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   OLG Naumburg, 29.02.2000 - 14 WF 28/00   

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https://dejure.org/2000,12048
OLG Naumburg, 29.02.2000 - 14 WF 28/00 (https://dejure.org/2000,12048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.02.2000 - 14 WF 28/00 (https://dejure.org/2000,12048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 14 WF 28/00 (https://dejure.org/2000,12048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde auf Grundlage eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 839
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 19.06.2002 - 11 W 160/02

    Zu den Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach

    Eine solche Anordnung setzt wiederum nicht nur die Einreichung der Klageschrift, sondern zudem ihre gesicherte Zustellung voraus, um so über den allein noch von den Zustellungsmodalitäten gehinderten alsbaldigen Eintritt der Rechtshängigkeit (vgl. §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO) ein der Entscheidungsfindung des Prozessgerichts zugängliches Prozessrechtsverhältnis begründen zu können (OLG Schleswig FamRZ 1990, 303; OLG Naumburg FamRZ 2001, 839, 840; Zöller/Herget, § 769 Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08

    Abwehrrechte in der Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Einstellung der

    Ein bloßer Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe genügt dafür nicht, da die Zuständigkeit des Prozessgerichts für die einstweilige Einstellung an die Eröffnung der Möglichkeit zur Abänderung des Titels geknüpft ist (OLG Frankfurt MDR 1999, 828; OLG Naumburg FamRZ 2001, 839; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 769 Rn. 2, alle m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2005 - 1 U 4/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über ein

    Wenn Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO beantragt wird, die Vollstreckungsgegenklage selbst aber noch nicht anhängig ist, wird eine analoge Anwendung von § 769 Abs. 1 ZPO allerdings von der überwiegenden Ansicht abgelehnt (s. etwa OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 839 f. m.w.N.; OLG Frankfurt/Main, MDR 1999, S. 828 m.w.N. zum Streitstand; Zöller/Herget, § 769 Rdnr. 4 m.w.N.; für eine analoge Anwendung von § 769 Abs. 1 ZPO in diesen Fällen: Schuschke, a.a.O., § 769 Rdnr. 2 m.w.N. zum Streitstand in der dortigen Fußnote 17).
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