Rechtsprechung
BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit über die Höhe eines Trennungsunterhalts sowie eines nachehelichen Unterhalts; Unterscheidung zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt beim Wohnvorteil; Hinzurechnung fiktiver Erwerbseinkünfte im Rahmen des nachehelichen ...
- Judicialis
- ra.de
- fr-blog.com
Maß des Unterhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 Abs. 1 § 1578 Abs. 1
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Eheliche Lebensverhältnisse bestimmen sich nach Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Eheprägung bei Einkünften, die nach objektivem Maßstab nicht für Kosten der allgemeinen Lebensführung verwendet wurden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung von Zinseinkünften bei thesaurierenden Fonds
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Vermögensbildung beim Ehegattenunterhalt
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne, 18.12.2003 - 3 F 129/99
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Papierfundstellen
- NJW 2008, 57
- MDR 2007, 1375
- DNotZ 2008, 193
- FamRZ 2007, 1532
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04
Anforderungen an die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt für die …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Jedenfalls von diesem Zeitpunkt an wird der Unterhaltspflichtige vom Gesetzgeber nicht mehr als schutzwürdig angesehen, weil er das Unterhaltsbegehren kennt und ggf. Rücklagen bilden muss (zur Verzugswirkung durch ein bloßes Auskunftsverlangen beim Trennungsunterhalt, dessen Regelung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts in § 1585 b Abs. 2 BGB-E [BT-Drucks. 16/1830 S. 21 f.] auch für den nachehelichen Unterhalt übernehmen will, vgl. Senatsurteil vom 22. November 2006 XII ZR 24/04 FamRZ 2007, 193, 195 f.).Dabei sind der Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt nicht Gegenstand eigenständiger Ansprüche, sondern lediglich Teile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs (Senatsurteil vom 22. November 2006 XII ZR 24/04 FamRZ 2007, 193, 196).
Weil die Klägerin ihren bezifferten Unterhaltsanspruch später hilfsweise auch auf Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt gestützt hat, stand ihr im Rahmen dieses Antrags von Beginn an der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt zu, was das Berufungsgericht ebenfalls verkannt hat (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2006 XII ZR 24/04 FamRZ 2007, 193, 196).
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Den eheprägenden Wohnvorteil des Beklagten durch mietfreie Nutzung der Erdgeschosswohnung in seinem Dreifamilienhaus hat das Berufungsgericht zutreffend für die Trennungszeit der Parteien mit einer ersparten Miete (Senatsurteil vom 28. März 2007 XII ZR 21/05 FamRZ 2007, 879, 881) und für die nacheheliche Zeit mit dem objektiven Mietwert der Wohnung (Senatsurteil vom 5. April 2000 XII ZR 96/98 FamRZ 2000, 950, 951) bemessen.Kapitaleinkünfte konnten die ehelichen Lebensverhältnisse für diese Zeit hingegen nicht rückwirkend prägen (zur Unterscheidung zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt beim Wohnvorteil vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 XII ZR 21/05 FamRZ 2007, 879, 881 f.).
Selbst wenn die Souterrainwohnung nur über eine Toilette mit Waschbecken und nicht über eine Kochgelegenheit verfügte, hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, dass die Klägerin zum Ausgleich gelegentlich auch die Ehewohnung aufsuchte und damit in der Trennungszeit jedenfalls höhere Mietkosten erspart hat (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 XII ZR 21/05 FamRZ 2007, 879, 880 f.).
- BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (Fortführung des Senatsurteils vom 20. November 1996 - XII ZR 70/95 - FamRZ 1997, 281, 284).Nur in diesem Rahmen kann das tatsächliche Konsumverhalten der Ehegatten während des Zusammenlebens berücksichtigt werden (Senatsurteile vom 20. November 1996 XII ZR 70/95 FamRZ 1997, 281, 284, vom 12. Juli 1989 IVb ZR 66/88 FamRZ 1989, 1160, 1161 und vom 24. Juni 1987 IVb ZR 73/86 FamRZ 1989, 838, 839).
Der für eine Korrektur der unangemessenen Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf nämlich nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen und Einkünfte des Unterhaltspflichtigen als prägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die Kosten der allgemeinen Lebensführung verwendet werden (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1996 XII ZR 70/95 FamRZ 1997, 281, 284).
- BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Den eheprägenden Wohnvorteil des Beklagten durch mietfreie Nutzung der Erdgeschosswohnung in seinem Dreifamilienhaus hat das Berufungsgericht zutreffend für die Trennungszeit der Parteien mit einer ersparten Miete (Senatsurteil vom 28. März 2007 XII ZR 21/05 FamRZ 2007, 879, 881) und für die nacheheliche Zeit mit dem objektiven Mietwert der Wohnung (Senatsurteil vom 5. April 2000 XII ZR 96/98 FamRZ 2000, 950, 951) bemessen.Auch ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund das Berufungsgericht den Wohnwert hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts für die Zeit von Mai bis Dezember 2000 mit dem gleichen Betrag angesetzt hat, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats für den nachehelichen Unterhalt nicht mehr auf ersparte Wohnkosten, sondern auf den objektiven Mietwert abzustellen ist (Senatsurteil vom 5. April 2000 XII ZR 96/98 FamRZ 2000, 950, 951).
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83
Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
b) Erträge aus einem im Zugewinnausgleich erworbenen Vermögen sind eheprägend, wenn sie zuvor als Erträge des ausgleichspflichtigen Ehegatten die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hatten (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359).Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vermögen handelt, dass schon zuvor im Eigentum des Unterhaltsberechtigten stand, oder ob das Vermögen im Wege des Zugewinnausgleichs erworben wurde (Senatsurteil vom 16. Januar 1985 IVb ZR 59/83 FamRZ 1985, 357, 359).
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Das Berufungsgericht hat die Revision insbesondere wegen der Frage zugelassen, "ob angesichts des Senatsurteils vom 13. Juni 2001 (XII ZR 343/99 FamRZ 2001, 986) die infolge eines vollzogenen Zugewinnausgleichs auf Seiten des Unterhaltsgläubigers erzielten oder erzielbaren Erträge im Rahmen der Unterhaltsberechnung als eheprägend anzusehen und mithin in die Differenzberechnung einzustellen" seien. - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
In beiden Fällen prägen die dann zu berücksichtigenden Vermögenseinkünfte auch die ehelichen Lebensverhältnisse und sind deswegen im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen (zum Wohnvorteil vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 XII ZR 75/02 FamRZ 2005, 1159, 1161). - BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01
Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Ist ein und dieselbe Vermögensmasse allerdings bereits durch den Zugewinn ausgeglichen, steht das Verbot der Doppelberücksichtigung einem erneuten Ausgleich dieses Betrages im Wege des Unterhalts entgegen (vgl. zur arbeitsrechtlichen Abfindung Senatsurteil vom 21. April 2004 XII ZR 185/01 FamRZ 2004, 1352, 1353). - BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Soweit das Berufungsgericht weitere Einkünfte der Klägerin für Leistungen im Haushalt der Tochter berücksichtigt hat, bestehen auch dagegen aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 XII ZR 132/02 FamRZ 2004, 1173, 1174 f. zu Versorgungsleistungen in einer neuen Lebensgemeinschaft). - BGH, 07.09.2005 - XII ZR 311/02
Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten bei kurzem …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Weil das Berufungsgericht keine hinreichenden Bemühungen der Klägerin um (Wieder-)Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit feststellen konnte, hat es ihr zu Recht im Rahmen des nachehelichen Aufstockungsunterhalts ein fiktives Einkommen als eheprägend zugerechnet (vgl. insoweit Senatsurteil vom 7. September 2005 XII ZR 311/02 FamRZ 2005, 1979, 1981). - BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 84/89
Nachehelicher Unterhalt bei zumutbarer Vollzeitbeschäftigung
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel
- BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02
Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt
- BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 73/86
Anspruch eines getrenntlebenden Ehegatten auf angemessenen Trennungsunterhalt - …
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Denn der Senat hat inzwischen entschieden, dass auch die Erträge aus einem im Zugewinnausgleich erworbenen Vermögen bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen sind, wenn sie zuvor als Erträge des ausgleichspflichtigen Ehegatten die Lebensverhältnisse der Parteien bestimmt haben (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532, 1536). - BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei …
Sollten die Entnahmen über die Summe dieser beiden Positionen hinausgehen und damit den Vermögensstamm betreffen, wären sie unterhaltsrechtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen, weil insoweit auf einen objektiven Maßstab abzustellen ist (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532 Rn. 27).Der Zugewinnausgleich kann unterhaltsrechtlich erst dann zu einer Änderung des geschuldeten Unterhalts führen, wenn er tatsächlich geleistet wird und Auswirkungen auf die Zuordnung der Vermögenserträge hat (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532 Rn. 33).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09
Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für …
Die Entscheidung des Senats vom 4. Juli 2007 (FamRZ 2007, 1532) betreffe eine andere Fallkonstellation.Zwar hat der Senat entschieden, dass für die Billigkeitsbetrachtung nach § 1577 Abs. 3 BGB ein durchgeführter Zugewinnausgleich zu beachten und bei beiderseits hinreichend ertragbringendem Vermögen vom Unterhaltsberechtigten eine Verwertung des Vermögensstamms nicht zu verlangen ist (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532, 1537).
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06
Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
Damit hat das Berufungsgericht die wertbildenden Faktoren in hinreichendem Umfang in seine Schätzung einbezogen und sein tatrichterliches Ermessen bei der Ermittlung des Wohnwerts in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeübt (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532, 1534).In beiden Fällen beeinflussen die dann zu berücksichtigenden Vermögenseinkünfte auch die ehelichen Lebensverhältnisse und sind deswegen im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532, 1537).
- OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18
Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom …
Sind in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume betroffen, ist auf das konkrete Einkommen im Kalenderjahr abzustellen (BGH, Urteil vom 04. Juli 2007 - XII ZR 141/05, FamRZ 2007, 1532, Rn. 23; so auch Ziffer 1.5 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main). - BGH, 12.12.2012 - XII ZR 43/11
Geltendmachung von Elternunterhalt durch einen Sozialhilfeträger: Pflicht zum …
Dabei haben - gemessen an dem verfügbaren Einkommen - sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch ein übermäßiger Aufwand außer Betracht zu bleiben (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532 Rn. 26 f. mwN). - OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10
Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen: …
Bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen ist nach dem objektiven Maßstab eines vernünftigen Betrachters auch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Konsumverhaltens der Ehegatten während des Zusammenlebens aber regelmäßig davon auszugehen, dass das Einkommen nicht gänzlich verbraucht, sondern teilweise der Vermögensbildung zugeführt wird (BGH, FamRZ 2007, 1532).Allerdings muss berücksichtigt werden, dass auch bei bester wirtschaftlicher Lage der Unterhaltsanspruch nur der Bedarfsdeckung dienen soll, nicht der Vermögensteilhabe (BGH, FamRZ 2007, 1532).
Der BGH hat aber ebenfalls anerkannt, dass der Bedürftige seinen Bedarf auch nach dem bisher üblichen Lebensstandard unter Ausschluss der bisher üblichen Aufwendungen für Vermögensbildung als Quotenunterhalt geltend machen kann (vgl. FamRZ 1987, 36; FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1982, 151; FamRZ 1980, 665; FamRZ 1980, 771).
Dabei hat, gemessen am verfügbaren Einkommen, sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch ein übermäßiger Aufwand außer Ansatz zu bleiben (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1982, 575).
- OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne - …
Für die vom Senat zu treffende Prognose über die Höhe der Einkünfte des Antragstellers aus gewerblicher Vermietung und Verpachtung ab Rechtskraft der Scheidung hält es der Senat für angemessen, von einen Dreijahreszeitraum (Jahr 2005 bis 2007) auszugehen (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, 1534). - OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Abweisung eines …
Lediglich für die Zukunft ist im Rahmen einer Prognose an Einkünfte des Vorjahres anzuknüpfen, sofern keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Berechnung der Einkünfte des laufenden Unterhaltsjahres zur Verfügung stehen BGH FamRZ 2007, 1532, bei juris Rn. 23; BGH FamRZ 2005, 101, 102 f.).Solche der Vermögensbildung vorbehaltene Einkommensteile dienen dann nicht mehr der Befriedigung laufender Lebensbedürfnisse und sind damit grundsätzlich der Unterhaltsbemessung entzogen (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, Rz. 26).
Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).
Auf der anderen Seite ist aber auch in die Bemessung des Bedarfs einzubeziehen, dass die Anlegung eines objektiven Maßstabes nicht dazu führen darf, dass die im Rahmen des Zugewinns auszugleichende Vermögensbildung nicht zusätzlichgleichsam doppelt - auch für die Bemessung des Trennungsunterhalts herangezogen wird (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, bei juris Rn. 33 für den Fall der Thesaurierung von Zinsen, die den Unterhaltsbedarf nicht prägten, dem Zugewinnausgleich unterlagen und deshalb nicht für die Bestimmung des Bedarfs nach einem objektiven Maßstab herangezogen werden durften).
- OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
1. Die gerichtliche Geltendmachung von Unterhalt durch den Unterhaltsberechtigten …
Im Hinblick auf die starken Schwankungen der Einkünfte des Antragsgegners erachtet der Senat es als gerechtfertigt, für die Ermittlung der hier ausschließlich noch geltend gemachten Unterhaltsrückstände auf das gesamte im streitgegenständlichen Zeitraum erzielte Einkommen abzustellen, weil es lebensfremd erscheint, dass die Beteiligten ihren Bedarf jährlich den jeweiligen Einkommensschwankungen angepasst hätten (vgl. insoweit auch BGH, FamRZ 2007, 1532, Rdnr. 23). - OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 100/15
Trennungsunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei hohen bereinigten …
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 2 UF 152/19
Trennungsunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei erheblich über dem …
- OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
Kindesunterhalt: Anspruch eines volljährigen studierenden Kindes auf Finanzierung …
- OLG Brandenburg, 03.06.2019 - 9 UF 49/19
Berücksichtigung nachehelicher Einkommensteigerungen bei der Unterhaltsberechnung
- OLG Brandenburg, 26.04.2016 - 13 UF 1/13
- OLG Dresden, 15.01.2014 - 20 WF 12/14
Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts bei zeitweiser Erwerbstätigkeit
- OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 8 UF 28/20
Unterhalt: Corona-Soforthilfe und Einkommensrückgang durch Corona
- OLG Saarbrücken, 13.12.2011 - 4 U 456/10
Haftung des Trägers des Jugendamtes: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener …
- OLG Stuttgart, 20.06.2013 - 16 UF 285/12
Berücksichtigung zur Vermögensbildung verwendeter Einkommensteile bei der …
- BGH, 21.09.2011 - XII ZR 173/09
Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt: Vorliegen einer …
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von …
- OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen
- OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten …
- OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei hohem Unterhaltsbedarf (>3.000EUR)
- OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12
Verwirkung von Trennungsunterhalt durch unberechtigte Strafanzeigen
- OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 3 UF 141/14
Berechnung des Trennungsunterhalts nach dem Bedarf; Wirksamkeit einer den Bedarf …
- OLG Oldenburg, 25.10.2012 - 14 UF 82/12
Elternunterhalt bei aufgebrauchtem privatem Vorsorgekapital
- OLG Brandenburg, 18.12.2012 - 10 UF 124/07
Kindes- und Ehegattenunterhalt: Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung von …
- OLG Oldenburg, 10.06.2010 - 14 UF 3/10
Verwirkung des Anspruchs auf titulierten Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung …
- OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen …
- OLG Brandenburg, 19.09.2018 - 13 UF 57/18
Mindestunterhalt - gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Anforderungen an die …
- OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
Berechnung des Elternunterhalts eines nicht erwerbstätigen verheirateten Kindes …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - 8 UF 14/10
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Verschweigen von Einkünften durch den …
- OLG Zweibrücken, 25.10.2007 - 6 UF 138/06
Unterhaltsbedarfsberechnung bei hohen Einkommensverhältnissen des …
- OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller …
- OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 2 WF 5/08
Berücksichtigung von erbrachten Aufwendungen für eine private …
- OLG Stuttgart, 05.08.2008 - 17 UF 42/08
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungsunterhalt unter Berücksichtigung …
- OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
Trennungsunterhaltsverfahren: Konkrete Unterhaltsbedarfsermittlung; Darlegungs- …
- OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Maßgeblicher …
- OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten …
- OLG Bamberg, 31.03.2022 - 2 UF 23/22
Unterhaltsrechtlicher Einkommenscharakter der Corona-Überbrückungshilfe III
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 85/09
Nachehelicher Unterhalt: Befristung von Krankheitsunterhalt; …
- OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 2 UF 76/07
Mietfreies Wohnen als Vermögensnutzung i.S.d. § 100 BGB; Erhöhte Berücksichtigung …
- LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in einem Reihenhaus: Berliner Mietspiegel …
- OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 UF 41/09
Höhe des Trennungsunterhalts bei Gütergemeinschaft
- OLG Schleswig, 11.04.2013 - 11 U 80/12
Umfang der Beratungspflicht des Rechtsanwalts im Unterhaltsprozess
- OLG München, 30.10.2007 - 4 UF 105/07
- OLG Hamm, 28.11.2016 - 13 UF 77/16
Kindesunterhalt; Bachelor Studium; Master Studium; einheitliche Berufsausbildung
- OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten …
- OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Brandenburg, 11.11.2008 - 10 UF 45/08
Trennungsunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der …
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 UF 74/06
Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bei Einkünften aus …
- OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14
Abzugsfähigkeit von Verfahrenskostenhilferaten des Unterhaltsschuldners beim …
- OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Nachehelicher Unterhalt: Abweichung von der Regel der Quotenberechnung bei der …
- OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07
Zur Einkommensberechnung des Unterhaltspflichtigen - Überobligatorische Tätigkeit …
- OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
Ehegattenunterhalt: Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung, …
- OLG Saarbrücken, 02.03.2011 - 9 UF 89/10
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Aufstockungsunterhalts nach einer …
- OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses: Umfang der …
- OLG Zweibrücken, 19.10.2011 - 2 UF 77/11
Bedarfsbemessung des nachehelichen Unterhalts (hier: Aufstockungsunterhalt); …
- OLG Brandenburg, 10.02.2023 - 9 UF 69/22
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …
- LG Frankfurt/Main, 24.02.2016 - 20 O 359/14
- OLG Nürnberg, 29.07.2010 - 11 UF 554/10
Mutter steht Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung zu aufgund Unzumutbarkeit …
- FG Sachsen, 29.04.2015 - 8 K 1580/14
Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an den in der Russischen Föderation …
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 9 UF 94/11
Höhe des Unterhalts gegenüber minderjährigen Kindern
- OLG Karlsruhe, 17.02.2017 - 5 UF 144/16
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenwagens bei …
- AG Dülmen, 07.06.2019 - 6 F 120/18
- OLG Koblenz, 22.06.2016 - 7 WF 592/16
Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt: Ermittlung der unterhaltsbestimmenden …
- AG Flensburg, 13.11.2020 - 94 F 68/19
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Befristung wegen des …
- OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 9 UF 69/22
Ermittlung des Trennungsunterhalts; Berechnung des Elementarunterhalts und des …
- OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 6 UF 49/08
Berechnung des Trennungsunterhalts