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   BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98   

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BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98 (https://dejure.org/1998,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1998 - 3Z BR 104/98 (https://dejure.org/1998,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 3Z BR 104/98 (https://dejure.org/1998,3478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung einer angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines Berufsbetreuung des Betreuers und dem Vorhandensein eines entsprechenden Vermögens beim Betreuten; Angemessenheit der Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers; Zeitpunkt für die Annahme ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Mittellosigkeit - hier Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 1
    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1618
  • BayObLGZ 1998, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 47/49).

    Zu vergüten ist die Zeit, die der Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt hat (BayObLGZ 1996, 47/49).

    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1997, 213/215; 1996, 47/50).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1997, 213/215; 1996, 47/50).

    Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen nach Lage des Einzelfalls, ohne an Beweisanträge gebunden zu sein (BayObLGZ 1997, 213/216; 1979, 232/237).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, der Einwand, der Betreuer habe seine Tätigkeit oberflächlich, nachlässig und mangelhaft geführt, könne im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG NJW 1988, 1919).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    a) Ist - wie jeweils hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    a) Ist - wie jeweils hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    a) Ist - wie jeweils hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Das Landgericht hat sich hierbei im Rahmen des im zustehenden Ermessens gehalten (vgl. BayObLGZ 1997, 44 = FamRZ 1997, 700 ).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Für die Frage, ob der Betreute Vermögen hat, kommt es zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz an (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG NJW-RR 1998, 436 ).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Da beide Betreuer sehr spezifizierte Zeitangaben zu ihren jeweiligen Tätigkeiten gemacht haben, waren einer hiervon abweichende Schätzung durch den Tatrichter enge Grenzen gesetzt (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 49; Zimmermann FamRZ 1998, 521/527 f.).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    (4) Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, der Einwand, der Betreuer habe seine Tätigkeit oberflächlich, nachlässig und mangelhaft geführt, könne im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG NJW 1988, 1919).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
    Für die Frage, ob der Betreute Vermögen hat, kommt es zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz an (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG NJW-RR 1998, 436 ).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96

    Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

  • BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83

    Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern;

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).

    Zutreffend hat das Landgericht nicht allein auf das Vergleichseinkommen abgestellt, sondern auch weitere Umstände (vgl. OLG Karlsruhe NJWE-FER 1998, 2 '02), nämlich die Verringerung des Vermögens bis zum Zeitpunkt seiner Entscheidung berücksichtigt (zur Entscheidungserheblichkeit des Vermögenstandes zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. BayObLGZ 1998, 157; BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG FGPrax 1997, 224 ; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251 ).

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Insoweit zutreffend führt das Nachlassgericht aus, dass ein Erblasser, der lediglich einen bestimmten Organisationstypus benennt, regelmäßig derjenigen Organisation etwas zuwenden will, der er sich durch Mitgliedschaft verbunden fühlt, deren Ziele, Repräsentanten und Mitglieder er wegen dieser Zugehörigkeit kennt und von der er deshalb annehmen kann, dass sie das Zugewendete in dem von ihm gewünschten Sinn verwenden wird (BayObLG, Beschluss vom 10.07.1998 - 3Z BR 104/98 = BayObLGZ, 160).

    Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die Überlegungen, die das Bayerische Oberste Landesgericht hierzu in der vom Nachlassgericht zitierten Entscheidung (BayObLG, Beschluss vom 10.07.1998 - 3Z BR 104/98 = BayObLGZ, 160) anstellt, auf den hiesigen Fall übertragbar sind.

  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zu Recht von dem vom Beteiligten zu 1 angegebenen Zeitaufwand für seine Tätigkeit ausgegangen und hat diese Angaben lediglich mit Hilfe der vorgelegten Handakten des Pflegers auf ihre Plausibilität hin überprüft (BayObLG, FamRZ 1998, 1618).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 20 W 312/01

    Betreuervergütung: Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, wenn die

    Hat aber ­ wie im vorliegenden Falle ­ der Betreuer die ihm vom Vormundschaftsgericht bewilligte Vergütung bereits aus dem Vermögen des Betroffenen entnommen, so ist für die Beurteilung der Mittellosigkeit auf diesen Zeitpunkt der Entnahme abzustellen ( vgl. BayObLG BtPrax 1998, 233 und Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836a Rn. 6 ).War der Betroffene zu diesem Zeitpunkt nicht mittellos, so ist eine etwaige spätere Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse für den Vergütungsanspruch ohne Belang.
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die hierfür gegebene Begründung des Landgerichts stimmt im Kern mit derjenigen der erst später bekannt gewordenen, in der Sache gleichlautenden Entscheidung des BayObLG vom 10.07.1998 (FamRZ 1998, 1618) überein, der sich auch der Senat anschließt.
  • LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers für eine

    (BayObLG, FamRZ 1998, 1618 = BtPrax 1998, 233; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.2.2002 - 20 W 312/01, m. w. N.).
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    Bei der Feststellung der aufgewendeten Stundenzahl steht dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen zu (BayObLG, FamRZ 1998, 1618; BayObLG, FamRZ 1996, 1166 und 1169; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1533 [OLG Zweibrücken 21.06.2000 - 3 W 78/00 ]).
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