Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.09.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.1997 - 7 UF 523/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3681
OLG Hamm, 03.06.1997 - 7 UF 523/96 (https://dejure.org/1997,3681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.1997 - 7 UF 523/96 (https://dejure.org/1997,3681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 7 UF 523/96 (https://dejure.org/1997,3681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Aufstockungsanspruchs durch Aufnahme einer auf Dauer angelegten intimen Beziehung zu einem Dritten; Einseitiges schweres Fehlverhalten durch Aufnahme eines nachhaltigen und auf Dauer angelegten intimen Verhältnisses zu einem Dritten; Distanzierung von den ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361 § 1579 Nr. 6
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.1997 - 7 UF 523/96
    Dadurch distanziert er sich von den ehelichen Bindungen, so daß die Inanspruchnahme des Pflichtigen auf Unterhalt in der Regel unzumutbar erscheint (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt FamRZ 1989, 487/489).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.1997 - 7 UF 523/96
    Auch in solchen Fällen ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten dann anzunehmen, wenn der Berechtigte schon während der Ehe ein nachhaltiges und auf Dauer angelegte intimes Verhältnis zu einem Dritten aufnimmt und gegen den Willen des Verpflichteten fortführt (vgl. BGH FamRZ 1989, 1279/1280).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2009 - 10 UF 166/03

    Trennungsunterhalt: Herabsetzung wegen der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen

    Jedenfalls stellen sie für sich genommen keine Umstände dar, die die Einseitigkeit des festgestellten schwerwiegenden Fehlverhaltens der Klägerin entfallen lassen könnten (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, NJW 1981, 1214/1215 und NJW 1986, 722/723; OLG Hamm, FamRZ 1997, 1484).
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren,

    Ein für die Anwendbarkeit von § 1579 Nr. 7 BGB sprechendes Fehlverhalten kann zwar grundsätzlich auch in einer außerehelichen Beziehung liegen (OLG Hamm, Urteil vom 03.06.1997 - 7 UF 523/96, FamRZ 1997, 1484).
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Die negative Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB, bei der Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht im Vordergrund stehen (vgl. MünchKomm-BGB/Maurer 5. Aufl. § 1579 Rn. 44 und 47; OLG Hamm 3. Juni 1997 - 7 UF 523/96 - FamRZ 1997, 1484) , gewährleistet gerade die Verfassungsmäßigkeit des verschuldensunabhängigen Unterhaltsrechts (vgl. BVerfG 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/77 ua. - NJW 1981, 1771; BGH 16. April 2008 - XII ZR 7/05 - Rn. 27, NJW 2008, 2779; vgl. auch BVerfG 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 für die Härtefallklausel im Versorgungsausgleich in § 1587c BGB) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 154/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4184
OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 154/95 (https://dejure.org/1996,4184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.1996 - 18 U 154/95 (https://dejure.org/1996,4184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 1996 - 18 U 154/95 (https://dejure.org/1996,4184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19
    Belehrungs- und Hinweispflichten des Notars bei Beurkundung eines Unterhaltsverzichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 6 O 482/94
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 154/95

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 656
  • FamRZ 1997, 1484 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 154/95
    Zum Zeitpunkt der Beurkundung der gegenseitigen Verzichtserklärung - am 3. März 1987 - existierten bereits zwei höchstrichterliche Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof es dem Unterhaltspflichtigen aus den genannten Gründen versagt hatte, sich auf den Verzicht des geschiedenen Ehegatten zu berufen (vgl. Urteile vom 24.04.1985 - NJW 1985, 1835, 1836; vom 15.10.1986 - FamRZ 1987, Heft 1, S. 46, 47).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00

    Ausgleich für unbenannte Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei

    (... ) 5. Familienrecht - Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt (OLG Köln, Urteil vom 30. B. 2001 -7 U 21/01 - mitgeteilt von Notar Dr. Frank Schürmann, Köln) BGB §§ 242; 1569 ff. BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 Der Notar muss im Rahmen seiner Belehrungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG bei Beurkundung eines gegenseitigen nachehelichen Unterhaltsverzichts zukünftiger Eheleute darauf hinweisen, dass der Verzicht möglicherweise im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder nicht eingreift, der beabsichtigte Erfolg also nicht zweifelsfrei erreicht werden kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf DNotZ 1997, 656 ).

    Auf der Grundlage dieser Rspr. hat das OLG Düsseldorf ( DNotZ 1997, 656 ) in einem vergleichbaren Fall eine Pflichtverletzung bejaht und entschieden, dass der Notar im Rahmen seiner Belehrungspflicht gem. § 17 Abs. 1 BeurkG bei Beurkundung eines gegenseitigen nachehelichen Unterhaltsverzichts zukünftiger Eheleute darauf hinweisen muss, dass der Verzicht möglicherweise im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder nicht eingreift, der beabsichtigte Erfolg also nicht zweifelsfrei erreicht werden kann.

  • OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 21/01

    Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    Der Senat folgt, was die Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich der begrenzten Wirkung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder betrifft, der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DNotZ 1997, 656).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht