03.02.1984 - 15 UF 208/83
Ansprucheiner geschiedenen Ehefrau sowie ihrer Kinder auf rückständigen und …
- OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 UF 10/80
- KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang …
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 20/94
Übergang der bei den Bezirksgerichten anhängigen Gerichtsverfahren auf die im GVG …
- BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
- OLG Hamm, 13.06.1986 - 10 UF 26/86
- OLG Nürnberg, 06.11.1984 - 11 UF 1056/84
Streit um sogenannten nachehelichen Aufstockungsunterhalt; Berücksichtigung mit …
- OLG Karlsruhe, 25.06.1984 - 9 W 12/84
Beschwerde gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung eines …
- BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 69/82
Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einer Scheidung von östereichischen …
- OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 60/97
Bemessung des nachehelichen Unterhalts
- BGH, 26.01.1993 - VI ZB 34/92
Formale Anforderungen an die Berufungsschrift - Erfordernis der Feststellbarkeit …
- BGH, 05.10.1987 - II ZB 63/87
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in …
- BGH, 07.03.1984 - IVb ZR 63/82
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Einkommensverhältnisse der Eheleute im …
- OLG Celle, 06.09.1983 - 18 UF 35/83
Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Rahmen der erbrechtlichen …
- OLG Koblenz, 10.01.1983 - 13 UF 834/82
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
- OLG Düsseldorf, 20.07.1988 - 5 UF 221/87
- OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 5 UF 83/87
- OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83
- OLG München, 21.10.1982 - 26 UF 726/81
- OLG Stuttgart, 17.09.1982 - 15 UF 199/81
Unterhaltsansprüche bei einer Halbtagsbeschäftigung aus Gründen des …
- OLG Düsseldorf, 03.02.1983 - 6 U 164/82
Rechtsprechung
BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs einer Ehefrau auf ergänzenden Unterhalt - Wirkungen des Umzugs eines Unterhaltspflichtigen auf die Höhe seiner Unterhaltspflicht - Inhalt der Bestimmung der Lebensverhältnisse bei erwerbstätigen Ehegatten - Inhalt der Kriterien zur ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhalt - Nachträgliche Veränderung - Eheliche Lebensverhältnisse - Trennung der Eheleute - Fahrkostenwegfall - Abzug - Eintritt von Veränderungen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1578
Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2063
- MDR 1982, 831
- FamRZ 1982, 575
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Demgemäß hat der Senat - nach Erlaß des angefochtenen Urteils - mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch wie schon im früheren Recht die ehelichen Lebensverhältnisse und damit regelmäßig die Einkünfte der Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (vgl. dazu im einzelnen das am gleichen Tage verkündete Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. Dezember 1982 - IVb ZR 639/80 - FamRZ 1982, 254; s. auch Urteil vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 - FamRZ 1981, 140, 141) kann eine Ehe von drei Jahren Dauer an im Regelfall nicht mehr als kurz im Sinne des § 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden. - BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Unterschiede im Einkommen der Ehegatten führen dabei nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse (Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241 = NJW 1981, 753), denn es ist davon auszugehen, daß die von beiden voll erwerbstätigen Ehegatten erzielten Einkünfte ihnen gleichmäßig zugute kommen, soweit nicht jedem für erhöhte berufsbedingte Aufwendungen ein Anteil seines Einkommens vorab allein zugerechnet wird. - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
In einer Ehe, in der beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, werden die Lebensverhältnisse regelmäßig von den Einkommen beider Ehegatten bestimmt (Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - FamRZ 1980, 876, 877). - BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 639/80
Begriff der Ehe von kurzer Dauer
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. Dezember 1982 - IVb ZR 639/80 - FamRZ 1982, 254; s. auch Urteil vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 - FamRZ 1981, 140, 141) kann eine Ehe von drei Jahren Dauer an im Regelfall nicht mehr als kurz im Sinne des § 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden.
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Auch nacheheliche Veränderungen im Ausgabenbereich sind dann bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen, wenn dies auch bei fortbestehender Ehe zu erwarten war, wie etwa der umzugsbedingte Wegfall von Fahrtkosten (Senatsurteil vom 31. März 1982 - IV b ZR 652/80 - FamRZ 1982, 575, 576).Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die von beiden erwerbstätigen Ehegatten erzielten Einkünfte ihnen gleichmäßig zugutekommen, soweit nicht jedem für erhöhte berufsbedingte Aufwendungen ein Anteil seines Einkommens vorab allein zugerechnet wird (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IV b ZR 652/80 - FamRZ 1982, 575 f. und vom 10. Dezember 1980 - IV b ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241).
- OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10
Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen: …
Dabei hat, gemessen am verfügbaren Einkommen, sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch ein übermäßiger Aufwand außer Ansatz zu bleiben (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1982, 575).Veränderungen im Ausgabenbereich durch frei gewordene Mittel sind daher in gleicher Weise zu berücksichtigen, wenn dies auch bei fortbestehender Ehe zu erwarten war, wie beispielsweise der umzugsbedingte Wegfall von Fahrtkosten oder der Wegfall von Unterhaltspflichten (BGH, FamRZ 2012, 281; 1982, 575).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Wie der Senat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden hat, prägen vielmehr Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, die für die Unterhaltsbemessung maßgebenden ehelichen Lebensverhältnisse, soweit sie nicht auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 und 661/80 - FamRZ 1982, 575 und 576 sowie vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892, 893).
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Allerdings hat der Senat entschieden, daß Veränderungen in den Einkommensverhältnissen, die auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung seit der Trennung der Eheleute beruhen, nicht geeignet sind, die ehelichen Lebensverhältnisse zu bestimmen und damit die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu beeinflussen (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 a.a.O. S. 578 und IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576). - OLG Rostock, 04.09.2014 - 11 UF 294/13
Stufenantrag auf nachehelichen Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über die …
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Veränderungen auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung der Einkommensverhältnisse seit der Trennung beruhen (BGH, NJW 2001, 3260; NJW 1984, 1685; NJW 1982, 2063). - BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
Zu demselben Ergebnis führt der in der Senatsrechtsprechung hervorgetretene Gesichtspunkt, dass Veränderungen im Einkommen der Ehegatten während der Trennung die ehelichen Lebensverhältnisse dann nicht mehr beeinflussen, wenn sie auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (vgl. Senatsurt. NJW 1982, 1870 = FamRZ 1982, 576 und NJW 1982, 2063 = FamRZ 1982, 575 (576)). - BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84
Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten
Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, daß sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 und 661/80 - FamRZ 1982, 575 und 576, sowie vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892, 893). - OLG Schleswig, 24.01.2003 - 10 UF 209/01
"Karrieresprung" nach Trennung der Eheleute
Dieser Grundsatz gilt jedoch nach der Rechtsprechung des BGH bei beruflichen Entwicklungen, insbesondere bei Veränderungen der Einkommensverhältnisse, nur in soweit, als die Veränderungen nicht auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblichen abweichenden Entwicklung der Einkommensverhältnisse seit der Trennung beruhen (BGH NJW 1982, 2063 ; 1984, 1685). - BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …
Soweit diese Einkommenssteigerungen darauf zurückzuführen sein sollten, daß der Kläger Anfang der 80er Jahre freigestellter Betriebsrat geworden ist, könnten sie bei der Außergewöhnlichkeit und Unvorhersehbarkeit dieses beruflichen Werdeganges nicht in vollem Umfang bei der Erfassung der ehelichen Lebensverhältnisse berücksichtigt werden (vgl. insoweit Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 und IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 575 und 576). - BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80
Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung …
Nach der Rechtsprechung des Senats sind jedoch bei der Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich alle Tatsachen zu berücksichtigen, die bis zur Auflösung der Ehe (§ 1564 Satz 2 BGB) die Einkommensverhältnisse der Ehegatten beeinflußt haben; regelmäßig sind daher die Einkünfte beider Eheleute im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 -FamRZ 1980, 770 = NJW 1980, 2083; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8, April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80 - FamRZ 1982, 360, 361 und vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 15/82
Auswirkungen einer zwischen Trennung und Scheidung der Eheleute erstmals …
- OLG Karlsruhe, 14.05.1987 - 16 UF 69/86
- OLG Frankfurt, 16.09.1985 - 5 UF 268/84
Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte aus einer angefallenen Erbschaft ; …
- BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 732/80
Abänderungsklage auf Aufhebung der Unterhaltsverpflichtungen eines Ehemannes …
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 743/80
Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf …
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 341/81
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auf Grund einer krankheitsbedingten …
- OLG München, 21.10.1982 - 26 UF 726/81