Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 6 WF 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9186
OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 6 WF 115/08 (https://dejure.org/2008,9186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.09.2008 - 6 WF 115/08 (https://dejure.org/2008,9186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. September 2008 - 6 WF 115/08 (https://dejure.org/2008,9186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ianspruchnahme der Staatskasse hinsichtlich der angefallenen Kosten durch die Vertretung von Streitgenossen durch einen Rechtsanwalt bei Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe einem von ihnen

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VV-RVG Nr. 1008

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 3; RVG -VV Nr. 1008
    Umfang des Erstattungsanspruches des mehrere Streitgenossen vertretenden und einem von ihnen beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 716
  • DÖV 2009, 216
  • Rpfleger 2009, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 03.05.1996 - 11 U 252/95

    Haftung der in einer Sozietät verbundenen Anwälte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 6 WF 115/08
    Die überwiegende Mehrzahl der Obergerichte hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass jedenfalls bei uneingeschränkter PKH-Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt die Gebühren in voller Höhe aus der Staatskasse verlangen kann (OLG Hamm, RPfl.2003, S.447; SchlH OLG, OLGR 1998, S.234; OLG München, OLGR 1996, 207; OLG Düsseldorf, 1997, S.340; OLG Stuttgart, JurBüro 1997, 200 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.04.2004 - 14 W 300/04

    Bemessung der anwaltlichen Vergütung aus der Staatskasse bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 6 WF 115/08
    Teils wird unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Entscheidung die Ansicht vertreten, dem Rechtsanwalt stehe auch dann nur die Erhöhungsgebühr zu (OLG Koblenz, JurBüro 2004, S.384; OLG Sachsen-Anhalt, OLGR 2004, S.175), teils wird der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Mithaftungsquote des Streitgenossen entsprechend seiner wertmäßigen Beteiligung am Streitgegenstand (ThürOLG, OLGR 2007, S.163) bzw. den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil (PfOLG Zweibrücken, OLGR 2004, S.139; OLG Köln, OLGR 1998, S.438) gekürzt.
  • OLG Stuttgart, 18.04.1996 - 8 W 130/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 6 WF 115/08
    Die überwiegende Mehrzahl der Obergerichte hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass jedenfalls bei uneingeschränkter PKH-Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt die Gebühren in voller Höhe aus der Staatskasse verlangen kann (OLG Hamm, RPfl.2003, S.447; SchlH OLG, OLGR 1998, S.234; OLG München, OLGR 1996, 207; OLG Düsseldorf, 1997, S.340; OLG Stuttgart, JurBüro 1997, 200 m.w.N.).
  • OLG München, 30.11.2010 - 11 W 835/09

    Rechtsanwaltsvergütung aus der Staatskasse: Vergütung des gemeinsamen

    b) Wird wie im vorliegenden Fall einem von mehreren Streitgenossen, die durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten werden, Prozesskostenhilfe ohne jede Einschränkung bewilligt, dann ist der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nach der Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung nicht auf den 0, 3 Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG beschränkt, sondern umfasst die vollen Anwaltsgebühren (§ 49 RVG), die durch die Vertretung der bedürftigen Partei ausgelöst worden sind (Senat NJW-RR 97, 191; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 1493; OLG Stuttgart Juristisches Büro 97, 200; LAG Rheinland-Pfalz Juristisches Büro 98, 30; OLG Schleswig Juristisches Büro 98, 477; OLG Hamm Rechtspfleger 03, 447; OLG Celle Rechtspfleger 07, 151; OLG Zweibrücken FamRZ 09, 716; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Auflage, § 114 Rdnr. 3; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, § 49 Rdnr. 11; Schnapp in AnwK RVG, 5. Auflage, § 48 Rdnr. 58).
  • KG, 27.03.2012 - 5 W 265/11

    Vergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten von Streitgenossen bei

    Es spricht viel dafür, dass der Vergütungsanspruch des Beschwerdeführers im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht auf die Erhöhungsgebühr der Nr. 1008 VV RVG beschränkt werden kann, weil im Beiordnungsbeschluss eine derartige Beschränkung nicht angeordnet worden war (so u.a. OLG Hamm, Rpfleger 2003; OLG Köln NJW-RR 1999, 725; OLG Zweibrücken Rpfleger 2009, 88) und der Beschwerdeführer bei einer unbeschränkten Beiordnung zudem angesichts der langjährigen Festsetzungspraxis in der Berliner Zivilgerichtsbarkeit (vgl. LG Berlin MDR 1996, 754) nicht mit einer Herabsetzung seiner Vergütung auf die Erhöhungsgebühr zu rechnen brauchte.

    Die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte vertritt den - im Wesentlichen auf § 45 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1 RVG bzw. § 121, § 6 Abs. 2 BRAGO gestützten - Standpunkt, der einem bedürftigen Streitgenossen beigeordnete Rechtsanwalt könne die - nach der Tabelle des § 49 RVG bzw. § 123 BRAGO berechneten - Gebühren in voller Höhe beanspruchen (u.a. OLG München MDR 2011, 326, Tz. 9; OLG Stuttgart JurBüro 1997, 22; OLGR Schleswig 1998, 234; OLG Celle Rpfleger 2007, 151; OLG Hamm Rpfleger 2003, 447; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1071; OLGR Bamberg 2001, 28; OLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, Rpfleger 2009, 88).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht