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   OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91   

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https://dejure.org/1992,5032
OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91 (https://dejure.org/1992,5032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.1992 - 1 UF 184/91 (https://dejure.org/1992,5032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 1992 - 1 UF 184/91 (https://dejure.org/1992,5032)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflichtiger Elternteil; Umzug nach Westdeutschland; Höheres Einkommen; Unterhaltsbemessung; Westdeutscher Mindeststandard; Finanzieller Mehraufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 968
  • FamRZ 1992, 1467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).
  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03

    Ablehnung der gesamten Kammer als befangen

    Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).
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