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   OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99   

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https://dejure.org/1999,1710
OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 1999 - 3 W 52/99 (https://dejure.org/1999,1710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß der weiteren Beschwerde im Verfahren über Betreuervergütung, Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2125
  • MDR 1999, 807
  • FamRZ 1999, 1167
  • Rpfleger 1999, 394
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Zwar wäre nach bisher geltendem Recht ungeachtet der Beschränkung aus §§ 1835 Abs. 4, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a. F. i. V. m. 16 Abs. 2 ZSEG insoweit die (einfache) weitere Beschwerde zulässig gewesen, als das Rechtsmittel die Haftung der Staatskasse dem Grunde nach in Abrede stellt (vgl. dazu BGH FamRZ 1996, 1545; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluß vom 2. März 1999 - 3 W 20/99).
  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Dabei gelten die gleichen Grundsätze, wie in allen sonstigen Fällen, in denen der Gesetzgeber die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung durch dasjenige Gericht abhängig gemacht hat, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2755; BayObLGZ 1980, 286; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG 14. Aufl. vor §§ 19-30 Rdn. 29, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.10.1993 - 16 Wx 180/93

    Statthaftigkeit weiterer Beschwerden in Freiwillige-Gerichtsbarkeit-Gesetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Es ist deshalb entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1) ausgeschlossen, die Zulassungsentscheidung nachzuholen (vgl. BGH aaO; OLG Köln FamRZ 1995, 104; Keidel/Schmidt aaO Rdn. 30, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auch eine Anfechtung der Nichtzulassung kommt nicht in Betracht (BayObLGZ 1980 aaO und JurBüro 1989, 1135, 1137; KG DNotZ 1972, 563; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795; Keidel/Schmidt aaO, für das Verfahren nach § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO auch Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluß vom 27. November 1998 - 3 W 262/98, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Dabei gelten die gleichen Grundsätze, wie in allen sonstigen Fällen, in denen der Gesetzgeber die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung durch dasjenige Gericht abhängig gemacht hat, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2755; BayObLGZ 1980, 286; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG 14. Aufl. vor §§ 19-30 Rdn. 29, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 12/00

    Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung

    Wenngleich der zur Entscheidung stehende Sachverhalt, nämlich die Frage der Vergütung der Betreuertätigkeit in Zeitraum 1997 - 1998, sich nach den bisherigen Vorschriften zur Betreuervergütung beurteilt, da die Neuregelungen erst ab 1.1.1999 in Kraft sind und nicht auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewandt werden können ( vgl. z.B Beschluß des Senats vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; BayObLG FamRZ 99, 1167; Zimmermann FamRZ 99, 630) , ist auf laufende Betreuungsverfahren ab 1.1.1999 das formelle Recht in der neuen Fassung anzuwenden.

    Denn die Änderungen im Rechtsmittelsystem, die die Neufassung vorsieht, gelten wegen Fehlens einer Übergangsvorschrift bereits dann, wenn der Vergütungsantrag bereits vor dem 1.1.1999 eingereicht, die angefochtene Entscheidung indes erst - wie hier - nach dem 1.1.1999 ergangen ist ( ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 27.10.1999 - 16 Wx 157/99 - Beschluß vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167 ).

    Da die Neufassung der Verfahrensvorschriften ein Rechtsmittel gegen diese Nichtzulassung nicht vorsieht ( § 56 g Abs. 5 FGG ), kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung nicht in Betracht (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167, 1168 ).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99

    Vorlage zum BGH zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des

    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung

    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

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