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OLG Zweibrücken, 11.11.1987 - 2 UF 105/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsverpflichteter; Abänderung; Unterhaltstitel; Zeitraum; Parteien; Getrennte Verfahren
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 420
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.1987 - 2 UF 105/87
Der Senat hat für den Fall, daß ein Unterhaltspflichtiger und ein Unterhaltsberechtigter die Abänderung desselben Unterhaltstitels für denselben Zeitraum mit Klage und Widerklage begehren, bereits bei früherer Gelegenheit ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, der einen ganz oder teilweise stattzugeben, wenn nicht zugleich die andere in vollem Umfange abgewiesen wird (Urteil vom 10. November 1980 - FamRZ 1981, 483); diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1987, 151 = Ez- FamR ZPO § 301 Nr. 4 = BGHF 5, 624) inzwischen bestätigt.Ob es in einem solchen Falle in dem Berufungsverfahren zulässig wäre, das noch in der ersten Instanz schwebende (zweite) Verfahren an sich zu ziehen (vgl. für den Fall des unzulässigen Teilurteils innerhalb ein und desselben Verfahrens BGH FamRZ 1987, 151 = EzFamR ZPO § 301 Nr. 4 = BGHF 5, 624), kann offen bleiben, da eine derartige Handhabung vorliegend jedenfalls deshalb nicht sachdienlich wäre, weil der Sachverhalt bisher nicht hinreichend aufgeklärt ist.
- OLG Zweibrücken, 10.11.1980 - 2 UF 64/80
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.1987 - 2 UF 105/87
Der Senat hat für den Fall, daß ein Unterhaltspflichtiger und ein Unterhaltsberechtigter die Abänderung desselben Unterhaltstitels für denselben Zeitraum mit Klage und Widerklage begehren, bereits bei früherer Gelegenheit ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, der einen ganz oder teilweise stattzugeben, wenn nicht zugleich die andere in vollem Umfange abgewiesen wird (Urteil vom 10. November 1980 - FamRZ 1981, 483); diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1987, 151 = Ez- FamR ZPO § 301 Nr. 4 = BGHF 5, 624) inzwischen bestätigt.
- OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06
Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage
Gegenläufige Abänderungsklagen gegen den gleichen Unterhaltstitel haben denselben Streitgegenstand mit der Folge, dass die später erhobene Klage nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig ist (BGHZ 136, 374, 377 = FamRZ 1998, 99, 100 = NJW 1998, 161, 162; BGH FamRZ 1997, 488; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 420, 421; OLG Düsseldorf [1. Familiensenat] FamRZ 1994, 1535, 1536;… Zöller-Vollkommer aaO., Rn. 30, 37 und 40 mwN.).