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   BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97   

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https://dejure.org/1997,3743
BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97 (https://dejure.org/1997,3743)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1Z BR 33/97 (https://dejure.org/1997,3743)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1Z BR 33/97 (https://dejure.org/1997,3743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Einsetzung als Alleinerbin; Erforschung des Erblasserwillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2075; FGG § 27 Abs. 1
    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen - Einsetzung zum Alleinerben bei Verfügung zugunsten mehrerer - Bedingung und Beweggrund - Aufnahme bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1242
  • Rpfleger 1997, 436
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Diese Auslegung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176 und 1996, 165, 170), ist nicht zu beanstanden.

    Dabei ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB ); es ist unter Einbeziehung aller Umstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, zu klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLG FamRZ 1983, 1226, 1228 und BayObLGZ 1996, 165, 170 m.w.N.).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Dabei ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB ); es ist unter Einbeziehung aller Umstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, zu klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLG FamRZ 1983, 1226, 1228 und BayObLGZ 1996, 165, 170 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Dabei ist von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von der voraussichtlichen Zusammensetzung seines Nachlasses hatte (BayObLG FamRZ 1995, 246, 248; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 904, 905).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Diese Auslegung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176 und 1996, 165, 170), ist nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Dabei ist von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von der voraussichtlichen Zusammensetzung seines Nachlasses hatte (BayObLG FamRZ 1995, 246, 248; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 904, 905).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    (1) Hat der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einer Person Grundvermögen zugewandt, das den wesentlichen Teil seines Nachlasses bildet, so spricht dies nach allgemeiner Meinung für eine Einsetzung des so Bedachten zum Alleinerben (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728, 731 und 1993, 854, 855; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. § 2087 Rn. 6, Leipold JZ 1996, 287, 291).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Ob dies der Fall ist, ist gegebenenfalls durch Auslegung festzustellen (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1983, 1226, 1228 sowie BayObLGZ 1993, 248, 251 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    (1) Hat der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einer Person Grundvermögen zugewandt, das den wesentlichen Teil seines Nachlasses bildet, so spricht dies nach allgemeiner Meinung für eine Einsetzung des so Bedachten zum Alleinerben (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728, 731 und 1993, 854, 855; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. § 2087 Rn. 6, Leipold JZ 1996, 287, 291).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat das Testament selbst auslegen (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 87 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 48 und 59).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Darüber hinaus wird ihm mit dem gesamten Barvermögen und der Hälfte der Eigentumswohnung der weit überwiegende Teil des Nachlasses zugewandt (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1242f.).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    So können nicht festgestellte, sich aber aus dem Akteninhalt unzweideutig ergebende Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht herangezogen werden (BayObLGZ 1984, 178/180; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) sowie Tatsachen, bei denen in der Beschwerdeentscheidung nicht gerechtfertigt ist, warum sie trotz Aktenwidrigkeit der Entscheidung zugrundegelegt worden sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 436; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 23; Jansen aaO § 27 Rn. 43; Keidel/Kahl aaO § 27 Rn. 44).
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

    Eine Feststellung ist aktenwidrig, wenn sich aus den Akten ein bestimmter Sachverhalt zweifelsfrei ergibt, das Gericht jedoch ohne Begründung von einem abweichenden Sachverhalt ausgeht; in einem solchen Fall entfällt die Bindung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , 5 561 Abs. 2 ZPO ) des Rechtsbeschwerdegerichts an die in der Entscheidung des Tatsachengerichts getroffene Feststellung (BayObLG FamRZ 1997, 1242 ; Jansen Rn. 43, Keidel/Kahl Rn. 44 jeweils zu § 27).
  • LG Rostock, 31.07.2003 - 2 T 54/02

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Erbscheins; Erbeinsetzung unter der Auflage

    Die Rechtsprechung geht einhellig davon aus, dass die Beauflagung mit der Pflege eine Bedingung sein kann, wie sie von § 2075 BGB geregelt ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 729; BayObLG FamRZ 1993, 1494; BayObLG FamRZ 1997, 1242).
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