Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - II-2 UF 135/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1570, 1573, 1578b, 1609; BBesG § 40; EGZPO § 36 Nr. 4
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Konkurrenz von Unterhaltsgläubigern im Mangelfall; Berücksichtigung von Einkommen der Unterhaltsgläubiger; neue Berechnungsmethode; Bemessung des Unterhalts bei berufstätigen Ehepartnern bzw. kinderbetreuenden Elternteilen; Karrieresprung; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhalt nachehelicher - anrechenbare Einkünfte
- nrw.de
- fr-blog.com
Unterhalt bei berufstätigen Ehepartner aus erster und zweiter Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei konkurrierenden Ansprüchen gleichrangiger Ehegatten nach der Unterhaltsreform
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Pressemitteilung)
Neue Berechnungsmethode beim Geschiedenen-Unterhalt
- rechtsindex.de (Zusammenfassung)
§ 1603 BGB
Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnerinnen aus erster und zweiter Ehe - wkdis.de (Pressemitteilung)
Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht bei berufstätigen Partnern aus erster und zweiter Ehe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterhaltsberechnung: Neue Methode bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe
- finanztip.de (Kurzinformation)
Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht - Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe
- nrw.de (Pressemitteilung)
Neue Berechnungsmethoden im Unterhaltsrecht: Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnerinnen aus erster und zweiter Ehe
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf v. 05.05.2008, Az.: II-2 UF 135/06 (Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht - Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe;...)" von RiOLG Dr. Regina Bömelburg, original erschienen in: FF 2008, 332 - 335.
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 25.04.2006 - 253 F 216/05
- OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - II-2 UF 135/06
- BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2008, 1254
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Familienrecht - Unterhaltsverpflichtung gegenüber neuem und ehemaligem Partner
Ist nach Abzug des Kindesunterhalts neben einem früheren Ehegatten auch ein neuer Ehegatte unterhaltsberechtigt, führt der so verstandene "Halbteilungsgrundsatz" deswegen dazu, dass dem Unterhaltspflichtigen ein Drittel seines unterhaltsrelevanten Einkommens verbleiben muss, während sich der Unterhaltsbedarf eines jeden unterhaltsberechtigten Ehegatten ebenfalls mit 1/3 bemisst (…vgl. Wendl/Gutdeutsch Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 4 Rdn. 390 ff.;… Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 4 Rdn. 305 ff.; Gutdeutsch FamRZ 2006, 1072 ff.; Gerhardt/Gutdeutsch FamRZ 2007, 778, 779; Gutdeutsch FamRZ 2008, 661, 663;… Borth Unterhaltsrechtsänderungsgesetz Rdn. 298, 301; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1255 und Nr. 15.5 der am 19. Mai 2008 neu gefassten Leitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt FamRZ 2008, 1504).Der den beiden unterhaltsberechtigten (früheren) Ehegatten zustehende Unterhaltsbedarf bemisst sich in diesem Fall - ebenso wie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Anteil seines eigenen Einkommens - aus einem Drittel aller verfügbaren Mittel (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1255 f.).
Das eigene Einkommen eines (früheren) Ehegatten erhöht deswegen nicht etwa den Unterhaltsbedarf eines neuen Ehegatten, sondern es führt dazu, dass der Unterhaltsbedarf nach dem Halbteilungsgrundsatz nur in geringerem Umfang bis zur Dreiteilung des gesamten verfügbaren Einkommens herabgesetzt wird (so auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1255).
Soweit dem geschiedenen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein höherer Unterhaltsanspruch zustehen darf, als er ohne die neue Ehe des Unterhaltspflichtigen hätte (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.), ist dies in besonders gelagerten Fällen, in denen der neue Ehegatte wegen eigener Einkünfte keinen oder nur einen sehr geringen Unterhaltsbedarf hat, durch eine Kontrollberechnung sicherzustellen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1256).
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Familienrecht - Ehegattenunterhalt
Für den Minderjährigenunterhalt wird dagegen von Teilen der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, es müsse der Tabellenbetrag abgezogen werden (OLG Düsseldorf - 7. FamS - FamRZ 2009, 338; Schürmann FamRZ 2008, 313, 324; Maurer FamRZ 2008, 1985, 1991; FamRZ 2008, 2157, 2161 jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 2), während die überwiegende Auffassung davon ausgeht, dass auch hier der Zahlbetrag abzuziehen ist (OLG Düsseldorf - 2. FamS - FamRZ 2008, 1254 - zitiert nach [...] Tz. 98; OLG Düsseldorf - 6. FamS - Urteil vom 18. April 2008 - II-6 UF 150/07 -zitiert nach [...]; OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 2008, 893; OLG Hamm - 8. FamS - FamRZ 2008, 1446, 1448; OLG Celle FamRZ 2008, 997; OLG Bremen NJW 2009, 925; Scholz FamRZ 2007, 2021, 2028;… ders. in: Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 510; Büttner FamRZ 2008, 967;… Borth Unterhaltsrechtsänderungsgesetz Rdn. 341 (mit verfassungsrechtlichen Bedenken); Dose FamRZ 2007, 1289, 1292 f.; Gerhardt FamRZ 2007, 945, 948; Klinkhammer FamRZ 2008, 193, 199; Düsseldorfer Tabelle Anm. B.III). - BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Damit ist das Berufungsgericht der neueren Rechtsprechung des Senats gefolgt (Senatsurteile BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911; vom 1. Oktober 2008 - XII ZR 62/07 - FamRZ 2009, 23 und BGHZ 179, 196 = FamRZ 2009, 411; ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254; OLG Bremen NJW 2009, 925; OLG Celle NJW 2009, 1758; OLG Braunschweig FamRZ 2009, 977).
- BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08
Familienrecht - Nachehelicher Unterhalt bei Hinderung an Erwerbstätigkeit
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in FamRZ 2008, 1254 veröffentlicht ist, hat der Abänderungsklage der Klägerin teilweise stattgegeben und die auf eine Befristung des nachehelichen Unterhalts gerichtete Abänderungswiderklage des Beklagten abgewiesen. - OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09
Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung
Dabei ist grundsätzlich das tatsächliche Einkommen des Klägers unter Einbeziehung seines Splittingvorteils aus der neuen Ehe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2008, Az: XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911, juris, Rdnrn. 48 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az: 2 UF 135/06, FamRZ 2008, 1254, juris, Rdnr. 84).Die Unterhaltsansprüche der Beklagten und der neuen Ehefrau des Klägers, welche wegen der Betreuung jeweils eines minderjährigen Kindes gemäß § 1609 Ziff. 2 BGB gleichrangig nebeneinander stehen, errechnen sich auf der Basis eines Bedarfs in Höhe von jeweils 1/3-Anteil aus dem unterhaltsrelevanten Gesamteinkommen beider Unterhaltsberechtigten und des unterhaltsverpflichteten Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2008, Az: XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911, juris, Rdnrn. 39 ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az: 2 UF 135/06, FamRZ 2008, 1254, juris, Rdnr. 82).
Zur Vermeidung einer Besserstellung der geschiedenen Ehefrau im Wege einer unterhaltsrechtlichen Teilhabe an den gewandelten Lebensverhältnissen des unterhaltsverpflichteten Ehemannes findet allerdings eine Begrenzung ihres ermittelten (Rest-)Bedarfs durch eine Kontrollberechnung auf der Basis eines fiktiven Einkommens des Unterhaltsverpflichteten nach Steuerklasse I und ohne den Splittingvorteil statt (vgl. BGH…, Urteil vom 30.07.2008, Az: XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911, juris, Rdnr. 49; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az: 2 UF 135/06, FamRZ 2008, 1254, juris, Rdnr. 87).
- OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08
Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht …
Ein Karrieresprung ist anzunehmen, wenn der Ehegatte eine neue berufliche Position erlangt hat und die hieraus erzielten Einkommenssteigerungen wesentlich über dem statistischen Mittelwert liegen bzw. die berufliche Tätigkeit mit der früheren Aufgabe nicht mehr in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1254 - Langtext; OLG München, OLGR 2003, 286).Maßgebender Prüfungszeitpunkt für eine vom Normalverlauf abweichende unerwartete Einkommensentwicklung ist beim Trennungs- wie auch beim nachehelichen Unterhalt die Trennung und nicht erst die Scheidung (vgl. BGH FamRZ 1982, 576 ; 1984, 149 ; 1991, 307; 1994, 228; OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1254 - Langtext; OLG München, OLGR 2003, 286; OLG Schleswig, OLGR 2003, 184).
- OLG Bremen, 19.12.2008 - 4 WF 145/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Wiederverheiratung des …
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass nach der Entscheidung des BGH vom 30.7.2008 (FamRZ 2008, 1911, 1914; ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1254; Bömelburg, FF 2008, 332, 334; Unterhaltsleitlinien OLG Köln Nr. 15.5) Zuschläge oder Abschläge im Hinblick auf evtl. Vorteile des Zusammenlebens nicht gerechtfertigt sind. - OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
Unterhalt wegen Krankheit, zeitliche Begrenzung, Bedarfsermittlung und Rangfolge
In diesem Fall bemisst sich der den beiden unterhaltsberechtigten Ehegatten zustehende Bedarf - ebenso wie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Anteil seines Einkommens - aus einem Drittel aller verfügbaren Mittel (BGH, Urteil vom 30.07.2008; s. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1254, 1255 f.); die Berechnung erfolgt im Wege der Additionsmethode.
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