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   BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03   

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BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03 (https://dejure.org/2004,1297)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2004 - V ZR 222/03 (https://dejure.org/2004,1297)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 (https://dejure.org/2004,1297)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; BGB § 125
    Versagung der Berufung auf Treu und Glauben bei Formnichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises nebst Zinsen aus abgetretenem Recht; Formnichtigkeit eines Kaufvertrages; Hinderung der Geltendmachung der Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages durch Verwirkung; Anwendbarkeit von Verwirkungsregeln bei ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung der Revision wegen Wiederholungsgefahr (IBR 2004, 1072)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1960
  • MDR 2004, 895
  • FamRZ 2004, 947
  • WM 2004, 2369
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).

    Dem steht die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGHZ 152, 182), wie dieser auf Anfrage bestätigt hat, nicht entgegen.

    Zweck des Begründungserfordernisses nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist es, das Revisionsgericht von einer Ermittlung der Zulassungsvoraussetzungen anhand der Akten zu entlasten (BGHZ 152, 182, 185).

    Dieser Gesichtspunkt erlangt daher nur Bedeutung, wenn die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr hinsichtlich eines Rechtsfehlers aus - nicht ohnehin offenkundigen (§ 291 ZPO) - tatsächlichen Umständen, wie etwa einer ständigen Fehlerpraxis des Berufungsgerichts (vgl. BGHZ 152, 182, 187), hergeleitet wird.

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).

    Die Begründung des Berufungsurteils läßt sich nämlich zum einen verallgemeinern, und zum anderen ist eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten, auf welche die Argumentation übertragen werden kann (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    a) Es besteht die Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Leitentscheidung, weil eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Berufungsgericht zu besorgen ist; darüber hinaus ist auch die ernsthafte Gefahr einer Nachahmung durch andere Gerichte zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 27. März 2003, V ZR 291/02, NJW 2003, 1943, 1945, zur Veröffentlichung in BGHZ 154, 288 vorgesehen).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    In jedem Fall können die Verwirkungsregeln bei Verletzung gesetzlicher Formvorschriften deshalb keine Anwendung finden, weil die Rechtsprechung stets betont hat, daß die Einhaltung dieser Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    Hiernach muß die Formnichtigkeit zu einem Ergebnis führen, das für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (Senat, BGHZ 138, 339, 348 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    In jedem Fall können die Verwirkungsregeln bei Verletzung gesetzlicher Formvorschriften deshalb keine Anwendung finden, weil die Rechtsprechung stets betont hat, daß die Einhaltung dieser Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung sich verallgemeinern läßt und eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten ist, auf welche die Argumentation übertragen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, WM 2003, 259, 260 und vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, Umdruck S. 5 f., jeweils zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Solches hat die Rechtsbeschwerde weder substantiiert dargelegt (vgl. insoweit BGHZ 152, 7, 8 f. = NJW 2002, 3334, 3335), noch ist dies sonst offenkundig (vgl. BGH Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947, 948).
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Ein solches Mißverständnis begründet wie das Zugrundelegen eines unrichtigen Obersatzes (Senatsbeschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, NJW 2004, 1960) eine strukturelle Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 10. April 2003, V ZR 360/02, nicht veröffentl.) und erfordert deswegen die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754; Beschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, aaO).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auch wenn man ihr nicht folgen wollte, läge in der abweichenden Würdigung durch das Oberlandesgericht jedenfalls kein Rechtsfehler, der eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr begründet (BGHZ 159, 135 und Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947) oder der sonst geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (BGHZ 154, 288; BGH Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2004, 153 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Im Sinne des Obersatzvergleiches hat auch der V. Zivilsenat seine ältere Zulassungsrechtsprechung klargestellt (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960, 1961 unter 2.a; aus jüngerer Zeit vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZA 5/09, bei juris; vom 19. Juni 2008 - V ZR 190/07, bei juris Rn. 7).
  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

    Die hierdurch indizierte Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr (BGH, Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960 unter II 2) erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Überhöhte Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl

    Vor dem Hintergrund dieser offenkundigen Umstände (vgl. § 291 ZPO), deren Berücksichtigung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 -, NJW 2004, S. 1960 ), überspannen die angegriffenen Entscheidungen die Anforderungen, die an die Darlegungen zum Wert des Beschwerdegegenstandes zu stellen sind.
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Solches hat die Rechtsbeschwerde weder substantiiert dargelegt (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f.), noch ist dies sonst offenkundig (BGH Beschluss vom 18. März 2004 ­ V ZR 222/03 ­ FamRZ 2004, 947, 948).
  • OLG Dresden, 10.08.2004 - 5 U 426/04

    Anforderungen an die Form eines befristeten Mietvertrages; Bezeichnung von

    Das sind die Fälle der Existenzgefährdung und der treuwidrigen Vorteilsausnutzung durch die von der Formnichtigkeit begünstigte Partei (BGH NJW 2004, 1960, 1961; NJW 1975, 1653).
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 10/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Solches hat die Rechtsbeschwerde weder substantiiert darzulegen vermocht (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f.), noch ist dies sonst offenkundig (BGH, Beschluss vom 18. März 2004 ­ V ZR 222/03 ­ FamRZ 2004, 947, 948).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

  • BGH, 13.09.2011 - XI ZB 3/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 20/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz -

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 40/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz -

  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 251/03

    Haftungsausfüllende Kausalität und Mitverschulden bei einem Steuerberater-Regress

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 17.02.2005 - V ZB 36/04

    Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Einlegung einer Berufung

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