Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 19.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98   

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https://dejure.org/1998,7658
OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98 (https://dejure.org/1998,7658)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.10.1998 - 20 W 960/98 (https://dejure.org/1998,7658)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 20 W 960/98 (https://dejure.org/1998,7658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren bei bereits erfolgter Bestellung des Jugendamtes als Verfahrenspfleger; Notwendigkeit der Beiordnung aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage bei der Anfechtung der Vaterschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 600
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass in Kindschaftssachen - wie hier Feststellung der Vaterschaft - die Beiordnung eines Rechtsanwalts grundsätzlich erforderlich sei (vgl. etwa: OLG Dresden FamRZ 1999, 600; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. § 121 Rdnr. 35, jeweils m. w. N.).

    Auch von der einleitend angeführten Auffassung sind nämlich gerade dann Ausnahmen anerkannt, wenn die Interessen des antragstellenden Kindes durch das Jugendamt wahrgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 451, 453; OLG Dresden FamRZ 1999, 600; Baumbach/Hartmann aaO § 121 Rdnr. 35, Stichwort "Abstammungsprozess"; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 121 Rdnr. 6; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. Rdnr. 547).

    Dies gilt jedoch anerkanntermaßen nicht ohne Ausnahme (vgl. für unstreitig durchgeführte Verfahren: OLG Köln NJW-RR 1995, 386, 387; OLG Dresden OLGR 1997, 386; FamRZ 1999, 600, 601; Musielak/Fischer aaO § 121 Rdnr. 13).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06

    Prozesskostenhilfe: Erforderlichkeit der Vertretung des Kindes durch einen

    Selbst wenn das erstinstanzliche Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beabsichtigt, begründet dies regelmäßig nicht eine besondere tatsächliche Schwierigkeit des Verfahrens (so auch OLG Dresden, Beschluss v. 16.10.98, 20 W 960/98, FamRZ 1999, 600 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.10.1998 - 304 S 35/98   

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https://dejure.org/1998,10308
LG Hamburg, 19.10.1998 - 304 S 35/98 (https://dejure.org/1998,10308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.1998 - 304 S 35/98 (https://dejure.org/1998,10308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 304 S 35/98 (https://dejure.org/1998,10308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114 (Nr. 1 )
    PKH für Vergleichsgebühr bei PKH-Antrag vor Ablauf der Widerrufsfrist

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 600
  • AnwBl 1999, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 06.05.1983 - 1 UF 25/82
    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.1998 - 304 S 35/98
    Generell ist eine rückwirkende Bewilligung für den Zeitpunkt vor Antragstellung nicht möglich, so daß die Gebühren der Gebührentatbestände, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon erfüllt waren, nicht erstattet werden können (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 83, 917, 918).
  • AG Groß-Gerau, 19.05.1981 - 7 F 127/81
    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.1998 - 304 S 35/98
    Vorliegend war die Instanz jedoch noch nicht abgeschlossen, da der Prozeßkostenhilfeantrag nebst der erforderlichen Unterlagen am Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Gericht eingegangen (vgl. MDR 81, 853) war.
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