Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1532
OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.08.2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. August 2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger; Verfahrenspflegschaft; Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Vergütungsanspruch; Rechtsberatung; Rechtsbeistand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 70; ; FGG § 70 b Abs. 1 S. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 2 Hs. 2; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BRAGO § 1 Abs. 2; ; BRAGO § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen - Einzelfallprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 297
  • FGPrax 2001, 261
  • FamRZ 2002, 906
  • Rpfleger 2001, 593
  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Die Vorschrift des § 67 Abs. 3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289).

    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Der Gesetzgeber hat sich nicht dafür entschieden, die Führung von Verfahrenspflegschaften in Unterbringungsverfahren einem Rechtsanwalt vorzubehalten (vgl. BVerfG aaO RPfleger 2001, 25).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Zum anderen sind die Entscheidungen des BayObLG und des OLG Köln durch die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000 (aaO) überholt; eine Vorlagepflicht ist dadurch entfallen (vgl. BGH NJW 1998, 3653; Senat FamRZ 2000, 303).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Es ist vielmehr eine Frage der Feststellung des Einzelfalls, ob aufgrund konkreter Besonderheiten professioneller Rechtsrat vonnöten oder wenigstens üblich war (vgl. BVerfG aaO. RPfleger 2001, 24; ähnlich bereits OLG Dresden RPfleger 1999, 539, 540 a.E.).
  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00

    Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Damit ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass auch nach der Neuordnung des Vergütungsrechts entgegen einer bis dahin weit verbreiteten Ansicht (vgl. z.B. OLG Köln FG-Prax 2000, 17, 18; BayObLG FamRZ 2000, 1301, jew. m.w.N.) die Neuregelung der Verfahrenspflegervergütung nicht jede Liquidation nach der BRAGO verstellt.
  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Zum anderen sind die Entscheidungen des BayObLG und des OLG Köln durch die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000 (aaO) überholt; eine Vorlagepflicht ist dadurch entfallen (vgl. BGH NJW 1998, 3653; Senat FamRZ 2000, 303).
  • OLG Bamberg, 05.11.1999 - 2 WF 192/99

    Rechtshängiger Scheidungsantrag an polnischem Gericht - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Die Vorschrift des § 67 Abs. 3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289).
  • LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers und vorläufigen Betreuers;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten;

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 2 Wx 27/99
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.2008 - 3640 AR 261237/08

    Geldstrafe: Höhe des Tagessatzes bei einem Asylbewerber

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Dieser Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Oberlandesgerichten gefolgt (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642, 3643; OLG München FamRZ 2008, 2150, 2151; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Der Gesetzgeber hat sich nicht dafür entschieden, die Führung von Verfahrenspflegschaften in Unterbringungsverfahren einem Rechtsanwalt vorzubehalten (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 261/262; Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 70b Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Im Hinblick auf die dargelegten Besonderheiten des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, ob bereits der Umstand, dass sich der anwaltliche Berufsbetreuer - wie wohl im vorliegenden Fall - für die ersten drei Monate seiner Tätigkeit mit der Geltendmachung der erhöhten Pauschale begnügt, anstatt neben der abgesenkten Pauschale einen - möglicherweise - auf der Grundlage des § 1835 Abs. 3 BGB entstandenen Aufwendungsersatz zu verlangen (vgl. OLG München aaO; zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruches nach BRAGO: vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906) bereits die Bewilligung der erhöhten Pauschale ausnahmsweise rechtfertigen könnte.
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht es im Sinne der Rechtsklarheit als geboten erachtet, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen ist, dass rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden (FamRZ 2000, 1280; vgl. zur gesamten Problematik auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 906; BayObLG, FamRZ 2000, 1301; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rn. 49 zu § 1 RVG m. w. N., ferner sehr ausführlich m. w. N. auch zu Rechtsmitteln des Rechtsanwalts und der Staatskasse im Zusammenhang schon mit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger Budde in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Nachtrag zur 15. Aufl., 2005, Rn. 9 bis 12 zu § 67 a FGG).
  • LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers: Betreuungsgerichtlich

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Die restriktive bisherige Rechtsprechung, die eine Vergütung nach den Sätzen der BRAGO unter Verweis auf § 1835 III BGB als ausgeschlossen ansah, ist überholt (so auch OLG Zweibrücken MDR 2002, 297).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

  • LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01

    Festsetzung einer Vergütung auf Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

  • KG, 25.07.2002 - 19 WF 185/02

    Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

  • VG Berlin, 04.04.2007 - 4 A 74.07

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines als Nachlasspfleger eingesetzten

  • LG Limburg, 31.01.2005 - 7 T 25/05

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4908
BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuung; Mittelloser Betreuter; Erhöhter Stundensatz; Nachqualifizierung

  • Bt-Recht

    Ermessensausübung im Rahmen von § 1 III BVormVG

  • Judicialis

    BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 3
    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Tirschenreuth - XVII 207/00
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 649/01
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 243
  • FamRZ 2002, 906
  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie will unzumutbare Nachteile vermeiden, die sich für Berufsbetreuer aus dem Wechsel der für die Vergütung ihrer Tätigkeit maßgeblichen Bemessungskriterien ergeben können (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    c) Die Ermessensentscheidung des Tatrichters ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (BayObLGZ 2000, 136/138).

  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    Dieser hat alle nach dem Sinn und Zweck der Härteregelung relevanten Umstände zu berücksichtigen, in erster Linie, in welchem Umfang der dem Betreuer nunmehr noch zustehende Stundensatz hinter dem bisher gewährten zurückbleibt (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach diesem Zeitpunkt kommt dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Bürobetriebs an die veränderte Einkommenssituation regelmäßig entscheidende Bedeutung nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 2001, 122/125 f.).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).
  • LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach dieser Vorschrift stellt die bisherige Vergütung einen zwar besonders wichtigen Orientierungspunkt, aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Höhe der zu gewährenden Vergütung dar (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 181; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635 f.).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

    Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20).
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