Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02   

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https://dejure.org/2003,6849
OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02 (https://dejure.org/2003,6849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 W 220/02 (https://dejure.org/2003,6849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 W 220/02 (https://dejure.org/2003,6849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 802; ; ZPO § 893; ; HausratsVO § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 802; ZPO § 893; HausratsVO § 16 Abs. 3
    Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen, Klage auf Zahlung wegen Unmöglichkeit der Herausgabe; Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, Familiengericht oder Prozessgericht des ersten Rechtszuges; Zuständigkeit des Familiengerichts gem.§§ 893, 802 ZPO

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1013
  • FamRZ 2003, 1199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02
    Es hat sich dabei vor allem auf die in der Rechtsprechung zu § 36 ZPO vor 1990 vertretene Auffassung berufen, nach der es sich bei Forderungen auf Schadensersatz wegen Nichtherausgabe von Hausratsgegenständen unter Eheleuten nicht um Familiensachen handele und daher die Zuständigkeit des Familiengerichts nicht in Betracht komme (vgl. BGH FamRZ 1980, 45; 1980, 988; OLG Koblenz FamRZ 1982, 507; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 406; BGH FamRZ 1988, 155).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ARZ 34/87

    Befinden über eine fehlende Zuständigkeit eines Gerichts wegen Beurteilung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02
    Es hat sich dabei vor allem auf die in der Rechtsprechung zu § 36 ZPO vor 1990 vertretene Auffassung berufen, nach der es sich bei Forderungen auf Schadensersatz wegen Nichtherausgabe von Hausratsgegenständen unter Eheleuten nicht um Familiensachen handele und daher die Zuständigkeit des Familiengerichts nicht in Betracht komme (vgl. BGH FamRZ 1980, 45; 1980, 988; OLG Koblenz FamRZ 1982, 507; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 406; BGH FamRZ 1988, 155).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1999 - 11 AR 38/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen auf Leistung des Interesses im

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02
    Der Senat folgt - wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe v. 5.11.1999 - 11 AR 38/99, OLG Report Karlsruhe 2000, 201 = FamRZ 2000, 1168) - der überzeugenden Begründung des Landgerichts München (OLG München II v. 16.10.1991 - 11 O 4082/91, FamRZ 1992, 335).
  • LG München II, 16.10.1991 - 11 O 4082/91

    Voraussetzungen der sachlich und örtlich ausschließlichen Zuständigkeit eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02
    Der Senat folgt - wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe v. 5.11.1999 - 11 AR 38/99, OLG Report Karlsruhe 2000, 201 = FamRZ 2000, 1168) - der überzeugenden Begründung des Landgerichts München (OLG München II v. 16.10.1991 - 11 O 4082/91, FamRZ 1992, 335).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 23/79

    Anspruch auf Umzugskosten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Herausgabe

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2003 - 2 W 220/02
    Es hat sich dabei vor allem auf die in der Rechtsprechung zu § 36 ZPO vor 1990 vertretene Auffassung berufen, nach der es sich bei Forderungen auf Schadensersatz wegen Nichtherausgabe von Hausratsgegenständen unter Eheleuten nicht um Familiensachen handele und daher die Zuständigkeit des Familiengerichts nicht in Betracht komme (vgl. BGH FamRZ 1980, 45; 1980, 988; OLG Koblenz FamRZ 1982, 507; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 406; BGH FamRZ 1988, 155).
  • OLG Braunschweig, 06.12.2004 - 2 W 237/04

    Flüchtige Ware

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 2.11.2000 2 U 90/00; vom 8.7.2002 2 W 153/02; vom 21.10.2002 2 W 220/02; vom 26.3.2003 2 W 15/03; zuletzt Beschluss vom 6.4.2004 2 W 32/04 und 2 W 33/04) besteht auch bei Sequestrationsansprüchen grundsätzlich das Abmahnerfordernis.

    Insofern wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusvom 21.10.2002 2 W 220/02; vom 26.3.2003 2 W 15/03; zuletzt Beschluss vom 6.4.2004 2 W 32/04 und 2 W 33/04) besteht auch bei Sequestrationsansprüchen grundsätzlich das Abmahnerfordernis.

    Insofern wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusvom 21.10.2002 2 W 220/02; vom 26.3.2003 2 W 15/03; zuletzt Beschluss vom 6.4.2004 2 W 32/04 und 2 W 33/04) besteht auch bei Sequestrationsansprüchen grundsätzlich das Abmahnerfordernis.

    Insofern wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusvom 21.10.2002 2 W 220/02; vom 26.3.2003 2 W 15/03; zuletzt Beschluss vom 6.4.2004 2 W 32/04 und 2 W 33/04) besteht auch bei Sequestrationsansprüchen grundsätzlich das Abmahnerfordernis.

    Insofern wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusvom 21.10.2002 2 W 220/02; vom 26.3.2003 2 W 15/03; zuletzt Beschluss vom 6.4.2004 2 W 32/04 und 2 W 33/04) besteht auch bei Sequestrationsansprüchen grundsätzlich das Abmahnerfordernis.

  • OLG Zweibrücken, 16.11.2004 - 2 AR 33/04

    Verfahrensrecht: Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des

    Nach Auffassung des Senats entspricht nur diese Interpretation dem Gesetzeszweck, nämlich die Sachkunde desjenigen Gerichts, dass den Herausgabetitel geschaffen hat, auch im Vollstreckungsverfahren nutzbar zu machen (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1168; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 1013; LG München II, FamRZ 1992, 335; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 2 zu § 893; a. M.: OLG Koblenz, FamRZ 1982, 507; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 406; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 2 zu § 893; Wieczorek/Storz, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 8 zu § 893 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Rdnr. 3 zu § 893).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02   

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https://dejure.org/2002,11383
OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.11.2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. November 2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herleitung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Bestimmung der Gerichtszuständigkeit in einem Prozesskostenhilfeverfahren in Familiensachen; Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4 § 568; FGG § 14
    Besetzung des Beschwerdesenats im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen der Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1163
  • FamRZ 2003, 1199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02
    Das Rechtsmittelverfahren - mit Ausnahme der Statthaftigkeit (BayObLG NJW 2002, 2573 ) - richtet sich jedoch nach den §§ 19 ff. FGG (Bumiller/Winkler, FGG , 7. Aufl., § 14 Rdnr. 19), soweit sich aus § 127 ZPO keine Besonderheiten ergeben.
  • OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02
    Mit diesem Vorbringen kann sie jedoch keinen Erfolg haben, weil das Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO nicht dazu dient, eine vorangegangene rechtswidrige Entscheidung zu korrigieren, wie dies das Oberlandesgericht Celle in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung (FamRZ 1991, 207 ) zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).
  • OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06

    Prozesskostenhilfebewilligung: Voraussetzungen für die nachträgliche Abänderung

    Die Abänderung des Bewilligungsbeschlusses gemäß § 120 Abs. 4 ZPO setzt eine nachträgliche Veränderung der maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse voraus; die Korrektur einer später als fehlerhaft erkannten Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit rechtfertigt sie nicht (Senatsbeschluss vom 1. März 2006 - 11 WF 212/06 - OLG Bamberg NJW-RR 2003, 1163; Musielak/Fischer, Zivilprozessordnung, 4. Auflage 2005, § 120 Rn. 11, Philippi in: Zöller, 25. Auflage 2005, § 120 Rn. 20; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Auflage 2004, § 120 Rn. 21).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2011 - 3 Ta 597/11

    Prozesskostenhilfe; Umstellung von Raten- auf Einmalzahlung nach Erhalt einer

    Hierbei muss es sich um nachträgliche Veränderungen handeln, d.h. Veränderungen, die im zeitlichen Anschluss an die vorangegangene Prozesskostenhilfeentscheidung eingetreten sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 382; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.11.2002 - 2 WF 207/02, FamRZ 2003, 1199; MünchKom/Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 120 Rz. 12, 14; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 120 Rz. 32; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 13/08).
  • LAG Düsseldorf, 06.02.2012 - 3 Ta 52/12

    Prozesskostenhilfe; Anordnung von Ratenzahlung nach VErbesserung der

    Hierbei muss es sich um nachträgliche Veränderungen handeln, d.h. Veränderungen, die im zeitlichen Anschluss an die vorangegangene Prozesskostenhilfeentscheidung eingetreten sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 382; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.11.2002 - 2 WF 207/02, FamRZ 2003, 1199; MünchKom/Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 120 Rz. 12, 14; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 120 Rz. 32; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 13/08).
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