Rechtsprechung
   BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3949
BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00 (https://dejure.org/2000,3949)
BayObLG, Entscheidung vom 01.09.2000 - 1Z BR 55/00 (https://dejure.org/2000,3949)
BayObLG, Entscheidung vom 01. September 2000 - 1Z BR 55/00 (https://dejure.org/2000,3949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Existenz eines Testaments; Inhalt eines Testaments; Beweisbarkeit; Vorliegen im Original; Erbschein

  • Judicialis

    BGB § 2247; ; BGB § 2269; ; BGB § 2270 Abs. 1; ; BGB § 2356

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247, § 2269, § 2270 Abs. 1, § 2356
    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Testament - Nachweis ohne Originaltestament

Verfahrensgang

  • LG Ansbach - 4 T 483/99
  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 945
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00
    1 Z 97/85">FamRZ 1986, 1043/1044 m.w.N.), wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00
    Diese Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00
    Er hat nicht nur für den Nachweis einzustehen, dass der Erblasser ein formgültiges, rechtswirksames Testament mit dem von ihm behaupteten Inhalt errichtet hat, sondern ist auch dafür beweispflichtig, dass es sich bei den vom Erblasser herrührenden Schriftstück nicht um einen bloßen Entwurf gehandelt hat (BayObLGZ 1977, 59/63; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2255 Rn. 12).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Er hat nicht nur für den Nachweis einzustehen, dass der Erblasser ein formgültiges, rechtswirksames Testament mit den vom ihm behaupteten Inhalt errichtet hat, sondern ist auch dafür beweispflichtig, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf gehandelt hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 945/946; BayObLGZ 2004, 91/92 m.w.N.).
  • OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07

    Erbscheinsverfahren: Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht auffindbaren

    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    d) Ist im Erbscheinsverfahren nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen die Existenz eines Testaments nicht sicher festzustellen, so trägt derjenige die Feststellungslast, welcher seinen Antrag auf das nicht vorhandene Testament stützt (vgl. BayObLGZ 1977, 59/63; BayObLG FamRZ 2001, 945/946; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1206 m.w.N. und Senatsbeschlüsse vom 1.9.2000, 1Z BR 55/00 und 30.10.2000, 1Z BR 46/00).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2018 - 1 W 155/17

    Erbschein - Unauffindbarkeit des Original-Testaments

    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314).
  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

    Verbleiben trotz ausreichender Ermittlungen Zweifel, trifft im Erbscheinsverfahren die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalt denjenigen, der sein Erbrecht aus dem nicht mehr vorhandenen Testament ableitet (Keidel/Sternal, § 29 Rz. 57, 59; BGH LM Nr. 1 zu § 2085; BayObLG FamRZ 2001, 945; OLG Hamm, FamRZ 2008, 925 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht