Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.11.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96   

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https://dejure.org/1998,3453
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 (https://dejure.org/1998,3453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 24
  • FamRZ 1999, 92
  • VBlBW 1998, 234 (Ls.)
  • DVBl 1999, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Diese zwingende Einbürgerungsvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ist Ausdruck der wirtschaftlichen Integration des Einzubürgernden in die deutschen Lebensverhältnisse (Bestätigung des Urteils des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).

    Insoweit ist der Behörde auch eine Ermessenseinbürgerung von vornherein versagt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70).

    Ob neben § 9 Abs. 1 RuStAG auch eine Einbürgerung nach § 8 RuStAG möglich ist und erfolgen kann, hängt davon ab, welche der Voraussetzungen einer Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG nicht erfüllt sind (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 18.8.1981, a.a.O.; so etwa, wenn die Frage der Doppelstaatsangehörigkeit sich stellt).

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    In der Rechtsprechung zu § 77 BSHG ist geklärt, daß das Wohngeld, bei dem es sich um einen Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum handelt, dem auf der Bedarfsseite bei der Berechnung der Sozialhilfe der einzusetzende Betrag für die volle Miete der Wohnung gegenübersteht, eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1974, BVerwGE 45, 157).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 7 und vom 16.5.1983, NJW 1984, 70).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, daß Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht zu dem nach § 77 BSHG zu berücksichtigenden Einkommen, das mit der Sozialhilfe zweckidentisch ist, zu rechnen ist, sondern ausnahmslos als "Einkünfte in Geld" zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts vor einem Bezug von Sozialhilfe einzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.2.1972, BVerwGE 39, 314, vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6 und Beschluß vom 11.10.1985, FEVS 35, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs, die sich früher am notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 BSHG orientierte, der wiederum durch die Regelsätze nach § 22 BSHG konkretisiert wurde (vgl. Senatsurteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 -, juris Rn 28 ff. - zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG), richtet sich seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 01.01.2005 an bei erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Zu letzteren gehört auch der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1999, InfAuslR 1999, 501 und das Senatsurteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509).
  • VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande

    Die von der Klägerin benannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 (InfAuslR 1998, 509) stehe ihrer Einschätzung nicht entgegen, da nicht entschieden worden sei, ob Wohngeldbezug als solcher einbürgerungsschädlich wirke.

    1997, 836; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, zur Arbeitslosenhilfe, wobei über die Einbürgerungsschädlichkeit von Wohngeldbezug nicht entschieden wurde).

    Wohngeld ist - ähnlich wie Sozialhilfe - eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltszugehörigen bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, um dem Wohnungsinhaber zur Vermeidung sozialer Härten durch Zuschüsse zu den Wohnraumaufwendungen ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. § 1 Wohngeldgesetz; Schoch, Sozialhilfe, 3. Auflage 2001, Seite 75 f.) Wohngeld wird demnach ebenso wie die Sozialhilfe nach individuellen, einkommensabhängigen Bedingungen gewährt und ist daher eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung, die bei Berechnung der Unterhaltsfähigkeit nicht dem Familieneinkommen zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 - V C 46.73 - BVerwGE 45, 157 zu § 77 BSHG; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, 511; Hailbronner, a.a.O., § 8 RdNr. 37).

  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 4134/05

    Krankenversicherung - keine Befreiung der Zuzahlungspflicht für bestimmte Gruppen

    Bei Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII (§ 20) und dem AsylbLG (§ 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 SGB XII bzw. §§ 22, 76, 77 BSHG) wird zwar Kindergeld bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Einkommen der Eltern/des Haushaltsvorstandes berücksichtigt (ständige Rechtsprechung siehe BVerwG Urteil vom 16. Februar 1972 in BVerwGE 39, 314 und vom 7. Februar 1980 BVerwGE 60, 6; siehe auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 in ESVGH 49, 24.) Im Gegensatz dazu ist das Kindergeld jedoch im Rahmen der Einkommensberechnung nach § 62 SGB V nicht zu berücksichtigen.
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22

    Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten

    Weiter kann das Gericht aufgrund der vorliegend zu konstatierenden fehlenden Lebensunterhaltssicherung offenlassen, ob der in der Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.07.1998 - 13 S 2212/96 - juris Rn. 29; VG Darmstadt, Urt. v. 15.02.2007 - 5 E 431/05 - juris Rn. 67; VG Oldenburg, Urt. v. 25.02.2009 - 11 A 1907/07 - juris Rn. 19; VG Berlin, Urt. v. 04.09.2019 - 2 K 111.18 - juris Rn. 17; Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 49.08 - juris Rn. 20 und Urt. v. 01.03.2005 - 2 A 125.02 - juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.12.2008 - M 25 K 07.2717 - juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2014 - 8 K 3658/14 - juris Rn. 17; VG Schleswig, Urt. v. 03.12.2021 - 9 A 56/19 - juris Rn. 17) vorherrschenden Ansicht zu folgen ist, wonach bereits ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII einbürgerungsschädlich ist, auch wenn dieser Anspruch nicht realisiert wird.
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

    Zum anderen ist auch nicht maßgeblich, ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II bezogen werden; einer Einbürgerung steht vielmehr bereits ein Anspruch hierauf entgegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509 ).
  • VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717

    Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt

    Weiter ist nicht entscheidend, ob zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, sondern ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass (demnächst) ein Anspruch auf diese Leistungen besteht und daher mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist (VG Berlin, U. v. 11. Februar 2009 - 2 A 49.08 - Rz 20; zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG: VGH BW, U. v. 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - Rz 29; VG Oldenburg, U. v. 25. Februar 2009 - 11 A 1907/07 - Rz 19).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1999 - 4 M 5628/96

    Kindergeld als Einkommen nach § 76 BSHG; Einkommen; Einstandsgemeinschaft;

    In der Rechtsprechung des Senats (FEVS 48, 527) ist auch für die Zeit nach der neu gestalteten Regelung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I S. 1250 i. d. F. des Jahressteuerergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, BGBl I S. 1959) geklärt, dass bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs des Kindergeldberechtigten das für die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder gezahlte Kindergeld als Einkommen des Kindergeldberechtigten anzurechnen ist, soweit er es zur Deckung seines eigenen sozialhilferechtlichen Bedarfs benötigt (so auch VGH Mannheim, U. v. 23.7.1998 - 13 S 2212/96).
  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

    Maßstab hierfür ist die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 ESVGH 49, 24).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5330
OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 6; ZPO § 114
    Vorweggenommene Rechts- und Beweisantizipation im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    »Die Feststellung, daß trotz Vorliegen eines Ausschlußgrundes nach § 1579 Nr. 6 BGB (fortwährende Verweigerung des Umgangsrechtes mit der unrichtigen Behauptung sexueller Kindesmißhandlung durch den Umgangsberechtigten) der der berechtigten Kindesmutter zustehende Ehegattenunterhalt im Hinblick auf die zu wahrenden Belange der gerade siebenjährigen Tochter nicht zu kürzen ist, kann unter Umständen bereits im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren im Wege der vorweggenommenen Rechts- und Beweisantizipation getroffen werden (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2745 ).«.

    Danach kann vor allem mit Blick auf das Alter der von der Klägerin betreuten gemeinsamen Tochter jedenfalls derzeit der Verwirkungseinwand im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach nicht durchgreifen, was bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren im Wege der vorweggenommenen Rechts- und Beweisantizipation festgestellt werden konnte (dazu: BVerfG, NJW 1997, 2745 ).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    Das ist der Fall, soweit der Unterhalt der Mutter das Maß dessen übersteigt, was der betreuende Ehegatte zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Die Belange des gemeinsamen Kindes sind nicht schon dadurch in der erforderlichen Weise gewahrt, daß seine Mutter Zeit für seine Betreuung hat, sondern erst dann, wenn diese über Mittel verfügt, die sie zur Bestreitung ihrer eigenen notwendigen Lebensbedürfnisse braucht (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1281).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    Der Senat übersieht nicht, daß auch die Belange des Beklagten von großem Gewicht sind, denn sein Umgangsrecht wurzelt im Elternrecht und genießt daher Verfassungsrang (Art. 6 Abs. 2 GG ; vgl. auch BVerfG, NJW 1993, 2671 ).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine fortgesetzte, massive unschuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gem. § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. statt vieler Wendl/Gerhard, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4 Rn. 726; BGH, FamRZ 1987, 356 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1994 - 11 UF 2641/93

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Vereitelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine fortgesetzte, massive unschuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gem. § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. statt vieler Wendl/Gerhard, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4 Rn. 726; BGH, FamRZ 1987, 356 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393 , jeweils m.w.N.).
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