Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.10.1991 - 15 UF 385/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4284
OLG Stuttgart, 30.10.1991 - 15 UF 385/91 (https://dejure.org/1991,4284)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.1991 - 15 UF 385/91 (https://dejure.org/1991,4284)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 15 UF 385/91 (https://dejure.org/1991,4284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Verweigerte Zustimmung; Schadensersatz; Allgemeine Zivilsachen; Familiensachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 23 b Abs. 1; ZPO § 606

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1447
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung

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  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen

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  • OLG Bremen, 03.12.2004 - 4 UF 67/04

    Zur Frage der Verpflichtung noch zusammenlebender Ehegatten, an der gemeinsamen

    Das Familiengericht, auf dessen mangelnde Zuständigkeit (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1447) die Berufung nicht gestützt werden kann (§ 513 II ZPO), hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der gemeinsamen Steuerveranlagung aus § 1353 BGB besteht (vgl. dazu Engels, in Schröder/Bergschneider, Familienvermögensrecht, Rn. 9.42 ff.; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 591 f.), angenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.1992 - 10 WF 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6399
OLG Hamm, 28.02.1992 - 10 WF 9/92 (https://dejure.org/1992,6399)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.1992 - 10 WF 9/92 (https://dejure.org/1992,6399)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 10 WF 9/92 (https://dejure.org/1992,6399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 14/03

    Sorgerechtsverfahren um die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ;

    - FamRZ 1992, 1447, OLG Zweibrücken, FamRZ 1985, 1068;; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. § 121 Rz. 47 a.E:, z.T. abweichend Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl. § 121 Rz. 4 ff, 11 m.w.N.), dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen der Grundsatz der Amtsermittlung gilt (§ 12 FGG), die Vorschrift des § 121 11, 2.
  • OLG Saarbrücken, 13.12.1996 - 6 WF 132/96

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem isolierten Verfahren auf Regelung der

    Soweit die Antragstellerin in der Beschwerde darauf abhebt, daß sie als "juristischer Laie" nicht in der Lage gewesen sei, den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge beim Gericht selbst einzureichen, ihr sei auch nicht bekannt gewesen, daß es überhaupt eines Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge als Prozeßvoraussetzung für eine Ehelichkeitsanfechtungsklage bedürfe, ihr auch nicht einmal bekannt gewesen sei, welches Gerichts für einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge örtlich zuständig sei, geschweige denn die instanzielle Zuständigkeit des Familiengerichts, rechtfertigt dies angesichts insoweit bestehender Informationssmöglichkeiten (Rechtsantragstelle/Beratungshilfegesetz) keine andere Entscheidung (OLG Köln, Beschluß vom 8. Februar 1996 - 14 WS 15/96 - DRsp-ROM Nr. 1996/2336 = EzFamR aktuell 1996, 158; OLG Hamburg, FamRZ 1989, 525 ; OLG Hamm, FamRZ 1992, 1447 ; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 , Rz. 11).
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