Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltspflichtiger Elternteil; Umzug nach Westdeutschland; Höheres Einkommen; Unterhaltsbemessung; Westdeutscher Mindeststandard; Finanzieller Mehraufwand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 968
- FamRZ 1992, 1467
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …
Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14). - OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
Ablehnung der gesamten Kammer als befangen
Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).