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   OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08   

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https://dejure.org/2008,11350
OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08 (https://dejure.org/2008,11350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.11.2008 - 10 WF 196/08 (https://dejure.org/2008,11350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. November 2008 - 10 WF 196/08 (https://dejure.org/2008,11350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Einschränkung der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten ; Erhöhter Kostenumfang aufgrund von Anfahrt und Abwesenheit eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit gewährter Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO §§ 567 ff; ; BRAO § 27; ; BRAO § 209

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 535
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08
    Der Senat folgt insoweit den - entsprechenden - von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Schleswig vertretenen Auffassungen (OLG Stuttgart OLGR 1999, 122; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 511, 512 li.Sp. m.w.N.; OLG Hamm NJW 1983, 507; Mü-Ko/Wax, ZPO, § 121 Rn. 9; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rn. 576).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08
    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW 2006, 851, 852 li.Sp.) steht nicht im Widerspruch zu der des Familiengerichts.
  • OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08
    Der Senat folgt insoweit den - entsprechenden - von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Schleswig vertretenen Auffassungen (OLG Stuttgart OLGR 1999, 122; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 511, 512 li.Sp. m.w.N.; OLG Hamm NJW 1983, 507; Mü-Ko/Wax, ZPO, § 121 Rn. 9; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rn. 576).
  • OLG Schleswig, 10.03.1992 - 15 WF 25/92
    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08
    Der Senat folgt insoweit den - entsprechenden - von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Schleswig vertretenen Auffassungen (OLG Stuttgart OLGR 1999, 122; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 511, 512 li.Sp. m.w.N.; OLG Hamm NJW 1983, 507; Mü-Ko/Wax, ZPO, § 121 Rn. 9; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rn. 576).
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15

    Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen

    Soweit die Bewilligung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts nach § 78 Abs. 3 FamFG (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 9 WF 92/10) erfolgte, ist davon auszugehen, dass der Beiordnungsantrag der jetzigen Verfahrensbevollmächtigten das konkludent erklärte Einverständnis mit der einschränkten Beiordnung nach § 78 Abs. 3 FamFG enthalten hat (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.10.2011- 3 WF 282/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2010 - 18 WF 72/10 - FamFR 2010, 541; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.04.2009 - 9 WF 43/09 - OLGR 2009, 713; OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 WF 196/08 - FamRZ 2009, 535; BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06 NJW 2006, 3783 zu § 121 Abs. 3 ZPO aF), zumal sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde insoweit nicht gegen diese Beschränkung der Beiordnung richtet.
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Aber auch hinsichtlich der nach § 121 Abs. 3 ZPO eingeschränkten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten ist nach Ansicht des Senats - jedenfalls auch - die Partei selbst beschwerdeberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04, BGHZ 159, 376, juris Tz. 4 sowie Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06, NJW 2006, 3783 = FamRZ 2007, 37, juris Tz. 3; OLG Rostock - 1. Familiensenat -, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 WF 196/08, JurBüro 2009, 97, juris Tz. 2; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2000 - 9 WF 189/99 u.a., FamRZ 2000, 1385, juris Tz. 1; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2008 - 4 So 75/08, NJW 2009, 1433, juris Tz. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2008 - 4 WF 125/07, FamRZ 2008, 1355, juris Tz. 8; MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 127 Rn. 14; Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl., § 127 Rn. 14; Zöller/Geimer, a.a.O., § 127 Rn. 19; a.A. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 - 16 WF 40/07, FamRZ 2007, 1111, juris Tz. 2; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09

    Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen

    Nach § 121 Abs. 3 ZPO in der seit 1. Juni 2007 geltenden und vorliegend maßgeblichen Fassung (BGBl. I 2007, 358) kann ein - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers - nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Anwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, wobei weiterhin davon auszugehen ist, dass ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt mit dem Beiordnungsantrag regelmäßig sein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot entsprechenden Einschränkung seiner Beiordnung erteilt (Senatsbeschluss vom 12. November 2007, 9 WF 68/07; zu § 121 Abs. 3 ZPO a.F. BGH, FamRZ 2007, 37; zuletzt Senatsbeschluss vom 30. März 2009, 9 WF 20/09, m.w.N.; OLG Rostock, JurBüro 2009, 97, 98; Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 121, Rz. 7).
  • OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 WF 282/11

    Prozesskostenhilfe: Eingeschränkte Beiordnung eines weder am Wohnsitz des

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu § 121 Abs. 3 ZPO in der bis 31.5.2007 geltenden Fassung (BGH NJW 2006, 3783) ist insoweit übertragbar (OLGR Saarbrücken 2009, 713; OLG Rostock FamRZ 2009, 535; OLG Karlsruhe FamFR 2010, 541).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2011 - 9 WF 11/11

    Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten: Einverständnis des Antrag

    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird, zumal der pauschale Einwand, dass es auch Fälle gebe, in denen die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts das Mehrkostenverbot nicht berühre, nicht greift (BGH FamRZ 2007, 37, m.z.w.N.;OLG Karlsruhe, FamFR 2010, 541; OLG Rostock FamRZ 2009, 535).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - II-8 WF 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13821
OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - II-8 WF 150/08 (https://dejure.org/2008,13821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2008 - II-8 WF 150/08 (https://dejure.org/2008,13821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - II-8 WF 150/08 (https://dejure.org/2008,13821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung im Rechtsmittelverfahren durch den Rechtsmittelbeklagten nach tatsächlicher Einlegung des Rechtsmittels; Beauftragbarkeit eines Rechtsanwalts vor dem Hintergrund einer angekündigten Rechtsmitteleinlegung bei in der Folge ...

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 535
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 8 WF 150/08
    Diese Auffassung wird gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 756 f), wonach die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen kann, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist, und dass der Rechtsmittelgegner in einer als risikobehaftet empfundenen Situation die Einholung anwaltlichen Rats und demgemäß die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten darf; dabei hatte der BGH einen Fall zu entscheiden, in dem der Anwalt des Rechtsmittelführers ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass das Rechtsmittel nur zur Fristwahrung eingelegt werde, was vorliegend nicht der Fall ist.
  • OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99

    Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 8 WF 150/08
    1) Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, dass der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91, Rz 13, Stichwort "Berufung"; OLG Nürnberg in MDR 2000, 415).
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